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Geburtsurkunde ? (Gelesen: 4.003 mal)
schnucki_1187
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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26.02.2011 um 15:13:13
 
Hallo Ihr Lieben,

ich werde dieses Jahr meinen peruanischen Verlobten heiraten, der seit ein paar Jahren in Spanien lebt, aber noch kein Spanier ist.

Nun habe ich ein paar Fragen und hoffe mir kann jemand weiterhelfen

Zuerst einmal wird von meinem Standesamt eine Geburtsurkunde mit Legalisation benötigt. Seine Mutter hat für uns in Peru die Geburtsurkunde besorgt und dadurch, dass diese nach Europa gesendet wurde, haben die Behörden eine Apostille auf die Urkunde gemacht. Damit ging er dann noch zur Deutschen Auslandsvertretung und die meinten sie müssten nichts mehr legalisieren, da sie eine Apostille hätte. Ist das so korrekt? Wir sind nun total verunsichert, da auf dem Zettel vom Standesamt eine Legalisation gewünscht wird.

Eine andere Frage ist: Er hat seine Ledigkeitsbescheinigung im peruanischen Konsulat in Barcelona machen lassen. Dort wurde diese Bescheinigung durch den peruanischen Konsular legalisiert. Er ist auch mit dieser Bescheinigung zur deutschen Auslandsvertretung und auch bei diesem Dokument haben die gemeint es wäre keine Legalisation notwendig, da dies schon vom peruanischen Konsulat in Barcelona gemacht wurde. Stimmt das so? Wird diese hier überhaupt anerkannt wenn diese nur durch die Peruanische Vertretung legalisiert wurde?

Reicht die Aufenthaltsgenehmigung die er in seiner spanischen ID hat aus, oder muss er darüber auch einen extra Zettel bringen? Und muss dieser auch legalisiert werden?

Und muss auch der Meldenachweis vom Einwohnermeldeamt legalisiert werden oder nicht?

Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen. Langsam werde ich echt verrückt mit den ganzen Legalisationen und was die benötigen.   Griesgrämig
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Antwort #1 - 26.02.2011 um 18:22:39
 
schnucki_1187 schrieb am 26.02.2011 um 15:13:13:
sie müssten nichts mehr legalisieren, da sie eine Apostille hätte. Ist das so korrekt? 

Ja.

Wenn ein Staat Apostillen anbringt, brauchen die Urkunden nicht mehr legalisiert zu werden.

schnucki_1187 schrieb am 26.02.2011 um 15:13:13:
da dies schon vom peruanischen Konsulat in Barcelona gemacht wurde. Stimmt das so?

Peru apostilliert offensichtlich.
Mithin wendet Peru das entsprechende Haager Abkommen an, das die Legalisation abschafft.
-> keine Legalisation.

Von AV erstellte Urkunden werden grundsätzlich nicht apostilliert.  -> keine Apostille.

Also stimmen beide Auskünfte der Kollegen in Barcelona.

schnucki_1187 schrieb am 26.02.2011 um 15:13:13:
Wird diese hier überhaupt anerkannt wenn diese nur durch die Peruanische Vertretung legalisiert wurde?

Ja, so sollte es sein.

schnucki_1187 schrieb am 26.02.2011 um 15:13:13:
Reicht die Aufenthaltsgenehmigung die er in seiner spanischen ID hat aus,

Wenn das keine ungewöhnliche ist, sondern eine ganz normale "spanische AE", dann reicht die aus.

schnucki_1187 schrieb am 26.02.2011 um 15:13:13:
Und muss auch der Meldenachweis vom Einwohnermeldeamt legalisiert werden oder nicht?

So etwas sähe ich dann zum ersten Mal, gehe also aus, daß der nicht legalisiert oder apostilliert wird.

Wo wollt Ihr eigentlich heiraten?
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Antwort #2 - 26.02.2011 um 21:36:47
 
Petersburger schrieb am 26.02.2011 um 18:22:39:
Peru apostilliert offensichtlich


Zitat:
Peru hat am 13. Januar 2010 seinen Beitritt gemäß Artikel 12 Absatz 1 des Übereinkommens erklärt. Die Bundesrepublik Deutschland hat am 15. Juli 2010 einen Einspruch gemäß Artikel 12 Absatz 2 des Übereinkommens gegen den Beitritt Perus eingelegt. Das Übereinkommmen ist somit im Verhältnis der Bundesrepublik Deutschland zu Peru nicht in Kraft getreten. (BGBl. II/2010, S. 1195)


http://transpatent.com/archiv/hlue112.html

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Antwort #3 - 27.02.2011 um 03:57:37
 
weinend

Danke, hge2001, da bin ich offensichtlich in dieselbe Falle getappt, wie die Kollegen.
Nicht ganz aktuelles Material.

Das Merkblatt des AA bestätigt Deine Info.

Mithin müssen die peruanischen Dokumente durch die Botschaft Lima legalisiert werden, Informationen dazu auf der Website der Botschaft.
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Antwort #4 - 27.02.2011 um 10:27:25
 
Ah ok, Danke erst einmal für die Infos. Dann soll mein Verlobter nochmal zur Deutschen Botschaft gehen und dort nochmal nachhaken, ob sie ihm das legalisieren. Denn letztes mal hatte er einen Termin bei einer die nicht mal wusste, dass er für ein Visum auch eine Krankenversicherung bräuchte und sie war sich auch nicht ganz sicher ob die Papiere legalisiert werden müssten.
Dieses mal hat er einen Termin in der Abteilung für Rechts- und Botschaftsangelegenheiten. Mal sehen.

@ Petersburger: Wir wollen hier in Deutschland heiraten.
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Antwort #5 - 27.02.2011 um 11:16:04
 
Es muß aber die Deutsche Botschaft Lima sein!

In Madrid können keine Legalisationen peruanischer Urkunden durchgeführt werden!
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Antwort #6 - 27.02.2011 um 11:35:52
 
Auch keine Legalisation der Ledigkeitsbescheinigung auch wenn diese in Barcelona ausgestellt wurde vom peruanischen Konsulat?
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Antwort #7 - 27.02.2011 um 12:12:56
 
Die Ledigkeitsbescheinigung möglicherweise schon (?). Erfragt das bitte in Madrid.

Da an meinem Dienstort apostilliert wird, bin ich da nicht im Thema.


Die Geburtsurkunde muß aber in Lima legalisiert werden.
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Antwort #8 - 27.02.2011 um 13:26:48
 
Ok, gut zu wissen. Ein Glück, dass er im April nochmal nach Peru geht und dann dort die Geburtsurkunde nochmal vorlegen kann und dann am besten nochmal eine neue Ledigkeitsbescheinigung macht.
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schnucki_1187
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Antwort #9 - 27.02.2011 um 18:58:02
 
Muss ich eigentlich eine Verpflichtungserklärung abgeben, obwohl er schon in Spanien lebt seit ein paar Jahren oder ist die nur nötig, wenn man jemanden direkt aus Peru "holt"?
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franky_23
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Antwort #10 - 08.03.2011 um 13:35:44
 
schnucki_1187 schrieb am 27.02.2011 um 18:58:02:
Muss ich eigentlich eine Verpflichtungserklärung abgeben, obwohl er schon in Spanien lebt seit ein paar Jahren oder ist die nur nötig, wenn man jemanden direkt aus Peru "holt"?


Was hat er für einen Aufenthaltstitel in Spanien? EU Freizügigkeitsbescheinigung hat er noch nicht?

Wenn euch das Ganze mit der Legalisation zu umständlich wird, dann überlegt euch doch in Spanien zu heiraten.

Wenn Spanien die Apostille anerkennt, dann dürfte dies der einfachere Weg sein. Die Heiratsurkunde von Spanien.

Auch gäbe es die Option in DK zu heiraten, wenn er in Spanien einen legalen Aufenthaltstitel hat.

In DK heiraten und dann von Spanien aus das EFZ nach D beantragen, ...




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erne
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Antwort #11 - 08.03.2011 um 13:47:35
 
Zitat:
EU Freizügigkeitsbescheinigung hat er noch nicht? 

wie sollte er als Peruaner ohne EU-Familienangehörige eine haben?
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