Hallo Sirius,
die Fragen sind in der Tat sehr komplex, zumal gleich drei Staaten mit sehr unterschiedlichem Recht betroffen sind. Ich versuche mich trotzdem mal daran. Evtl. kann jemand ja noch ergänzen.
Sirius76 schrieb am 25.02.2011 um 07:18:04:und hier bekommt man auch nicht immer gleiche informationen von den ämtern so dass ich nicht so recht weiss was glauben und was nicht.
Im Zweifel wird dir allerdings das Gleiche hier im Forum passieren...
Zum Namensrecht:
Schau dir mal die Ausführungen des
Bundesinnenministeriums an. Dort kannst du schon mal die Unterschiede zwischen schweizerischem und argentinischem Namensrecht sehen.
Es ist nicht auszuschließen, dass die einzelnen Staaten mit der Namensführung der anderen Staaten nichts anfangen können/wollen und dass dadurch eine unterschiedliche Namensführung entsteht.
Zum Sorgerecht:
Nach argentinischem Recht obliegt die Sorge den Eltern. Bei außerehelichen Kindern, die von beiden Elternteilen anerkannt wurden, haben beide das gemeinsame Sorgerecht, wenn sie zusammen leben. Eine Sorgerechtserklärung ist nicht notwendig.
Solltet ihr allerdings nach Deutschland oder in die Schweiz zurückkehren, ist für die gemeinsame Sorge eine gesonderte Erklärung notwendig.
Zur Vaterschaftsanerkennung:
Da ihr ja noch 1-2 Jahre in Argentinien bleiben wollt, solltet ihr dort auch als erstes die Vaterschaft anerkennen. Insbesondere im Hinblick auf das Sorgerecht.
Allgemein ist sicher auch der rechtzeitige Kontakt mit der deutschen und der schweizerischen Botschaft zu empfehlen, um bezüglich Sorgerecht und Vaterschaftsanerkennung noch notwendige Erklärungen abzugeben.
Gruß,
Richter