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Arbeitslosengeld / Sozialhilfe während Promotion? (Gelesen: 3.528 mal)
Fiona
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.02.2011 um 18:11:44
 
Hallo zusammen,

seit zwei Stunden versuche ich ein passendes thread zu meinem Problem finden. Vielleicht könnt Ihr mir weiter helfen?

Hier ist meine Situation.

Bin Ausländerin. Promoviere in Deutschland. Leider ohne Stipendium, daher muss ich arbeiten. Ich habe 3 Nebenjobs, die nicht meiner eigentlichen Qualifikation entsprechen. Seit ein Paar Monaten bin ich mit einem Deutschen verheiratet und habe einen Aufenhaltstitel für 3 Jahre bekommen.

Habe ich Anspruch auf Sozialhilfeleistungen, Arbeitslosengeld etc?

ich würde gern weniger arbeiten, damit ich meine Promotion zu Ende führen kann.

Veilen Dank schon mal im voraus!!!

Daddys' Änderung:
Ausländerrechtlich scheint bei euch ja seit langem alles schon klar zu sein. Inhaltlich betreffen deine Fragen eher Non- AuslR, von daher verschoben... Zwinkernd

Ach ja... den Betreff hab ich versucht etwas aussagekräftiger zu gestalten...
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« Zuletzt geändert: 24.02.2011 um 18:37:12 von Daddy »  
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.02.2011 um 18:23:35
 
Fiona schrieb am 24.02.2011 um 18:11:44:
Bin Ausländerin. Promoviere in Deutschland. Seit ein Paar Monaten bin ich mit einem Deutschen verheiratet und habe einen Aufenhaltstitel für 3 Jahre bekommen.

Habe ich Anspruch auf Sozialhilfeleistungen, Arbeitslosengeld etc?


Ja, alles. Dabei wird natürlich das Einkommen von Euch beiden zusammengezählt und danach ausgerechnet, ob Ihr Anspruch auf irgend was habt.


Zitat:
ich würde gern weniger arbeiten, damit ich meine Promotion zu Ende führen kann.


Nur zu, für Dich gelten die gleichen Regeln wie für uns andere auch.

Die Einschränkungen bezogen sich nur auf Deine Zeit als Studentin mit §16-Aufenthalt. Als Ehefrau (§ 28) bist Du sozialrechtlich gleichgestellt.
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 24.02.2011 um 18:30:13
 
Mit dem Arbeitslosengeld ist das so eine Sache.

1. Du musst auch erst mal 12 Monatsbeiträge zusammen haben. Hattest du bisher sozialversicherungspflichtige Jobs?

2. Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn du dich um eine Promotionsarbeit kümmern möchtest ist dies nicht so ohne weiteres der Fall.

3. Du musst dich bewerben, vorstellen evt. an Maßnahmen der Arbeitsagentur teilnehmen, ....

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Fiona
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Russland
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Antwort #3 - 24.02.2011 um 18:32:23
 
Oh, danke danke für die schnelle Antwort!!!

Reinhard, Du meinst, das Einkommen von uns beiden wird zusammengezählt,  - meine Frage - von wem (vermutlich Arbeitsamt?) wird das zusammengezählt? (Mein Mann hat gerade sein Studium abgeschlossen, er hat kein Einkommen. Denn seine Familie hat ihn bis jetzt finanziert und ab jetzt nicht mehr).

Eine weitere Frage: §16-Aufenthalt, - ist dieser Paragraph aus einem Gesetz, aus welchem? und § 28?

Entschuldige für die Ahnungslosigkeit....

und danke noch Mal!!!!
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Fiona
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.02.2011 um 18:41:21
 
Zitat:
Mit dem Arbeitslosengeld ist das so eine Sache.

1. Du musst auch erst mal 12 Monatsbeiträge zusammen haben. Hattest du bisher sozialversicherungspflichtige Jobs?

2. Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wenn du dich um eine Promotionsarbeit kümmern möchtest ist dies nicht so ohne weiteres der Fall.

3. Du musst dich bewerben, vorstellen evt. an Maßnahmen der Arbeitsagentur teilnehmen, ....



Hallo, und danke für die Antwort!

1. Ich weiß nur, dass ich durch meinen Arbeitgeber bei der Krankenkasse pflichtversichert bin. Ist mein Job dann sozialversicherungspflichtig?

2. Ich würde m ich sehr gern dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Fall ich einen Arbeitsplatz finden sollte, der meiner Qualifikation entspricht, könnte ich auf Teilzeit arbeiten, damit ich die Diss weiter schreiben kan...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 24.02.2011 um 18:42:55
 
Fiona schrieb am 24.02.2011 um 18:32:23:
§16-Aufenthalt, - ist dieser Paragraph aus einem Gesetz, aus welchem? und § 28?

Aufenthaltsgesetz
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm

Fiona schrieb am 24.02.2011 um 18:32:23:
Reinhard, Du meinst, das Einkommen von uns beiden wird zusammengezählt,- meine Frage - von wem (vermutlich Arbeitsamt?) wird das zusammengezählt?

na von dem Träger, der für die beantragte finanzielle Hilfe zuständig ist.
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Fiona
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Antwort #6 - 24.02.2011 um 18:50:49
 
erne schrieb am 24.02.2011 um 18:42:55:
na von dem Träger, der für die beantragte finanzielle Hilfe zuständig ist. 


Ist mit derm "Träger" Arbeitsamt gemeint?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #7 - 24.02.2011 um 19:11:09
 
Wenn Du irgendwo irgendwelche Unterstzung beantragen willst, wird dort geprüft, ob Du einen Anspruch hast.

Bei öffentlichen Leistungen wird immer geguckt, ob etwas anderes Vorrang hat – und die Unterstützung durch den Ehemann hat Vorrang, dann wird nach Bafög-Anspruch geguckt etc.

Ob Du ein Aufenthaltsrecht nach § 16 oder nach § 28 AufenthG hast, steht auf dem Aufkleber in Deinem Pass.
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Fiona
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Antwort #8 - 24.02.2011 um 19:19:55
 
also Leute,

SPASIBO vielen Dank ihr seid eine große Hilfe!!!!!!!!!!
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