Vitalka schrieb am 11.03.2011 um 16:58:59:beim Standesamt, haben dort mit der Beamtin geredet, naja und es war wirklich schwer zu hören was sie mir sagte, sie sagte es sei sehr schwer die Aufenthaltserlaubniss für eine Ehe zu kriegen
ich würde nicht viel darauf geben ... als Standesbeamtin hat sie bzgl. Aufenhtaltserlaubnis keine Kompetenz.
Abesehen ist keine
AE nötig, um eine Ehe zu schliessen.
Wenn sie aber sagen sollte, dass es schwer ist eine
AE aufgrund einer Ehe zu bekommen, dann hat sie mit dieser Aussage grundsätzlich
nicht Recht.
Vitalka schrieb am 11.03.2011 um 16:58:59:mit der jetzigen Situation das sie jetzt "Au Pair" ist könnte man denken das der Au Pair nur ein grund war um hier hinzukommen und zu heiraten...
was "man" denken kann (egal wer "man" ist) ist nicht so wichtig. Wichtig ist Art 6
GG und §28 des
AufenthG.
Wenn eine eheliche
LG in D besteht, hat man einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf
AE. Egal was ein Standesbeamter denkt (ist auch egal was ein kompetenter Sachbearbeiter bei der
ABH denkt .... dumm kann es nur werden, wenn Anhaltspunkte für eine Scheinhe bestehen, denn bei einer Scheinehe liegt eben keine eheliche
LG vor)
Vitalka schrieb am 11.03.2011 um 16:58:59:sie sagte mir ich muss nachweißen können das ich für sie hier Unterhalt zahle und das wir nicht auf Fördergelder leben... z.b. Harz 4 oder Wohngeld und andere sachen...
sie kann auch sagen, dass die Erde eine flache Scheibe ist ... und?
Du bist Deutscher?
Liegt eine
Regelausnahme bei Dir vor?
Deutscher ja und
Regelausnahme nein? dann ist das Gesetz auf Deiner Seite und der
LU ist nicht relevant (Abgeshen vpon speziellen Fällen)
Die Standesbeamtin sollte sich nur auf ihr Gebiet konzentrieren, und das ist in Eurem Falle die Eheschliessung. Bei diesem Thema liegt ihre Kompetenz.
Nachtrag:
Vitalka schrieb am 11.03.2011 um 17:34:41:und alle Dokumente die wir bekommen auch sammeln sollen um etwas nachzuweißen...
das allerdings ist richtig und grundsätzlich zu empfehlen