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Heirat mit Aufenthaltserlaubniss möglich? (Gelesen: 7.905 mal)
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Antwort #15 - 06.03.2011 um 22:17:32
 
Vitalka schrieb am 06.03.2011 um 16:27:55:
Problem ist das die Dokumente Geburtsurkunde etc.... in der Ukraine sind

es ist schon klar, dass das das Problem ist. Aber ohne Geburtsurkunde (und Apostille) könnt Ihr nicht heiraten. Es bleibt Euch nichts anderes übrig, als das zu besorgen.
Ggf. kann auch Ihre Mutter/Vater die Geburtsurkunde im ZAKS (RAKS) bekommen, sie apostillieren und zuschicken.


Vitalka schrieb am 06.03.2011 um 16:27:55:
korrigiert geburtsurkunde etc.. 

was meinst du damit?
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Vitalka
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Antwort #16 - 07.03.2011 um 14:28:29
 
Braucht sie NUR die Geburtsurkunde oder noch etwas anderes?
Und muss es die Originale sein oder die Apostillierte? Reicht es das über Email zu machen etc...?

Ich hatte nen Tippfehler gemacht und es damit korrigiert sorry...
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Antwort #17 - 07.03.2011 um 14:53:18
 
Vitalka schrieb am 07.03.2011 um 14:28:29:
Braucht sie NUR die Geburtsurkunde oder noch etwas anderes?

sie wird mehr brauchen, als nur die Geburtsurkunde.
Was genau, sagt Euch das Standesamt (kann von Standesamt zu Standesamt unterschiedlich sein)
Vitalka schrieb am 07.03.2011 um 14:28:29:
Und muss es die Originale sein oder die Apostillierte?

i.d.R das apostillierte Original.

Vitalka schrieb am 07.03.2011 um 14:28:29:
Reicht es das über Email zu machen etc...?

nein ... i.d.R. braucht man das Original (mit der Apostille drauf).

reinhard schrieb am 06.03.2011 um 16:19:06:
Da Du die Schritte ja schon kennst, ist es am besten, Ihr geht Montag zum Standesamt und fangt an.

das ist der beste Tip .... ab da geht es dann weiter, und dann kommen wahrscheinlich auch weitere Fragen.
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Antwort #18 - 07.03.2011 um 17:56:33
 
Vitalka du bist Deutscher,

wieso warst du in der Zeit noch nicht beim Standesamt und hast nachgefragt, was der Standesbeamte für Unterlagen und in welcher Form benötigt.

Bei der Beantragung des Au Pair Visums benötigte deine Freundin keine Geburtsurkunde?

Dann soll deine Freundin halt mal auf einem Ukrainischen Konsulat nachfragen ob die die Urkunde besorgen können, oder sie die Ausstellung einer Geburturkunde dort beantragen kann.

Im April die Geburtsurkunde besorgen, wenn alle anderen Dokumente da sind, sollte auch noch reichen, da die Befreiung vom EFZ ca. 6 - 8 Wochen benötigt.

Wo siehst du das Problem mit DK?  Kannst du nicht nach DK?
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Antwort #19 - 11.03.2011 um 16:58:59
 
Also wir waren beim Standesamt, haben dort mit der Beamtin geredet, naja und es war wirklich schwer zu hören was sie mir sagte, sie sagte es sei sehr schwer die Aufenthaltserlaubniss für eine Ehe zu kriegen, die Ehe zu beschließen ist das kleinste problem, die Leute von der Ausländerbehörde wären das größte problem und sie sagte mir besonders mit der jetzigen Situation das sie jetzt "Au Pair" ist könnte man denken das der Au Pair nur ein grund war um hier hinzukommen und zu heiraten...

Noch etwas bedrückt mich sehr...sie sagte mir ich muss nachweißen können das ich für sie hier Unterhalt zahle und das wir nicht auf Fördergelder leben... z.b. Harz 4 oder Wohngeld und andere sachen...
Wohlmöglich klappt das dann schwer da ich bis nächstes jahr mai noch meine 2. ausbildung beenden muss. Ist es möglich das meine Eltern bürgen, da wir sowieso noch hier bis dann leben würden.

Mir hat das ganze gespräch einen schweren magen gemacht und es ist nicht so leicht wie ich hier das so gelesen habe. Mir geht es wirklich nur um die Liebe zu ihr kann das dann alles so schwer sein?
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Antwort #20 - 11.03.2011 um 17:27:24
 
Vitalka schrieb am 11.03.2011 um 16:58:59:
"Au Pair" ist könnte man denken das der Au Pair nur ein grund war um hier hinzukommen und zu heiraten...


Vitalka schrieb am 11.03.2011 um 16:58:59:
und das wir nicht auf Fördergelder leben... 



naja obwohl ich mitleid mit euch habe, hat der Standesbeamtin eigentlich schoon gesagt warum es nicht einfach ist.

tue einafch dass was von euch verlangt wird, hole die richtige papiere, aus liebe zu einander heiraten und gemeinsam den rest durchstehen.

wunsch euch glück !
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Antwort #21 - 11.03.2011 um 17:34:41
 
Ja nur mir macht es wahnisinnig angst, wenn z.b. die heirat dann rechtsgültig ist aber wir dann keine aufenthaltserlaubniss bekommen. Wie lange sollte ich bitte auf sie warten bis sie dann hier sein darf...das ist echt grausam also der weg zur ABH wird jetzt der schwierigste, obwohl die Beamtin beim Standesamt sehr nett und freundlich war und versucht hat uns vor der ABH zu warnen und das wir wirklich aufpassen sollen und alle Dokumente die wir bekommen auch sammeln sollen um etwas nachzuweißen...
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Antwort #22 - 11.03.2011 um 21:18:36
 
Vitalka schrieb am 11.03.2011 um 16:58:59:
beim Standesamt, haben dort mit der Beamtin geredet, naja und es war wirklich schwer zu hören was sie mir sagte, sie sagte es sei sehr schwer die Aufenthaltserlaubniss für eine Ehe zu kriegen

ich würde nicht viel darauf geben ... als Standesbeamtin hat sie bzgl. Aufenhtaltserlaubnis keine Kompetenz.
Abesehen ist keine AE nötig, um eine Ehe zu schliessen.
Wenn sie aber sagen sollte, dass es schwer ist eine AE aufgrund einer Ehe zu bekommen, dann hat sie mit dieser Aussage grundsätzlich nicht Recht.
Vitalka schrieb am 11.03.2011 um 16:58:59:
mit der jetzigen Situation das sie jetzt "Au Pair" ist könnte man denken das der Au Pair nur ein grund war um hier hinzukommen und zu heiraten...

was "man" denken kann (egal wer "man" ist) ist nicht so wichtig. Wichtig ist Art 6 GG und §28 des AufenthG.
Wenn eine eheliche LG in D besteht, hat man einen gesetzlich verbrieften Anspruch auf AE. Egal was ein Standesbeamter denkt (ist auch egal was ein kompetenter Sachbearbeiter bei der ABH denkt .... dumm kann es nur werden, wenn Anhaltspunkte für eine Scheinhe bestehen, denn bei einer Scheinehe liegt eben keine eheliche LG vor)

Vitalka schrieb am 11.03.2011 um 16:58:59:
sie sagte mir ich muss nachweißen können das ich für sie hier Unterhalt zahle und das wir nicht auf Fördergelder leben... z.b. Harz 4 oder Wohngeld und andere sachen... 

sie kann auch sagen, dass die Erde eine flache Scheibe ist ... und?
Du bist Deutscher?
Liegt eine Regelausnahme bei Dir vor?
Deutscher ja und Regelausnahme nein? dann ist das Gesetz auf Deiner Seite und der LU ist nicht relevant (Abgeshen vpon speziellen Fällen)


Die Standesbeamtin sollte sich nur auf ihr Gebiet konzentrieren, und das ist in Eurem Falle die Eheschliessung. Bei diesem Thema liegt ihre Kompetenz.

Nachtrag:
Vitalka schrieb am 11.03.2011 um 17:34:41:
und alle Dokumente die wir bekommen auch sammeln sollen um etwas nachzuweißen... 

das allerdings ist richtig und  grundsätzlich zu empfehlen
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Antwort #23 - 13.03.2011 um 21:38:01
 
Hier habe ich etwas gefunden was meiner meinung nach es ein wenig erleichtert.....es stand in ihrem passport...meiner meinung nach sollte es ein wenig die sache leichter machen stimmt das ?

"Erwebstätigkeit jeder Art nicht gestattet mit Ausnahme einer Beschäftigung als Au_pair bei Familie **** in *****. Jedliche Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis auch zu einem anderen Aufenthaltszweck wird ausgeschlossen,es sei denn, es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erteiliung einer Aufenthaltserlaubnis "
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Antwort #24 - 13.03.2011 um 21:48:58
 
Klar, wenn Ihr während der Gültigkeit der AE heiratet, besteht ein gesetzlicher Anspruch, und sie bekommt dann eine AE als Ehefrau.

Da Ihr sehr, sehr langsam macht, kann es natürlich sein, Ihr schafft es nicht. Aber das ist auch kein Problem.

Sie kann von zu Hause aus in dem Moment, in dem alle Papiere zusammen sind, ein Visum zum Heiraten bekommen.

Versucht einfach, jetzt ein bisschen schneller zu machen, aber werdet nicht panisch – es gibt immer noch eine zweite und eine dritte Möglichkeit.
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Antwort #25 - 14.03.2011 um 16:28:09
 
Ich habe wegen der Eidesstaatlichen Versicherung"bestätigung das sie unverheiratet ist" bei der ukrainische botschaft in deutschland angerufen, dort sagte man mir ich brauche eine aufenthaltsbestätigung und das man das beim standesamt bekommen würde ist das richtig?
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Antwort #26 - 14.03.2011 um 16:49:31
 
Bevor ich es vergesse, wo kriegt man im Ausland eine Apostille für eine Geburtsurkunde?

Sorry für den doppelpost, ich kann meinen Post davor leider nicht  bearbeiten
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Antwort #27 - 14.03.2011 um 17:18:33
 
Vitalka schrieb am 14.03.2011 um 16:28:09:
aufenthaltsbestätigung und das man das beim standesamt 

Aufenthaltsbestätigung vom Standesamt? bin zwar Leie, aber IMHO hat das Standesamt nicht mit dem Aufenthalt zu tun.

Eine Meldebestätigung kannst Du vom Einwohnermeldeamt oder im Fall deiner Verlobten, da Ausländerin, von der ABH bekommen.

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Antwort #28 - 14.03.2011 um 17:24:51
 
Vitalka schrieb am 14.03.2011 um 16:28:09:
aufenthaltsbestätigung


erne schrieb am 14.03.2011 um 17:18:33:
Meldebestätigung


Gemeint ist vermutlich eine "Aufenthaltsbescheinigung". Im
Gegensatz zur Meldebestätigung enthält sie auch Angaben
zum Familienstand. Man bekommt sie beim Einwohnermelde-
amt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #29 - 14.03.2011 um 18:38:43
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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