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Sorgerechtstreit, wird visum aufgehoben?! (Gelesen: 1.540 mal)
gabin
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24.02.2011 um 14:38:57
 
hallo zusammen,

heute wende ich mich erneut an euch, den ich Brauch eure Hilfe.

ich habe im Ausland geheiratet, habe ein Baby bekommen usw.

meine Heiratsurkunde wurde hier in Deutschland nicht anerkannt, dass zur folge hatte, dass eine ewig lange legalisation statt fand.

nach abschluss wurde die Urkunde für echt befunden, und meinem mann wurde die FZF zum dt. kind anerkannt.

kurz nach der ankunft hier in deutschland und bis heute hat es der ehemann nicht geschafft einen bezug zum kind aufzubauen im gegenteil er ist gegenüber seinem kind sehr aggressiv, was zur folge hat das sie angst hat vor ihm.

ich bin mit meinem anliegen schon mehrmals bei der AB gewesen habe gefragt, ob unter solchen umständen den nicht das visum aufgehoben werden kann.

denn es ist für nicht nach vollziehbar, das eine person in seinem antrag schreibt, dass er für die kindes führsorge nach deutschland will.

hier angekommen aber nicht den [**zensiert**] vom sofa hebt, nicht die windeln wechslt nicht aufsteht, wenn die kleine mal gefallen. einfach nichts tut fürs kind, sondern gegen mich und der kleinen aggressiv wird.

unsere ehe ist nicht nachbeurkundet!

habe ich eine chance das alleingie sorgerecht zu bekommen und das, dass visum von meinem mann aufgehoben wird?

warte auf eure antwort gurß

gabin
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Antwort #1 - 24.02.2011 um 14:50:23
 
gabin schrieb am 24.02.2011 um 14:38:57:
habe ich eine chance das alleingie sorgerecht zu bekommen 


Das ist eine rein familienrechtliche Frage, weshalb ich den thread erstmal verschoben habe.

Zu den Chancen wird hier niemand konkret was sagen können. Derartige Streitigkeiten sind regelmäßig ebenso langwierig, wie schmerzhaft, und, was ihren Ausgang betrifft, zunächst mal offen.

Ich enpfehle Dir, aufrichtig gut gemeint, Dich zunächst an eine seriöse Frauen- und Familienberatungsstelle zu wenden. Nur dort wirst Du zu dieser Problematik wenigstens Ansätze für einzelfallbezogen nützliche Informationen und Ratschläge erhalten.

gabin schrieb am 24.02.2011 um 14:38:57:
das, dass visum von meinem mann aufgehoben wird?


Das ist zwar in der Tat eine ausländerrechtliche Frage - nur, die entscheidet die ABH, wenn es so weit ist.

Solange Eure eheliche Lebensgemeinschaft fortbesteht, ihr Euch nicht in dauerhafter Trennung befindet, wird sich erstmal gar nichts ändern. Solltet Ihr irgendwann getrennt leben, käme es im Weiteren darauf an, das belegt ist, dass Dein Partner das Sorgerecht tatsächlich nicht mehr hinreichend wahrnimmt. - Ich könnte mir vorstellen, dass er dann einiges unternehmen wird, Gegenargumente zu liefern.

Summa summarum: Dein Wille allein ist also, zumindest was das Ausländerrechtliche angeht, höchstens "a brick in the wall" ...


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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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gabin
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Antwort #2 - 24.02.2011 um 14:55:47
 
ich habe mich heute umgemeldet, bin bei meinen eltern eingezogen. somit ist doch nachgewiesen, dass er nicht für das sorgen kann, wenn ich nicht mehr in der ehemals gemeinsamen wohnung lebe. oder täusche ich mich da.
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Antwort #3 - 24.02.2011 um 15:10:41
 
So einfach ist es wahrlich nicht.

Die Ausübung der Personensorge ist auch bei räumlicher Trennung der Eltern möglich. Was meinst Du wieviele geschiedene Ehen es gibt, bei denen das Sorgerecht geteilt geblieben ist und sehr wohl von beiden Partnern wahrgenommen wird?

Nicht zu vergessen ist bei der ganzen Angelegenheit, dass es auch Interessen des Kindes gibt ...

Und was meinst Du wie viele getrennt lebende bzw. geschiedene Partner gerade mit Berufung auf das Kindeswohl dann (manchmal auch "urplötzlich") um Sorge- bzw. Umgangsrecht kämpfen ...


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Antwort #4 - 24.02.2011 um 15:25:06
 
gabin schrieb am 24.02.2011 um 14:55:47:
ich habe mich heute umgemeldet, bin bei meinen eltern eingezogen.


Das wird jetzt automatisch an die Ausländerbehörde übermittelt, die damit weiß, dass Ihr Euch getrennt habt.

Zitat:
somit ist doch nachgewiesen, dass er nicht für das sorgen kann, wenn ich nicht mehr in der ehemals gemeinsamen wohnung lebe. oder täusche ich mich da.

Dazu hat Schweitzer ja schon geantwortet. Trennung von Vater und Mutter bedeutet nicht automatisch, dass es auch eine Trennung vom Umgang mit dem Kind gibt.

Vermutlich wird das Jugendamt demnächst mit Euch beiden darüber sprechen, wie es aus Deiner und aus seiner Sicht weiter gehen soll. Noch wissen die verantwortlichen Behörden ja nicht, ob Ihr Euch einig seid oder streitet.
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