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Was ist besser (Gelesen: 3.145 mal)
vlasco
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Was ist besser
23.02.2011 um 23:18:33
 
hallo
ich habe 2 fragen?
ist es besser bei Ausländerangelegenheiten einen Anwalt in seiner wohnstadt zu haben oder kann ruhig ein Anwalt aus einer Anderen stadt sein?
bekommt man durch PKH  die kosten erstattet,die man für Anwalt und Prozess ausgegeben hat?
Danke im voraus.

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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.02.2011 um 23:41:19
 
Ein Anwalt vor Ort könnte die zuständige ABH besser kennen. Aber wenn du Vertrauen zu einem Anwalt an einem anderen Ort hast, kann er dir auch helfen.
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vlasco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.02.2011 um 23:52:23
 
danke für die Antwort.
und was ist mit prozesskostenhilfe?
also ich habe geld ausgeliehen und damit die kosten des anwalts bezahlt,denn Er wollte sofort cash haben und ich wollte keine zeit mhr verlieren.jetzt möchte ich pkh beantragen.bekomme ich die kosten zurück?
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #3 - 24.02.2011 um 08:14:56
 
Prozesskostenhilfe wird nur für gerichtliche Verfahren nur auf Antrag gewährt. Im Rahmen der Antragstellung ist nachzuweisen, dass Bedürftigkeit vorliegt (etwa durch ALG II - Bescheid). Der Antrag wird von der Kammer des Gerichts bearbeitet, bei der die Hauptsache (eigentliche Klage) entschieden wird.

Ob der Antrag ganz oder teilweise positiv beschieden wird, hängt davon ab, ob das Gericht für einen oder mehrere Klagepunkte zu der Auffassung gelangt, dass "hinreichende Erfolgsaussicht" besteht. - Kann das nicht angenommen werden führt das zur Ablehnung des PKH - Antrages.  (Da diese Prozedur dauert, schon mit der Antragstellung Aufwendungen verbunden sind, verlangen eigentlich alle Anwälte zunächst von ihren Mandanten einen "Vorschuss".)

Je nachdem, wie entschieden wird, ist also auch die Frage zu beantworten, inwieweit man auf den Kosten für den Anwalt "sitzen bleibt" oder nicht.

Solange ein Anwalt für außergerichtliche Angelegenheiten (Widerspruchsverfahren) bemüht wird, ist PKH nicht möglich. - Dafür könnte allenfalls ein Beratungshilfeantrag gestellt werden - auch dazu müsste Bedürftigkeit nachgewiesen werden - Antragsformulare gibt es bei Bedürftigkeitsnachweis und Angabe der sache, um die es geht bei den Amtsgerichten (manche Rechtsanwälte haben auch selbst welche).

Allerdings, so meine Erfahrung, arbeiten Rechtsanwälte regelmäßig allenfalls für ein erstes Sondierungsgespräch, ansonsten aber nur sehr ungern fortgesetzt auf der Basis von Beratungshilfe (nicht wenige lehnen das auch ab bzw. ihr Engagement hält sich dann entsprechend in Grenzen), da das nicht ansatzweise die tatsächlichen Kosten deckt.


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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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vlasco
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.02.2011 um 10:03:05
 
Danke für die Antwort.
Der konkrete Fall:
Anwalt möchte klage einreichen,hat mir einen  kostenvorschlag gemacht(ca 1100 euros).mit dem ausgeliehenem Geld habe ich die gasamte kosten auf einmal beglichen,denn ich die sache schnell erledigt haben wollte.
habe dann nen Antrag auf pkh gestellt.Wenn Sie mir zugesagt ist.könnte ich die kosten damit zurückbekommen?
prozess hat noch nicht angefangen bzw fängt erst in den nächsten Tagen an,wenn der RA mittlerweile losgelegt hat.
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schweitzer
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Antwort #5 - 24.02.2011 um 10:06:13
 
vlasco schrieb am 24.02.2011 um 10:03:05:
Wenn Sie mir zugesagt ist.könnte ich die kosten damit zurückbekommen?


Ja.


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Antwort #6 - 24.02.2011 um 10:16:07
 
alles klar
und musste ich dann vom RA den kostenbericht holen und es dem Gericht schicken oder wie geht das mit der Erstattung
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Antwort #7 - 24.02.2011 um 10:23:21
 
Erstmal müsste die Entscheidung über die Bewilligung von PKH abgewartet werden. Sie wäre Dir auf jeden Fall von dem von Dir bevollmächtigten Rechtsanwalt zur Kenntnis zu geben.

Ist die Entscheidung positiv und es wird PKH bewilligt ist die Frage der Rückerstattung der vorgeschossenen Kosten ist danach zunächst eine Sache zwischen dem Rechtsanwalt und Dir. Solche Dinge verlaufen aber, soweit ich weiß, dann regelmäßig problemlos.

Wie es sich exakt verhält, wenn PKH nur bezogen auf bestimmte Klagepunkte bewilligt wird, vermag ich allerdings nicht im Detail zu sagen. - Ist nicht "meine Baustelle", und ich selbst bin kein Jurist.

Vielleicht weiß da ein anderer user mehr ...  unentschlossen


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Antwort #8 - 24.02.2011 um 15:58:33
 
ok alles klar.
kann ich die PKH selber beantragen oder muss der vertretene Anwalt das Antragformular mitunterschreiben?
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Antwort #9 - 25.02.2011 um 07:11:58
 
Für die Beantragung von PKH gibt es Formulare, die zu benutzen sind.

Das Formular (sollte der Anwalt haben) kannst/musst Du selbst ausfüllen und unterschreiben. Es sollte dann über den Anwalt, den Du ja bevollmächtigt hast, an das Gericht weiter geleitet werden. (Ich glaube, der Anwalt muss auch unterzeichnen.)


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