Ich bin der Vater der Tochter, um die in diesem Thema geht. Als allererste bedanke ich mich bei allen die hier versucht haben uns zu helfen. Ich und meine Frau haben gar nicht erwartet, dass wir so viele Antworten bekommen.
Nun ist die Frage mit der Staatsangehörigkeit meiner Tochter immer noch nicht gelöst. Es gab aber schon einige Änderungen bei uns. Ich habe nämlich die Entlassung aus der Ukrainischen Staatsangehörigkeit erhalten (nach 1.5 Jahren Wartezeit) und bin schon so gut wie Deutsch. Die Einbürgerungsurkunde, die schon gedrückt ist und bei meinem Sachbearbeiter seit drei Wochen liegt, habe ich noch nicht erhalten, weil dem zuständigen Einwanderungsbehörde angeblich nicht gelingt mein aktuelles Führungszeugnis für die letzte Kontrolle zu beschaffen. Aber nehmen wir an ich wäre Deutsch.
Mein Antrag auf die Miteinbürgerung meiner Tochter wurde vor drei Wochen von Regierung Oberbayern abgelehnt. Einen offiziellen Brief darüber haben wir immer noch nicht erhalten. Dies alles habe ich erst heute bei persönlichen Besuch der Einbürgerungsbehörde erfahren.
Unser Sachbearbeiter und Regierung Oberbayern (Entscheidungsorgan) empfehlen mir erstmal alle Dokumente zu beschaffen, dass meine Tochter aus Ukrainischer und möglicherweiser Russischer Staatsangehörigkeit austritt, und erst dann werde den Weg für eine Einbürgerung für sie frei.
Leider es geschah genau das, was ich befürchtet habe. Eine Einbürgerungsbehörde wird wohl in meiner Tochter sehr ungern eine Deutsche sehen, denn dann entzieht sie ihrem Zuständigkeitsbereich. Ich muss ja nicht einen Versicherungsagent fragen, ob er denkt, dass ich unbedingt eine Haftpflichtversicherung brauche. Ich weis schon was er antwortet.
Nun hat sich aber die Lage geändert! Ich bin nun Deutsch und vielleicht stehen mir mehr Möglichkeiten zur Verfügung mein leibliches dreimonatiges Kind, das immer noch nirgendwo angemeldet ist, als Deutsch zu registrieren?
Kann ich auf §5
StAG berufen? Warum erhalten Adoptionkinder die Deutsche Staatsangehörigkeit automatisch, nicht aber mein leibliches Kind?
Noch eine Geschichte am Rande. Ich habe heute noch Bundesverwaltungsamt (BVA) angerufen. Da ich seit zwei Jahren in der Schweiz arbeite könnte ich theoretisch meinen Wohnsitz nach dort verlegen und dann wäre BVA für die Einbürgerungsfragen zuständig. Ich gelang sogar bis auf die zuständige Abteilung. Der Mitarbeiter am Apparat gestand, dass er eine solche Konstellation zum ersten Mal hört und mit solchen Rechtsbegriffen wie "gewöhnlicher Aufenthalt der Ausländer" nichts anfangen kann. deswegen konnte er mir nicht antworten ob meine Tochter nach der Auffassung der BVA Deutsch wäre.
Lange Rede -- kurzer Sinn. Sieht hier jemand einen Weg für mich meiner Tochter die Deutsche Staatsbürgerschaft zu verschaffen, ohne dass sie aus der Ukrainischer Staatsbürgerschaft austreten soll?
Noch mal Danke für eure Beiträge!