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Wurde Ehe annuliert? (Gelesen: 12.770 mal)
Themen Beschreibung: hat man recht auf rente von frau weil wegen beherdlihe lange ferfaren wurde ich abgeschoben und op
barbarez
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wurde Ehe annuliert?
19.02.2011 um 18:56:36
 
ich war feheiratet von anfang an auslenda beherde haben .fermutung auf schei eche und haben mich viza auf s5 tagee gegeben lang von 1998 büss 2008  jede funfcen tage muste ich zum auslenda beherde pineberg und war ferfaren bei gericht fertig am 2006 richta nat entschiden  keine viza weil die fermutenn schei eche ich war gemeldet bei meine frau seit 1998-büss 10-10-2007 mein frau hat dill gemacht mit auslenda beherde pineberg weil di haben gesagt wia apschiben in und ist alles erledigt jetz ich fragee op ist meine eche anulirt von auslendabeherde und gericht sleswikholstein   dankeschen für auskunft weil ich bin in bosnien jetz macht losss  bittee funuftig antworten mich L.G AUS BOSNIEN
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« Zuletzt geändert: 19.02.2011 um 19:50:02 von N/V »  
 
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 19.02.2011 um 19:10:09
 
Ob die Ehe annulliert wurde? Das kann die ABH nicht, die ABH ist nur für die Aufenthaltserlaubnis zuständig. Eine Abschiebung und/oder Scheineheverdacht heißt auch nicht, dass die Ehe deswegen annulliert ist.

Gab es ein Verfahren vor dem Familiengericht? Dieses könnte die Ehe annullieren, wenn ein Grund dafür vorliegt bzw. wäre für eine Scheidung zuständig.

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barbarez
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Antwort #2 - 19.02.2011 um 23:01:37
 
ich denke auch di missen meine eche anuliren weil  haben nicht akceptirt das wegen haben mich abgeschoben  ok füll dank  für hilfe
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 19.02.2011 um 23:22:37
 
Eine Annullierung der Ehe erfolgt nicht aufgrund einer Abschiebung.
Siehe §§1313 - 1318 BGB "Aufhebung der Ehe"

Wenn kein Familiengericht aus einem dort vorgesehenen Grund die Ehe aufgehoben hat, besteht sie fort, es sei denn, du oder deine Frau hat die Scheidung eingereicht.

Wenn deine Frau die Scheidung bentragt hat, würdest du das wissen und wärest Beteiligter. Eine Ausnahme gibt es aber wenn das Familiengericht dich nicht finden konnte. Das ist kompliziert und wenn diese Möglichkeit geklärt werden muss, wäre es am besten, Kontakt mit einem Anwalt im Bereich Familienrecht aufzunehmen.

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barbarez
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.02.2011 um 01:34:29
 
  ich wurde abgeschoben weil meine ehe wurde nicht akceptirt in deutschland fermutung  10 jaree ehee  streit mit auslenda beherde wegen schei ehe   meine frau hat keine scheidung angerihtet weil  sie hat angst grosse von auslenda beherde gekrigt  und was sol ich machen ich bin in bosnien macht loss  bestimt ich hab eispruh auf rente weil meine frau hat gearbeitett gantze zeit   dankeschen an gute antvortMutly schrieb am 19.02.2011 um 23:22:37:
Eine Annullierung der Ehe erfolgt nicht aufgrund einer Abschiebung.
Siehe §§1313 - 1318 BGB "Aufhebung der Ehe"

Wenn kein Familiengericht aus einem dort vorgesehenen Grund die Ehe aufgehoben hat, besteht sie fort, es sei denn, du oder deine Frau hat die Scheidung eingereicht.

Wenn deine Frau die Scheidung bentragt hat, würdest du das wissen und wärest Beteiligter. Eine Ausnahme gibt es aber wenn das Familiengericht dich nicht finden konnte. Das ist kompliziert und wenn diese Möglichkeit geklärt werden muss, wäre es am besten, Kontakt mit einem Anwalt im Bereich Familienrecht aufzunehmen.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.02.2011 um 17:11:53
 
So wie es aussieht, seid ihr noch verheiratet. Du könntest auch in Bosnien mit einem bosnischen Anwalt klären, ob du die Scheidung dort beantragen darfst. Du könntest von Bosnien aus einen deutschen Rechtsanwalt finden und eine Scheidung in Deutschland sowie die deutsche Anerkennung der bosnischen Scheidung besprechen.

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barbarez
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Antwort #6 - 20.02.2011 um 17:28:58
 
bei mia in bosnien ist nichtz gekom weil sei 1991 büss 2008 ich war nicht in bosnien dii deutsche hat nicht ehe angemeldett in bosnien  hia bit ih lediglih weil i deutschland ich hab ehe geschlossen mitt deutsche frau danke fürr antvort-Mutly schrieb am 20.02.2011 um 17:11:53:
So wie es aussieht, seid ihr noch verheiratet. Du könntest auch in Bosnien mit einem bosnischen Anwalt klären, ob du die Scheidung dort beantragen darfst. Du könntest von Bosnien aus einen deutschen Rechtsanwalt finden und eine Scheidung in Deutschland sowie die deutsche Anerkennung der bosnischen Scheidung besprechen.


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Aletheia
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Antwort #7 - 20.02.2011 um 19:11:03
 
barbarez schrieb am 20.02.2011 um 01:34:29:
  bestimt ich hab eispruh auf rente weil meine frau hat gearbeitett gantze zeit


Für eine Scheidung in Bosnien bedeutet das, dass
die Ehe zuerst in Bosnien angemeldet werden muss.

Oder ist die Frau verstorben?
Ich verstehe nämlich nicht,
warum von Rentenansprüchen die Rede ist.



Änderung:
@
Sanija
Der TS verwirrt schon geung durch sein Zitieren.
Du solltest es eher besser wissen - hab es daher mal
gerichtet wie es sein sollte  Cool
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« Zuletzt geändert: 21.02.2011 um 00:38:09 von N/V »  

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barbarez
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 20.02.2011 um 20:20:59
 
Aletheia schrieb am 20.02.2011 um 19:11:03:
Für eine Scheidung in Bosnien bedeutet das, dass
die Ehe zuerst in Bosnien angemeldet werden muss.

Oder ist die Frau verstorben?
Ich verstehe nämlich nicht,
warum von Rentenansprüchen die Rede ist.


weistu warum meine frau woltee nicht zum gericht gehen ich als bosnia durch krig in bosnien war fiks fertih und soo füll problemee mit dise auslenda beherde und gericht und ich war gantze jahre gemeldett bei meine frau auslenda beherde haben  mich jede 15 tage ferlengerung gegeben 8  jahre ^^ eine bekante mich hatt gesagt ich hab anschpruch weil frrau hat gearbeitett   das wegen frage ich-jetz hat sie 65 jachre- dass wegen meine frau wolte  mich  nicht helfen

Änderung:
Reihenfolge Zitat - Echo dazu  gerichtet
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« Zuletzt geändert: 21.02.2011 um 00:39:58 von N/V »  
 
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Aletheia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 20.02.2011 um 21:09:10
 
barbarez schrieb am 20.02.2011 um 20:20:59:
eine bekante mich hatt gesagt
ich hab anschpruch weil frrau hat gearbeitett   
das wegen frage ich-
jetz hat sie 65 jachre-
dass wegen meine frau wolte  mich  nicht helfen

D.h. Du bist jetzt im Rentenalter und würdest gerne
in Deutschland Rente beantragen?

Ich glaubte, dass ginge nur wenn Du selbst in Deutschland rentenversicherungspflichtig, also nicht nur geringfügig (bis 400€) gearbeitet hättest.
Aber, man möge mich korrigieren, wenn ich irre.
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Antwort #10 - 20.02.2011 um 21:18:52
 
Ich kann da auch nicht so ganz (dem Wunschdenken)
folgen. Er meint evtl. weil seine Frau jetzt im Rentenalter
ist bekommt er einen Teil ihrer Rente.

Dem ist wohl nicht so. Bei einer evtl. Scheidung käme da
allenfalls ein Versorgungsausgleich in Betracht. Wie das
aber geschildert wurde hier - ist das alles sehr wirr und
undurchsichtig, um das konkret beurteilen zu können.
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Antwort #11 - 20.02.2011 um 21:54:12
 
Zitat:
Ich kann da auch nicht so ganz (dem Wunschdenken)
folgen. Er meint evtl. weil seine Frau jetzt im Rentenalter
ist bekommt er einen Teil ihrer Rente.

Dem ist wohl nicht so. Bei einer evtl. Scheidung käme da
allenfalls ein Versorgungsausgleich in Betracht. Wie das
aber geschildert wurde hier - ist das alles sehr wirr und
undurchsichtig, um das konkret beurteilen zu können.


set.1997 ich bün feheiratet müt frau in familien buch stehe ich al ehe man von meine frau büss abschübung  ich weiss nicht durch abschübung op ist ehe anulirt  rente anschpruh muss ich haben nach deutsche gezetze  weil frau hat gearbeitet und ich nicht  weil auslenda beherde haben mich keine arbeiterlaubniss gegeben -

Änderung:
Auch hier.. erst Zitat - dann das Echo, habs gerichtet
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Antwort #12 - 20.02.2011 um 21:58:29
 
Wenn Du nicht gearbeitet hast, bekommst Du auch keine Rente.

Wenn Deine Frau gearbeitet hat, bekommt sie die Rente. Alles andere musst Du mit Deiner Frau klären.
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Antwort #13 - 20.02.2011 um 22:06:08
 
Aletheia schrieb am 20.02.2011 um 21:09:10:
D.h. Du bist jetzt im Rentenalter und würdest gerne
in Deutschland Rente beantragen?

Ich glaubte, dass ginge nur wenn Du selbst in Deutschland rentenversicherungspflichtig, also nicht nur geringfügig (bis 400€) gearbeitet hättest.
Aber, man möge mich korrigieren, wenn ich irre.


haaaaaaaaaaaaa ich bün jung 40 jahre alt  und selba habe gearbeitet in deutscland  meine deutsche frau und auslenda beherde haben müch rüchtich auf deutsch feascht  ich hab 10 jachre umsontz ferloren wegen ermütlung scheinehe dass ist scheisse von gericht  das wegen wen ich krige rente von meine frau were  büsshen glück für disee mishandlung  früaa und ich krige meine rente  wass ich hab gearbeit  am 2038  schon ist alles gekom in bosnien von meine rente fersiherung lübek            

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Grund: lesefreundlicher gerichtet 
 
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Antwort #14 - 20.02.2011 um 22:14:30
 
Zitat:
Wenn Du nicht gearbeitet hast, bekommst Du auch keine Rente.

Wenn Deine Frau gearbeitet hat, bekommt sie die Rente. Alles andere musst Du mit Deiner Frau klären.


ich hab gearbeitet  IN HAMBURG von 1991 büss 1997 und dan zum mein frau umgetzogen  nach pineberg AHB wolten mich keine ae geben  nur 15 tage ae soo acht jachre lang und damals  ich suhe nur meine rechte   
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« Zuletzt geändert: 21.02.2011 um 00:44:03 von N/V » 
Grund: wieder geflickt 
 
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