Das was du zitierst bezieht sich auf §5(4) der Freizügigkeitsrichtlinie
Zitat:(4) Verfügt ein Unionsbürger oder ein Familienangehöriger, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, nicht über die erforderlichen Reisedokumente oder gegebenenfalls die erforderlichen Visa, so gewährt der betreffende Mitgliedstaat dieser Person jede angemessene Möglichkeit, sich die erforderlichen Dokumente in einer angemessenen Frist zu beschaffen oder übermitteln zu lassen oder sich mit anderen Mitteln bestätigen zu lassen oder nachzuweisen, dass sie das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt genießt, bevor er eine Zurückweisung verfügt.
Beachte aber §3(1)
Zitat:(1) Diese Richtlinie gilt für jeden Unionsbürger, der sich in einen anderen als den Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, begibt oder sich dort aufhält, sowie für seine Familienangehörigen im Sinne von Artikel 2 Nummer 2, die ihn begleiten oder ihm nachziehen.
Das heißt, die Richtlinie gilt nicht für deinen Mann in Deutschland.
Möglicherweise findet EuGH Singh Anwendung - du arbeitest in NL während ihr dort zusammenlebt - aber du bist erst seit kurzem da und das alles bei der Grenzkontrolle nachzuweisen...
Vermutlich ist die deutsche
AE nicht mehr gültig, oder wurde beispielsweise eine längere Frist bei der
AE beantragt?
Solange die deutsche
AE nicht mehr gültig ist, §51
AufenthG,
Anachi schrieb am 16.03.2011 um 19:43:32:Zur Zeit hört sich das (also die Einreise nur mit der Bescheinigung) für mich eher abenteuerlich an.
Vor allem bei Wiedereinreise über Deutschland.
Findet die Einreise in einem anderen EU-Land statt, findet §5(4) Anwendung. Heiratsurkunde (Original) im Handgepäck mitführen. (Wäre nur nötig, wenn die Bescheinigung nicht akzeptiert wird.)
Am besten direkt nach NL einreisen und die Heiratskurkunde ebenfalls mitbringen, im Falle eines Falls.
Eigentlich sollte die Wiedereinreise überall möglich sein, möglicherweise auch in Deutschland. Aber garantiert wäre das nicht.
Anachi schrieb am 16.03.2011 um 19:43:32:dass er womöglich von der Fluggesellschaft nicht mitgenommen wird
Da wäre es am besten, die Fluggesellschaften um schriftliche Auskunft zu bitten.