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Erst Au Pair, jetzt Studium (Gelesen: 5.837 mal)
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i4a rocks!


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15.02.2011 um 16:56:09
 
Liebe Forenmitglieder, ich habe da ein paar Sorgen, die mir auf der Seele lasten. Ich bin seit letztem Jahr mit einem Mädel aus Russland zusammen, sie war hier als Au Pair, um ihr Deutsch zu verbessern, was dadurch, dass Sie es in Russland schon gelernt hatte, recht gut war und nun richtig gut ist. Jetzt ist sie nach Hause gefahren und hat einen Studienplatz hier bekommen, nachdem sie diesen Testdaf Sprachtest hervorragend bestanden hatte. Sie hat nun einen Termin bei der deutschen Botschaft in Moskau, um dort das Studentenvisum zu beantragen. Geld von den Eltern hat sie, lebt auch derzeit noch bei ihren Eltern. Meine Mam hat eine Verpflichtungserklärung abgegeben, eine Kranken- und Haftpflichtversicherung haben wir auch schon klar. Ich selbst hätte auch die Verpflichtungserklärung abgeben können, verdiene gut, wäre kein Problem. Wollte das aber nicht, weil ich Sorgen hatte, die könnten da was in den falschen Hals bekommen. Jetzt hatte die Dame beim Ausländeramt gesagt, die würden das Visum dort vorgelegt bekommen und dort auch bewilligen (das hoffe ich zumindest) und hat wohl auch gemerkt, dass sie meine Freundin ist  Smiley Also hat meine Freundin einen guten Background in Russland, hat Geld, hat hier einen Unistudienplatz, einen guten TestDaf Test, ne Krankenversicherung und ein echt gutes Motivationsschreiben, sie will unbedingt hier studieren und freut sich schon auf die Uni. Jetzt kommt meine Sorge: könnte das Visum trotzdem abgelehnt werden? Ich liebe diese Frau so sehr, dass ich allein bei dem Gedanken den Verstand verlieren, würde sie auch heiraten (was ich eh schon überlegt hatte) ... aber das mit dem Studentenvisum sollte doch klappen? Au Pair Zeit und die Tatsache, dass ich als Deutscher ihr Freund bin, sind doch kein Hindernis??? Bitte um Beruhigung und Hilfe ... vielen Dank !!!
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Petersburger
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Antwort #1 - 15.02.2011 um 17:08:09
 
Wenn es keine Zweifel am ernsthaften Studienwunsch gibt - solche gibt es gelegentlich - erwarte ich nach Deine Schilderung keine Probleme.

Was natürlich nicht heißt, daß hier irgendwer eine Garantie geben kann, daß alles glatt über die Bühne läuft.
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Antwort #2 - 15.02.2011 um 17:15:37
 
Petersburger schrieb am 15.02.2011 um 17:08:09:
Wenn es keine Zweifel am ernsthaften Studienwunsch gibt - solche gibt es gelegentlich - erwarte ich nach Deine Schilderung keine Probleme.

Was natürlich nicht heißt, daß hier irgendwer eine Garantie geben kann, daß alles glatt über die Bühne läuft.


Okay, also meinen Sie auch die Tatsache, dass Sie mit mir zusammen ist, stellt keinen Hinderungsgrund dar? Die Dame beim Ausländeramt hatte mir sogar ihre Nummer gegeben und gesagt, ich könne mich mal melden, sobald das Visum eingereicht ist, heißt das also ein Partner ist kein Hinderungsgrund? Ich meine, so eine schöne Frau lebt doch nicht 1 Jahr als Au Pair im Kloster Smiley, natürlich ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie jemanden kennenlernt.
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Mutly
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Antwort #3 - 15.02.2011 um 17:32:02
 
Dass sie einen deutschen Freund hat, ist kein Problem. Entscheidend ist, dass sie wirklich studieren will und dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Würde man daran zweifeln, dass sie studieren will, könnte man dann schauen, ob das Studium als Grund für ein Visum vorgeschoben wird. Aber anhand deiner Beschreibung sind die Voraussetzungen erfüllt und sie kann zeigen, dass sie studieren will und wird. (Garantieren kann man es eben nicht, aber es scheinen keine Probleme zu geben.)

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Antwort #4 - 15.02.2011 um 17:43:12
 
Super, ich danke Euch vielmals, Ihr habt mich ein wenig beruhigt, ich bete so, dass das klappt!!! Drückt mir bitte die Daumen.
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Antwort #5 - 16.02.2011 um 21:35:29
 
Ich bin's nochmal Smiley ... bzgl. des Studentenvisums ist es doch so, dass bei der Botschaft in Moskau alle Unterlagen entgegengenommen werden und dann an die zuständige Ausländerbehörde weitergeleitet werden oder?! Heißt die Ausländerbehöre bewilligt dann das Visum, so habe ich das verstanden, die schicken dann wohl eine eMail an die Botschaft!? Jetzt meine Frage, wie sind so die Erfahrungen mit der Dauer der Bewilligung? Habe von 3 Wochen gehört, was ich echt lange finde, geht das auch schneller? Wollte mal mit der Dame beim Ausländeramt reden, ob die das Visum bevorzugt bearbeiten kann (Univorkurse etc...)?! Wie schnell kann das gehen? Daaaaanke mal wieder für Eure Hilfe Smiley

Änderung:
Hmm, es hätte schon Sinn gemacht, das an deinen bestehenden
thread anzuhängen und nicht einen neuen zu eröffnen; hab's für
dich mal angehängt
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Saxonicus
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Antwort #6 - 16.02.2011 um 23:14:11
 
Musterfrei schrieb am 16.02.2011 um 21:35:29:
Heißt die Ausländerbehöre bewilligt dann das Visum, so habe ich das verstanden

Nein, die ABH bewilligt kein Visum, das macht das Konsulat.

Die ABH teilt der AV lediglich mit, daß ihrerseits keine Einwände gegen die Visumserteilung bestehen.
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Antwort #7 - 16.02.2011 um 23:50:05
 
Saxonicus schrieb am 16.02.2011 um 23:14:11:
Nein, die ABH bewilligt kein Visum, das macht das Konsulat.

Die ABH teilt der AV lediglich mit, daß ihrerseits keine Einwände gegen die Visumserteilung bestehen.


Verstehe, aber wenn die ABH keine Einwände hat, sollte die AV auch keine haben oder!? Und wenn die ABH das mitteilt, wird das Visum doch auch umgehend erteilt!?
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Petersburger
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Antwort #8 - 17.02.2011 um 06:19:32
 
Die AV ist keine Poststelle. Sie trifft die Entscheidung über den Visumantrag.

Es kommt zwar relativ selten vor, aber trotzdem kann die AV einen Antrag ablehnen, nachdem die Zustimmung der ABH vorliegt.
Beispiel: Nach Übersendung der Unterlagen werden Informationen über den Antragsteller bekannt, die eine Ablehnung begründen.

Das scheint mir zwar in Eurem Fall nicht sehr wahrscheinlich, aber - und darauf wollte ich hinweisen - es gibt keinen Automatismus.

Der Vollständigkeit halber:
Musterfrei schrieb am 16.02.2011 um 21:35:29:
Habe von 3 Wochen gehört, was ich echt lange finde, geht das auch schneller? 

Nein, geht es nicht. Und ist auch zu kurz - 4 Wochen sind bei Studenten realistisch, wenn der Vorgang im Schweigefristverfahren (§ 31 Abs. 1 letzter Satz AufenthV) bearbeitet wird.

Dringlich wird es bei Studenten immer dann, wenn die alles auf den letzten Drücker machen - was nicht immer Schuld des Studenten ist, aber das spielt keine Rolle.
Da das "sonstige Leben" in der ABH einer Universitätsstadt ja auch weitergehen muß, nicht etwa kurz vor Semesterbeginn die ganze ABH nur noch "Dringlichkeitsanträge" von "Bummelanten" bearbeiten kann, wird von diesem Verfahren höchst selten abgewichen.
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Antwort #9 - 17.02.2011 um 07:21:00
 
Petersburger schrieb am 17.02.2011 um 06:19:32:
Die AV ist keine Poststelle. Sie trifft die Entscheidung über den Visumantrag.

Es kommt zwar relativ selten vor, aber trotzdem kann die AV einen Antrag ablehnen, nachdem die Zustimmung der ABH vorliegt.
Beispiel: Nach Übersendung der Unterlagen werden Informationen über den Antragsteller bekannt, die eine Ablehnung begründen.

Das scheint mir zwar in Eurem Fall nicht sehr wahrscheinlich, aber - und darauf wollte ich hinweisen - es gibt keinen Automatismus.

Der Vollständigkeit halber:
Nein, geht es nicht. Und ist auch zu kurz - 4 Wochen sind bei Studenten realistisch, wenn der Vorgang im Schweigefristverfahren (§ 31 Abs. 1 letzter Satz AufenthV) bearbeitet wird.

Dringlich wird es bei Studenten immer dann, wenn die alles auf den letzten Drücker machen - was nicht immer Schuld des Studenten ist, aber das spielt keine Rolle.
Da das "sonstige Leben" in der ABH einer Universitätsstadt ja auch weitergehen muß, nicht etwa kurz vor Semesterbeginn die ganze ABH nur noch "Dringlichkeitsanträge" von "Bummelanten" bearbeiten kann, wird von diesem Verfahren höchst selten abgewichen.



Okay, verstehe. Wäre es denn theoretisch möglich, sie schonmal mit nem Touristenvisum nach Deutschland zu holen? Das soll ja meistens nach 3 bis 10 Tagen parat sein, geht das? Ich mein, wenn das Studentenvisum bewilligt wird, kann das doch auch in Deutschland bestätigt werden?!
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Petersburger
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Antwort #10 - 17.02.2011 um 09:24:49
 
Nein, das ist nicht möglich.

Schengenvisa sind keine Wartezeit-Verkürzungs-Visa.

Bei laufendem Antrag auf Erteilung einer AE kann die Rückkehrbereitschaft regelmäßig nicht vorausgesetzt werden -> kein Schengenvisum.
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Antwort #11 - 17.02.2011 um 10:24:30
 
Petersburger schrieb am 17.02.2011 um 09:24:49:
Nein, das ist nicht möglich.

Schengenvisa sind keine Wartezeit-Verkürzungs-Visa.

Bei laufendem Antrag auf Erteilung einer AE kann die Rückkehrbereitschaft regelmäßig nicht vorausgesetzt werden -> kein Schengenvisum.


Okay, macht Sinn. Habe eben nochmal mit der Ausländerbehörde telefoniert, die zuständige Dame sagte mir, der Antragsteller habe die Möglichkeit bei Visumbeantragung die Botschaft zu bitten, den Antrag an die Behörde nach Deutschland zu faxen anstatt sie auf dem Postweg zu versenden, das würde zwar extra kosten, aber wäre der schnellste Weg und somit wäre ggf. das Visum im Optimalfall nach 1 Woche da, habt Ihr damit Erfahrungen? Gruß
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Antwort #12 - 17.02.2011 um 11:06:04
 
Ja, damit haben wir Erfahrung.

In einer Visastelle mit 20 Anträgen am Tag mag so etwas gehen.
Nicht aber in den deutschen AV in RUS.

Versteh' das bitte nicht falsch:
Reicht man hier ein einziges Mal den kleinen Finger, ist Tage später nicht nur der eine Arm ab.

Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren sieht eine Übersendung der Unterlagen per diplomatischem Kurier vor; die ABH bearbeitet dann die Unterlagen nach Eintreffen. 
Dieser Weg nimmt dabei selten mehr als vier Wochen (einschließlich bis zu zwei Wochen Wartezeit in der AV bis zum nächsten Kurier) in Anspruch.

Im Schweigefristverfahren sind diese Unterlagen noch nicht mal immer in der ABH, wenn das Visum schon erteilt werden kann.

Also immer mit der Ruhe.
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Antwort #13 - 17.02.2011 um 11:12:52
 
Petersburger schrieb am 17.02.2011 um 11:06:04:
Ja, damit haben wir Erfahrung.

In einer Visastelle mit 20 Anträgen am Tag mag so etwas gehen.
Nicht aber in den deutschen AV in RUS.

Versteh' das bitte nicht falsch:
Reicht man hier ein einziges Mal den kleinen Finger, ist Tage später nicht nur der eine Arm ab.

Das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren sieht eine Übersendung der Unterlagen per diplomatischem Kurier vor; die ABH bearbeitet dann die Unterlagen nach Eintreffen. 
Dieser Weg nimmt dabei selten mehr als vier Wochen (einschließlich bis zu zwei Wochen Wartezeit in der AV bis zum nächsten Kurier) in Anspruch.

Im Schweigefristverfahren sind diese Unterlagen noch nicht mal immer in der ABH, wenn das Visum schon erteilt werden kann.

Also immer mit der Ruhe.



Hmm, aber danach fragen kann sie doch oder!? Oder wird das eher negativ gesehen? Sollte doch wohl erlaubt sein?!
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Antwort #14 - 17.02.2011 um 11:55:32
 
Musterfrei schrieb am 17.02.2011 um 11:12:52:
Hmm, aber danach fragen kann sie doch oder!? Oder wird das eher negativ gesehen? Sollte doch wohl erlaubt sein?!


Erfahrungsgemäß ist es besser, die Behörden die ersten vier Wochen nach Antragstellung in Ruhe arbeiten zu lassen. Das Routineverfahren ist meistens das Schnellste.

Wenn Du jetzt anrufst, ziehen sie die Unterlagen aus dem Stapel – und dann kann es sein, dass der Kurier nach Deutschland weg ist, bevor der Kram wieder in der Sendung ist. Und schon dürft Ihr 14 Tage länger warten.

Am einfachsten ist es, Du hast jetzt bis zum 20. März Geduld.

Ob die junge Frau ernsthaft studieren will, versucht die Botschaft in einem Gespräch herauszufinden. Ob der Lebensunterhalt gesichert ist, weist sie dort auch nach oder es wird bei der Ausländerbehörde nachgewiesen. Also: Auch wenn die ABH nichts dagegen hat – sie kennt die künftige Studentin nicht, entscheiden muss also die Auslandsvertretung.
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