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Aufenthalt zur Ausübung der Personensorge - Unterlagen für das Visum (Gelesen: 11.750 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 17.03.2011 um 21:25:12
 
Canan K. schrieb am 17.03.2011 um 21:21:42:
danke das ihr sooooooooo schnellllllll geantwortet habt Zwinkernd

was muss er den genau hinschreiben bei dem antrag frage nummer 20: Zweck des Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland?


"Ausübung der Personensorge", deutsches Kind: (Name, Geburtsdatum)
... oder so ähnlich. Hauptsache, es ist verständlich.
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Antwort #16 - 17.03.2011 um 21:32:19
 
ist es den schlimm wenn er den antrag auf deutsch schreibt mit meiner hilfe?

Durchgedreht weil ich weis garnicht wie das auf deutsch heißt :

Ausübung der Personensorge über leibliches deutsches Kind in Deutschland.

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reinhard
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Antwort #17 - 17.03.2011 um 21:36:28
 
Canan K. schrieb am 17.03.2011 um 21:32:19:
ist es den schlimm wenn er den antrag auf deutsch schreibt mit meiner hilfe?


Nee, deutsche Behörden sind das gewohnt, dass das ab und zu passiert.

Zitat:
Durchgedreht weil ich weis garnicht wie das auf deutsch heißt :


Du meinst auf türkisch? Nein, weiß ich auch nicht.

Aber Du kannst es leichter rausfinden als ich.

Frag irgendeine Freundin, die Sozialpädagogik studiert hat, da gehört Jugendrecht dazu, und die Türkisch kann.
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Antwort #18 - 17.03.2011 um 21:50:23
 
hehe oke dan mach ich es auf deutsch Durchgedreht ist viel einfacher als auf türkisch...weil ich den antrag grade vor mir habe und es ausfüllen will und morgen hinschicken will ....

aber ich habe 3 fragen gefunden im antrag wo ich garnicht weis wie und hö?

1. frage 21. beabsichtigte dauer des aufenthalts in der bundesrepublik deutschland?

was meinen die damit? was soll ich da hinschreiben?

2. frage 25 b) besteht krankenverischerungsschutz für die bundesrepublik deutschland?
ich bin noch familien verischert muss ich da irgendwas von der aok holen oder sowas?

3. Ich beantrage die aufenthaltserlaubnis für .................... tage/monate/ jahre

was ist damit gemeint???????
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reinhard
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Antwort #19 - 17.03.2011 um 21:56:31
 
Canan K. schrieb am 17.03.2011 um 21:50:23:
1. frage 21. beabsichtigte dauer des aufenthalts in der bundesrepublik deutschland?

was meinen die damit? was soll ich da hinschreiben?


Ich weiß ja nicht, was er plant. Aber Canan und Baby?
Dann würde ich "für immer" hinschreiben.

Zitat:
2. frage 25 b) besteht krankenverischerungsschutz für die bundesrepublik deutschland?
ich bin noch familien verischert muss ich da irgendwas von der aok holen oder sowas?


Ihr seid doch nicht verheiratet? Dann geht Familienversicherung nicht, sondern irgendwie über's Jobcenter und später anders.

Ist aber nicht Voraussetzung fürs Visum, wird nur routinemäßíg gefragt (ein Student müsste versichert sein).

Also schreib, was ist. z.B. "erst Reiseversicherung, wird in Dtl. mit der AOK geklärt"

Zitat:
3. Ich beantrage die aufenthaltserlaubnis für .................... tage/monate/ jahre


Drei Jahre.

Ist die Höchstzeit, gegeben wird oft weniger. Aber Du weißt ja: Erst mal alles fordern, weniger wird's von alleine.

Ist auch eine unwichtige Routinefrage, weil ein Au-Pair muss da "1 Jahr" reinschreiben, mehr geht nicht. Für einen Vater egal.
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Antwort #20 - 17.03.2011 um 22:15:08
 
Viiiiieeeeeeeeeeeeeeelnnnnnnnn DaaaaaaaannnnnnnnnnK blümle blümle blümle blümle


Ich mach mal jetzt eine checkliste. könntet ihr mir sagen ob ich was vergessen habe.
dann bin ich auch fertig und nerv euch hoffentlich auch nicht weiter Durchgedreht Laut lachend


1. Geburtsurkunde meiner tochter und 2 Kopien
2. Kopien des personalausweises meiner tochter und von mir
3. den antrag
4. Meldebestätigung meiner tochter und von mir
5. Internationaler heiratsausweis
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Antwort #21 - 07.05.2011 um 21:47:03
 
Hallo nochmal an alle hier  Augenrollen

Mein Mann hat am 2.5.2011 den Antrag auf Familienzusammenführung zum deutschen Kind beantragt in der Türkei Ankara.

Die in Ankara haben ihn gesagt, dass es wahrscheinlich 3 wochen dauert bis ich einen Brief von der Visastelle in Hamburg Amsinckstrasse bekomme.

CoolWir hatten glück. Es hat nur 1 woche gedauert bis ich einen Brief bekam. In den Brief steht das sie von mir nochmal die Kopie von mein Personalausweis und das meiner Tochter, die Geburtsurkunde von meiner Tochter in Kopie und Orginal, Meldebestätigung von mir und meiner Tochter.

Nun sie haben aber auch einen extra zettel hinzugefügt wo ich denn eintragen soll wie der Lebensunterhalt gesichert ist.

Meine Frage ist.

Ich bekomme ALG2, weil ich in der Elternzeit bin. Wie soll ich das nachweisen?... würde es probleme geben?   hä?


Liebe grüße
Canan K.
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reinhard
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Antwort #22 - 07.05.2011 um 22:04:51
 
Wenn Du ALG II bekommst, dann brauchst Du zum Nachweis nur den letzten Bescheid zu kopieren.

Da es um den Nachzug zum Kind (nicht zu Dir) geht, kommt es darauf ohnehin nicht an.
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Canan K.
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Antwort #23 - 08.05.2011 um 18:49:16
 
oh cool... Augenrollen

Danke!!!!!!

hoffentlich klappt alles;-)
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Antwort #24 - 20.05.2011 um 16:55:58
 
Hallöle an alle.

hab ne kurze frage

gibt es eine internet seite wo man gucken kann wie weit das visumverfahren gekommen ist?

bis dann und danke im vorraus Augenrollen Smiley Zwinkernd

mit freundlichem gruß Canan K.
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Antwort #25 - 20.05.2011 um 18:59:58
 
Canan K. schrieb am 20.05.2011 um 16:55:58:
gibt es eine internet seite wo man gucken kann wie weit das visumverfahren gekommen ist?

bis dann und danke im vorraus Augenrollen Smiley Zwinkernd

.


(leider) nein
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Antwort #26 - 26.05.2011 um 11:10:17
 
Hallo und schönen tag euch allen..

ich mit meinen fragen unentschlossen aber ich habe leider noch eine frage Augenrollen

Kann ich bei der Visa stelle hier in hamburg anrufen und nachfragen wie es aussieht mit den dokumenten und so?

ich verliere nämlich langsam die geduld, weil ich in die türkei reisen möchte endlich und ich habe immer noch keine antwort von der visa stelle ob die mich brauchen oder nicht... Griesgrämig

den antrag hat mein mann am 2.5.11 gemacht...

ich hasse es auf etwas zu warten wo die antwort nicht sicher ist...


ich danke euch ....gott sei dank gibt es dieses forum...sonst würdich komplett durchdrehen Zwinkernd Smiley Smiley

mfg
Canan K.
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Antwort #27 - 26.05.2011 um 11:26:18
 
Du kannst natürlich fragen. Aber wenn sie überlastet sind, werden sie sich (hoffentlich) zuerst um die Visumanträge kümmern und erst danach um Anfragen von Angehörigen.

Der Versand der Unterlagen vom Konsulat zur Ausländerbehörde dauert ca. 4 Wochen. Danach dauert es je nach Organisation und sonstigen Vorgängen nochmal zwei Tage bis zwei Wochen, bis Du über fehlende Unterlagen (von Dir) benachrichtigt wirst.

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Antwort #28 - 20.08.2011 um 22:49:34
 
Hallo nochmal an euch...

Ich habe eine gute nachricht Smiley Smiley Smiley Smiley Smiley Smiley Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd Zwinkernd Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht Durchgedreht Cool Cool Cool Cool Augenrollen Augenrollen Augenrollen Augenrollen

Mein mann ist jetzt endlich in Deutschland. Er hat sein Vizum am 29.07.2011 gekrigt. ich war auch in der Türkei für 3 wochen. wir sind danach zusammen gekommen am 18.08.2011 Durchgedreht Durchgedreht

Es gab keine schwierigkeiten.

Könntet ihr mir vielleicht sagen was ich jetzt als erstes machen soll??

ich möchte gerne Montag mit alles anfangen...

Euch eine ruhige nacht Zwinkernd


Ich bin richtig erleichtert endlichhhhhhhhhhhhhhh disco disco disco


Mit Freundlichem Gruß

Canan K.
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Antwort #29 - 20.08.2011 um 23:34:13
 
Canan K. schrieb am 20.08.2011 um 22:49:34:
Es gab keine schwierigkeiten.


Du hattest ja auch gute Tipps bekommen.

Zitat:
Könntet ihr mir vielleicht sagen was ich jetzt als erstes machen soll??


Dich freuen.

Zitat:
ich möchte gerne Montag mit alles anfangen...


Er muss was machen:
1) Anmeldung
2) Ausländerbehörde / AE beantragen
3) Sozialhilfe & ALG II beantragen?
4) Krankenversicherung (ist bei 3 inklusive)
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