Canan K. schrieb am 17.03.2011 um 21:50:23:1. frage 21. beabsichtigte dauer des aufenthalts in der bundesrepublik deutschland?
was meinen die damit? was soll ich da hinschreiben?
Ich weiß ja nicht, was er plant. Aber Canan und Baby?
Dann würde ich "für immer" hinschreiben.
Zitat:2. frage 25 b) besteht krankenverischerungsschutz für die bundesrepublik deutschland?
ich bin noch familien verischert muss ich da irgendwas von der aok holen oder sowas?
Ihr seid doch nicht verheiratet? Dann geht Familienversicherung nicht, sondern irgendwie über's Jobcenter und später anders.
Ist aber nicht Voraussetzung fürs Visum, wird nur routinemäßíg gefragt (ein Student müsste versichert sein).
Also schreib, was ist. z.B. "erst Reiseversicherung, wird in Dtl. mit der AOK geklärt"
Zitat:3. Ich beantrage die aufenthaltserlaubnis für .................... tage/monate/ jahre
Drei Jahre.
Ist die Höchstzeit, gegeben wird oft weniger. Aber Du weißt ja: Erst mal alles fordern, weniger wird's von alleine.
Ist auch eine unwichtige Routinefrage, weil ein Au-Pair muss da "1 Jahr" reinschreiben, mehr geht nicht. Für einen Vater egal.