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Familienzusammenführung für die Frau von einem Student (Gelesen: 2.342 mal)
Maalm100
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Palästinenser
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07.02.2011 um 15:10:12
 
Liebe Leute,
Ich brauche wirklich eure Hilfe. Das Thema macht mir Sorgen:

Ich bin Medizinstudent an der Uni Düsseldorf und in 2 Jahren bin ich fertig von meinem Studium. Bin Palästinenser und habe ein Studentenaufenthalt. Es steht drauf §16 Abs. 1 AufehthaltG. Ich muss meinen Aufenthalt 1 mal jährlich erneuern.
Ich möchte gerne wissen ob ich meine Frau, die in Palästina wohnt nach Deutschland bringen darf?? Und wie groß soll die Wohnung sein?? und wie kann man den Lebensunterhalt beweisen? Übrigens die Familie finanziert das Studium und würde ebenso das Leben mit der Frau ersmal auch finanzieren.
Beste Grüße
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 07.02.2011 um 15:24:44
 
Du musst nach dem Studium eine Stelle finden und zur AE nach § 18 wechseln.

Sobald Du genug verdienst, kann Deine Frau ein Visum beantragen.

Ein Studium ist ja zunächst nur ein vorübergehender Aufenthalt, Du verlässt Deine Frau zeitweise und kehrst normalerweise nach dem Studium zu ihr zurück.
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Maalm100
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Palästinenser
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Antwort #2 - 07.02.2011 um 15:49:15
 
Vielen Dank für deine Antwort. Aber es ist so dass ich erst in 6 Monaten heirate und wollte wissen ob es eventuell dann möglich ist dass meine Frau nach 6 Monaten Visum bekommt?? und was will man genau sehen als Nachweis für den Lebensunterhalt?? Also Kontoauszüge? Überweisungen? Sparbuch? Bürgschaft? Arbeiten kann ja neben den Studium nicht um 2 Personen zu finanzieren.
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 07.02.2011 um 21:17:11
 
Maalm100 schrieb am 07.02.2011 um 15:49:15:
und was will man genau sehen als Nachweis für den Lebensunterhalt?? Also Kontoauszüge? Überweisungen? Sparbuch? Bürgschaft? 


Du willst ja den LU nachweisen, so das deine Verlobte das Visa bekommt, also solltest du alles beibringen was dein Einkommen und den LU nachweist.

Maalm100 schrieb am 07.02.2011 um 15:49:15:
Arbeiten kann ja neben den Studium nicht um 2 Personen zu finanzieren. 


Das ist dann das Problem (siehe oben und Antwort von reinhard)
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Maalm100
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Palästinenser
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Antwort #4 - 07.02.2011 um 22:46:08
 
Danke Jantem,
Ich will wissen ob es bestimmte Gesezte fafür gibt. Also gibt es was bestimmtes was man zeigen kann und somit den LU nachweist?oder hängt das teilweise von der Laune der Ausländerbehördebeamte?

was mich tierisch nervt sind die relativ großen Unterschiede zwischen den verschiedenen Ausländerbehörden und den verschienden Beamten! Wir Ausländer wollen gerne integrieren, aber bitte lässt das Thema "Aufenthalt" nicht von euer Laune abhängig.
Ich finde es ehrlich gesagt unmenschlich wenn man mir sagt dass meine Verlobte auf keinen Fall Visum bekommt auch selbst wenn ich alles mögliche an Unterlagen vorlegen kann."das habe ich übrigens gehört von einem Beamte" aber ich werde weitermachen und weiterversuchen.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 07.02.2011 um 23:17:37
 
Maalm100 schrieb am 07.02.2011 um 22:46:08:
was mich tierisch nervt sind die relativ großen Unterschiede zwischen den verschiedenen Ausländerbehörden und den verschienden Beamten! Wir Ausländer wollen gerne integrieren, aber bitte lässt das Thema "Aufenthalt" nicht von euer Laune abhängig.
Ich finde es ehrlich gesagt unmenschlich wenn man mir sagt dass meine Verlobte auf keinen Fall Visum bekommt auch selbst wenn ich alles mögliche an Unterlagen vorlegen kann."das habe ich übrigens gehört von einem Beamte" aber ich werde weitermachen und weiterversuchen. 

Ich empfehle mal die Lektüre der NUB .
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 08.02.2011 um 07:33:10
 
@ Maalm 100:

Man kann es drehen und wenden wie man will, der Nachweis nachhaltiger LU - Sicherung ist bei einer Konstellation wie Eurer bei angestrebtem Visum zum Ehegattennachzug nach erfolgter Heirat unbedingte Voraussetzung. - Regelmäßig wird diese Voraussetzung durch Nachweis entsprechenden, weitgehend sicheren Arbeitseinkommens erbracht. - In zweiter Linie wäre eine VE denkbar. Da eine VE in Eurem Falle aber letztlich unbegrenzt (solange der Aufenthaltszweck fortbesteht) Garantie bieten müsste, würden daran sicher sehr hohe Anforderungen geknüpft. -

Große Zweifel habe ich (wenn diese unberechtigt sind, möge man mich korrigieren) ob eine VE von Personen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben, akzeptiert werden kann, denn letztlich müsste es für die Behörden ja schon eine realistische Möglichkeit geben, im Bedarfsfalle den VE - Geber haftbar zu machen.

Alles Weitere wäre in der Tat mit der ABH selbst zu besprechen. Das mag man beklagen, aber es ist nun mal so, dass die Frage, wann bzw. wodurch der LU hinreichend gesichert ist, im AufenthG nicht abschließend definiert wird.

Insoweit bliebe dann nur, wenn man mit einer einzelfallbezogenen Entscheidung der Behörde nicht einverstanden ist, den Rechtsweg zu beschreiten mit dem Ziel eine andere (als die ablehnende) einzelfallbezogene Entscheidung zu erwirken.

Chancenprognosen von hier aus wären freilich unseriös.


=schweitzer=
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« Zuletzt geändert: 08.02.2011 um 08:11:13 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Maalm100
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Palästinenser
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Antwort #7 - 08.02.2011 um 10:47:30
 
Das habe ich auch erwähnt:
VE von einem Freund, der deutscher ist und als Arzt arbeitet. Aber da hat man mich angelacht und gesagt dass der Mann soll für die eigene Frau sorgen und nicht ein dritter!!
aber ich bin noch Student und ich kann noch nicht genug verdienen.
Ich hoffe dass die Mitarbeiter aller Ausländerbehörden wissen wie wichtig dieser Job für das Thema Integration ist. Denn man integriert sehr gerne wenn man gut behandelt wird. Aber wenn man vor anderen angelacht wird, tut das einem nicht gut. Ich lebe seit Jahren in Deutschland und ich finde es großartig wie nett und tolerant die Menschen hier sind. Ich bin sehr gerne hier und sehe dieses Land als meine zweite Heimat.
Aber in der Ausländerbehörde bezweifle ich manchmal leider dran.
Beste Grüße, und vielen Dank Mick und Schweitzer
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