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ehe ein fiasko (Gelesen: 2.491 mal)
Themen Beschreibung: ausreise bei trennung ?
maura
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i4a rocks!


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Hannover, Niedersachsen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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06.02.2011 um 23:32:34
 
Vor 9 Monaten ist ein bekannter meiner Familie zur Ehefrau nach Deutschland eingereist, nach erfolgreicher Familienzusammenführung.
Er ist immer noch dabei den integrationskurs zu absolvieren.
Von Anfang an war die Ehe ein Albtraum für ihn.
Sie - Deutsche ist an Borderline erkrankt und hatte in der zeit in der sie ihren Mann im Ausland immer wieder besucht hat Medikamente, die sie kurzfristig eingenommen hat, er sagte so ist ihm gar nicht aufgefallen das mit ihr etwas nicht stimmt.
Hier eingereist , ist es von Anfang an das gleiche.
Sie wirft ihn regelmässig 2 mal im Monat aus der Wohnung mit der Absicht sich zu trennen ( Inzwischen 10 mal )
informiert die AB das sie ihn nach hause schicken können , weil sie ja getrennt sind.
Wenn sie sich nach einigen tagen beruhigt hat dann darf er wieder kommen,
sie ruft wieder in der AB an und sagt alles wieder Ok und gut .
Beide beziehen im Moment harz4 , raus aus der Wohnung muss er immer u.a kurz vorm ersten wenn die Hilfe vom Amt kommt , wenn er dann wieder kommen darf ist nur noch ein kleiner teil zum leben da ( 50 - 70 Euro).
Er - praktizierender Moslem , soll sich integrieren , so die Forderung der Ehefrau, darunter versteht sie das er Schweinefleisch essen soll , er soll Alkohol trinken und hat zu Akzeptieren das sie
Kontakte zu anderen Männern hat.
Jetzt spricht sie Bedrohungen aus ( Dich bringe ich um und danach mich ) das hat er auch einmal als SprachMemo auf dem Handy aufgenommen.
Jetzt ist er zur Polizei gegangen um zu fragen wie er sich schützen kann, weil ihn diese Drohungen Angst machen.
Ein weiteres Problem ist aber das in 2 Monaten seine AE für dieses Jahr ausläuft und er nicht weiß wie er verlängern kann wenn er sich jetzt trennt , mit dieser Frau weiter leben will er aber auch nicht mehr.
muss er mit Ausreise aufforderung rechnen wenn er sich jetzt von der Frau trennt?
Was muss er jetzt beachten b.z.w machen ?
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.02.2011 um 23:37:51
 
maura schrieb am 06.02.2011 um 23:32:34:
muss er mit Ausreise aufforderung rechnen wenn er sich jetzt von der Frau trennt?


Es riecht danach.

Lies mal die ...

Eine solch geforderter Härtefall dürfte hier kaum vorliegen.
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Eduard
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Laie, denkt manchmal etwas
quer


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #2 - 07.02.2011 um 09:08:55
 
Zitat:
Eine solch geforderter Härtefall dürfte hier kaum vorliegen.


???

§31 Abs. 2 AufenthG:
Zitat:
...
Eine besondere Härte liegt insbesondere vor, wenn ...  dem Ehegatten wegen der Beeinträchtigung seiner schutzwürdigen Belange das weitere Festhalten an der ehelichen Lebensgemeinschaft unzumutbar ist;
...


Die diversen Streitigkeiten (Schweinefleisch essen, Geld, etc.) begründen sicherlich keine besondere Härte, aber die (wiederholte) Bedrohung schon. Niemand ist verpflichtet abzuwarten, bis der Ehepartner tatsächlich mit dem Küchenmesser auf einen selbst losgeht.

Und so wie ich das verstehe, gibt es wohl bereits eine ärztliche Diagnose und Beweise für die Bedrohung hat der Ehemann auch.

Übrigens ...

maura schrieb am 06.02.2011 um 23:32:34:
Jetzt ist er zur Polizei gegangen um zu fragen wie er sich schützen kann, weil ihn diese Drohungen Angst machen.


Die Polizei kann in so einem Fall eher wenig tun, aber man kann zivilrechtlich vorgehen. Es gilt das Gewaltschutzgesetz:

Zitat:
§1
(1) Hat eine Person vorsätzlich den Körper, die Gesundheit oder die Freiheit einer anderen Person widerrechtlich verletzt, hat das Gericht auf Antrag der verletzten Person die zur Abwendung weiterer Verletzungen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Anordnungen sollen befristet werden; die Frist kann verlängert werden. Das Gericht kann insbesondere anordnen, dass der Täter es unterlässt,
1. die Wohnung der verletzten Person zu betreten,
2. sich in einem bestimmten Umkreis der Wohnung der verletzten Person aufzuhalten,
3. zu bestimmende andere Orte aufzusuchen, an denen sich die verletzte Person regelmäßig aufhält,
4. Verbindung zur verletzten Person, auch unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, aufzunehmen,
5.Zusammentreffen mit der verletzten Person herbeizuführen,
soweit dies nicht zur Wahrnehmung berechtigter Interessen erforderlich ist.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend, wenn
1. eine Person einer anderen mit einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit widerrechtlich gedroht hat ...

§2
...
(6) Hat die bedrohte Person zum Zeitpunkt einer Drohung nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, auch in Verbindung mit Abs. 3, einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt mit dem Täter geführt, kann sie die Überlassung der gemeinsam genutzten Wohnung verlangen, wenn dies erforderlich ist, um eine unbillige Härte zu vermeiden.
...


Das Gesetz schützt auch Männer. (Wobei ich mir gut vorstellen kann, dass ein Mann, der von seiner Frau bedroht wird, tendenziell erst einmal weniger ernst genommen wird, als eine Frau, die von ihrem Mann bedroht wird. Aber das muss man ja nicht unbedingt akzeptieren.)

Der Betroffene sollte schnellstens zum Anwalt und sich beraten lassen.

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maura
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 08.02.2011 um 00:05:21
 
@ Eduard,
da hast du etwas falsch verstanden , ein ärztliches artest gibt es bis jetzt nicht , er beginnt ja jetzt erst sich zu wehren.
er war heute im Jobcenter und hat dort auch noch mal alles geschildert und dort hat man ihn jetzt erst einmal woanders einquartiert,
ich denke das wird wohl ein Männerwohnheim sein
oder irgendwas für obdachlose,
nachdem sie letzte Nacht mit dem Terror weiter gemacht hat,
u.a das er sich Verpissen soll , er schwul ist usw ist sie auf den Koffer los gegangen, den hat er dann heute gepackt und ist ausgezogen.
mein Mann könnte ihn hier in unserer Stadt zu einer Arbeit verhelfen,
aber was hilft ihm die Arbeit wenn er doch nicht bleiben darf ?
ich habe ihm jetzt geraten erst einmal zur Ausländerbehörde zu gehen, dort alles offen zu sagen und zu erfragen was ihn jetzt erwartet , das denke ich wird er auch machen.
beweise hat er eigentlich nur diverse Freunde die ihm dann bei sich übernachten lassen wenn die Frau ihn wieder mal raus geschmissen hat und die Sprachaufnahme.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 08.02.2011 um 11:50:39
 
Die Ausländerbehörde ist dann die richtige Adresse, ggf. gleich mit dem Leiter / Leiterin sprechen.

Die Härtefall-Regelung ist eine Prüfung des Einzelfalles und Einschätzungssache, wenn man alle Umstände kennt. Du siehst hier mit den Ferneinschätzungen – der eine glaubt eher nein, der andere sieht eine Chance – aber wir haben ja nur eine Kurzdarstellung von Dir.
Die Ausländerbehörde braucht die Langfassung von ihm und kann dann sagen, in welche Richtung sie denkt. Er kann sich dann immer noch überlegen, zu einer Beratungsstelle zu gehen und / oder einen Anwalt / Anwältin zu suchen.
Es ist ja auch die Frage, ob er alleine hier bleiben will.
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