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In Deutschland verheiratet (wann zum adoul?) (Gelesen: 1.870 mal)
Themen Beschreibung: Deutsch Marokanische ehe !
Atomic Light
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i4a rocks!


Beiträge: 11

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marrokaner
Zeige den Link zu diesem Beitrag In Deutschland verheiratet (wann zum adoul?)
04.02.2011 um 17:36:18
 
Servus zusammen Smiley
Hab mal paar Fragen für die Profis Zwinkernd
Kurz zur Vorgeschichte :
Ich Marokkaner hab meine Freundin (Deutsche) im Januar beim Standesamt in Deutschland geheiratet , nach der Zeremonie hat mich die Standesbeamtin daran erinnerst das ich irgendwann zum adoul muss (was mir auch bewusst war), hab selber bissel gegoogelt, verstehe aber nicht so ganz wie das alles geht !!!
Frage:
1-Kann ich bei der marokkanische Botschaft in frankfurt hier in Deutschland islamisch heiraten oder muss es in Marokko gemacht werden?

2-Muss das unbedingt sein? (Ich weiss das man sonst in Marokko kein Hotel bzw Zimmer für uns beide buchen darf) oder ist die ehe dann nur Deutschland anerkannt?

3-Muss meine Frau zum Islam konvertieren ?( sry bin zwar Moslem aber ich hab echt keine Ahnung wie das alles funktioniert )

Danke schon im voraus Smiley

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paulienchen
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i4a rocks!


Beiträge: 45

da wo ich wohne, Berlin, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 04.02.2011 um 18:40:11
 
Nicht ganz als Experte, aber ein bisschen kann ich versuchen zu helfen:

Atomic Light schrieb am 04.02.2011 um 17:36:18:
1-Kann ich bei der marokkanische Botschaft in frankfurt hier in Deutschland islamisch heiraten oder muss es in Marokko gemacht werden?

Das geht meiner Kenntnis nach auch über die Botschaft -also dann als Anerkennung. Dabei muss die Ehe aber auch nach maokkanischem Recht gültig sein...und dort wird a mehr verlangt als hier. Auf die Schnelle hier der Link aus Berlin:
http://www.botschaft-marokko.de/node/41
Einfach mal Nachfragen.  Zwinkernd

Beachte aber auch den Hinweis auf der Seite:
"Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe.
Gemäß Art. 16, § 3/70 des marokkanischen Familienrechts ist der Antrag auf Anerkennung einer im Ausland geschlossenen Ehe beim Gericht in Marokko einzureichen."

Atomic Light schrieb am 04.02.2011 um 17:36:18:
3-Muss meine Frau zum Islam konvertieren ?( sry bin zwar Moslem aber ich hab echt keine Ahnung wie das alles funktioniert )

Muss sie nicht. Sie braucht aber den Nachweis, dass sie einer Buchreligion angehört (also Judentum, Christentum oder Islam).
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Atomic Light
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i4a rocks!


Beiträge: 11

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marrokaner
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Antwort #2 - 05.02.2011 um 01:44:19
 
Danke erstmal für deine Mühe;)

paulienchen schrieb am 04.02.2011 um 18:40:11:
Das geht meiner Kenntnis nach auch über die Botschaft -also dann als Anerkennung. Dabei muss die Ehe aber auch nach maokkanischem Recht gültig sein...und dort wird a mehr verlangt als hier. Auf die Schnelle hier der Link aus Berlin:
http://www.botschaft-marokko.de/node/41


Ja hab mal geschaut, ich ruf dort eig ungern an (die haben meistens eh keine ahnung aber egal) die Unterlagen bzw Geburtsurkunde von der ersten marokkanischen Gerichtsinstanz sowie dem Außenministerium hätte ich sogar noch (würde für die Hochzeit verlangt) aber sowas braucht meine Frau nicht oder doch?. Zivil heiratsurkunde ist schätze ich mal die Standart urkunde was man beim Standesamt bekommt? naja bleibt jetzt die Geschichte beim gericht in Marokko,ich hoffe man muss nicht persönlich ercheinen...
paulienchen schrieb am 04.02.2011 um 18:40:11:
Muss sie nicht. Sie braucht aber den Nachweis, dass sie einer Buchreligion angehört (also Judentum, Christentum oder Islam).


Okay ich weiss was du meinst, sowas kriegt man wahrscheinlich auch beim standesamt? hatte mal da was gelesen.

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