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A1 bei FZF zum deutschen Ehepartner (Gelesen: 1.280 mal)
_Porlamar2010_
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29.01.2011 um 10:10:52
 
Hallo liebe Forumsteilnehmer,

ich habe eine Frage bzgl. des A1 Zertifikats bei FZF zum deutschen Ehepartner.

Folgende Situation: das Zertifikat, welches in Deutschland erworben wurde, wird bei FZF-Beantragung in der Deutschen Botschaft
ca. 14 Tage älter als die sog. 6-Monatsgrenze sein.Die Eheschließung findet in Venezuela Ende Februar statt.
Uns war es leider zuvor zeitlich, organisatorisch und finanziell nicht möglich, die Ehe früher zu schließen
und dementsprechend die 6 Monate seit Ausstellung des A1 Zertifikats und der Beantragung der FZF einzuhalten.

Soweit ich informiert bin, "verfällt" das Zertifikat nicht, aber es ist mit z.B. einem Schaltergespräch in der Dt.Botschaft zu rechnen?!
Da es sich aber max. um 14 Tage handelt ist dann dennoch mit weiteren Problemen erfahrungsgemäß zu rechnen?

Vielen Dank für eure Hilfe!
Liebenn Gruß
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Antwort #1 - 29.01.2011 um 10:46:24
 
Es gibt keine Sechsmonatsgrenze für A1.

In der AVwV steht dagegen, "älter als ein Jahr" (sinngemäß, ich habe eben nicht nachgeschaut).

Also immer mit der Ruhe.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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_Porlamar2010_
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 29.01.2011 um 11:09:52
 
Ich danke dir, dass nimmt mir einen großen Stressfaktor!Dann liegen wir ja noch gut in der Zeit Augenrollen

Ich hatte hier im Forum schonmal gelesen, falls das A1 Zertifikat älter als 6 Monate nach Ausstellungsdatum ist, kann es zu Problemen bei der Botschaft kommen, wenn die FZF beantragt wird.
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 29.01.2011 um 13:42:54
 
_Porlamar2010_ schrieb am 29.01.2011 um 11:09:52:
Ich danke dir, dass nimmt mir einen großen Stressfaktor!Dann liegen wir ja noch gut in der Zeit Augenrollen

Ich hatte hier im Forum schonmal gelesen, falls das A1 Zertifikat älter als 6 Monate nach Ausstellungsdatum ist, kann es zu Problemen bei der Botschaft kommen, wenn die FZF beantragt wird.


Problem nicht da wird man ihn bei der Botschaft nochmal auf seine Deutschkentnisse prüfen(ist zumindest in der türkischen so) da stellen sie einem 4-6 Fragen und wenn das nicht reicht geben sie ihm Blatt Papier und Stift da soll er sich vorstellen.
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