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Heirat (Gelesen: 3.173 mal)
Themen Beschreibung: in Deutschland mit enorm viel Papieren und Nachweisen
jacques
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i4a rocks!


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Brumath, France
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28.01.2011 um 17:43:11
 
Hallo, liebe Forengemeinde...

meine Lebensgefährtin (D) und ich (F) wollen heiraten. Nun sind wir nicht mehr die jüngsten und waren beide vorher schon mal verheiratet und jeweils rechtmässig geschieden, jeder nach den Gesetzen seines Landes. In meinem Familienbuch (F) und Passport steht mein Vorname mit ...k in meinem Personalausweis dagegen mit ...ck. Ist das für irgendwelche Formalitäten mit Schwierigkeiten verbunden, bzw. welche Vorsorge sollte ich treffen? Desweiteren möchte ich gern wissen: wir waren bei uns hier auf dem Standesamt und sprachen bei dem Standesbeamten vor. Folgender Sachverhalt: Ich lebe seit 2006 mit einer Aufenthaltsbescheinigung für EU-Bürger (5 Jahre) und da ich hier ein Haus gebaut habe, brauchte ich damals auch eine Meldebescheinigung. Das EW-Meldeamt hat mir dann laut ABH eine Meldebescheinigung ausgestellt (mit Familienstand:geschieden) Jetzt sagt der Standesbeamte, das hätte das EW Meldeamt gar nicht eintragen dürfen. Daher wird es jetzt kompliziert, was an Dokumenten gefordert wird. Einkommensnachweis, obwohl ich seid 2007 selbständig tätig bin und Wohneigentum hier besitze. Geburtsukunde mit Vermerk über Vorehen und deren Auflösung. Dann vollständiges Scheidungsurteil, dann Auszug aus dem Heiratsregister mit Auflösungsvermerk, dann Ehefähigkeitsbescheinigung vom französischen Konsulat. Das alles noch übersetzen lassen und danach zum OLG zwecks Prüfung. Ist das nicht alles doppelt gemoppelt ? In meinem Familienbuch (F) ist die Scheidung doch vermerkt. Das kann doch von einem vereidigten Übersetzer beglaubigt werden? Das OLG will die Gebühr laut Standesbeamten nach meinem Einkommen errechnen? Gibt es da keine Gebührenordnung? Jetzt überlegen wir in Frankreich zu heiraten. Wollen nächste Woche hin, um zu fragen, was wir dort alles brauchen für eine Heirat. Das kann doch nicht so schwer sein ???? Wir leben doch in EUROPA

Für hilfreiche Antworten wäre ich mehr als dankbar...

LG Jacques
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 28.01.2011 um 19:16:38
 
jacques schrieb am 28.01.2011 um 17:43:11:
In meinem Familienbuch (F) und Passport steht mein Vorname mit ...k in meinem Personalausweis dagegen mit ...ck. 

Den franzoesischen Perso brauchst du hier nirgends vorzulegen. Du kommst mit dem Pass alleine ganz gut durch Smiley

jacques schrieb am 28.01.2011 um 17:43:11:
Geburtsukunde mit Vermerk über Vorehen und deren Auflösung. Dann vollständiges Scheidungsurteil, dann Auszug aus dem Heiratsregister mit Auflösungsvermerk, dann Ehefähigkeitsbescheinigung vom französischen Konsulat.

Das klingt nach Standard. Geburtsukunde brauchst du sowieso immer wenn du heiraten willst, Ehefähigkeitsbescheinigung braucht es immer bei bi-nationalen Ehen und das Beibringen von Scheidungunterlagen ist normal, wenn frueher Vorehen bestanden haben.



jacques schrieb am 28.01.2011 um 17:43:11:
In meinem Familienbuch (F) ist die Scheidung doch vermerkt. 

Wann war die Scheidung? Ich empfehle dir die hilfreichen Infos des OLG Koeln, insbesondere Teil 11: Anerkennung ausländischer Ehescheidungen aus EU-Staaten für den deutschen Rechtsbereich:

Zitat:
... werden die in einem Mitgliedstaat ergangenen Entscheidungen in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt, ohne dass es hierfür eines besonderen Verfah- rens bedarf. Auf die Staatsangehörigkeit der Beteiligten kommt es nicht an. Die Verordnung ist nach Art. 46 am 01.03.2001 in Kraft getreten. Nach der Übergangsvorschrift Art. 42 gilt der Wegfall des Anerkennungsverfahrens nicht für Entscheidungen, die vor dem 01.03.2001 ergangen sind.

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jacques
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Antwort #2 - 28.01.2011 um 21:51:08
 
vielen, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Nun habe ich mir das Verfahren des OLG Köln gleich mal durchgelesen und bin auf folgende Unklarheit gestossen. Dort steht unter Punkt 4 Übersetzung, das wenn es internationale Urkunden sind, einer zusätzlichen Übersetzung nicht bedarf oder gewöhnliche Urkunden, wie Geburtsurkunden in englisch oder französisch.
Nun habe ich bei unserem zuständigen OLG nachgeschaut und konnte lesen, dass sie sich an die Verfahrensweise des OLG Koeln halten.
Dann bräuchte ich doch schon mal nicht alles übersetzen lassen.
Selbstverständlich versuchen wir in der nächsten Woche alle notwendigen Dokumente zu bekommen in Frankreich.  Aber erscheint mir das Erbringen der Geburtsurkunde mit Vermerk über Vorehen und deren Auflösung - nicht älter als 3 Monate etwas seltsam. Wenn ich bedenke, das ich das vollständige Scheidungsurteil und den Auszug aus dem französischen Heiratsregister mit Eheauflösungsvermerk auch noch bringen muss.
In der Verfahrensweise des OLG Koeln lese ich nur von einer normalen Geburtsurkunde.
Wenn ich da nochmals Hilfe bekommen könnte, damit ich genau weiss, was ich in Frankreich auch bekommen kann, also ich meine weil es zwischen den EU Staaten so gehandhabt wird.
Hier im Forum konnte ich auch lesen, das es pro Dokument 160.- € kosten kan beim OLG. Das kann ja ein richtig teurer Spass werden. Werden wir auf die Kosten vom Standesbeamten drauf hingewiesen ?
Ohhhhhh, so viele Fragen

LG Jacques
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erne
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Antwort #3 - 29.01.2011 um 02:19:56
 
jacques schrieb am 28.01.2011 um 21:51:08:
das es pro Dokument 160.- € kosten kan beim OLG.

Die Gebühren des OLG richten sich nach dem Einkommen.
Wenn es denn 160€ kosten sollte, dann nur, wenn Ihr ein entsprechend hohes Einkommen habt .... und bei dem Einkommen werden die 160€ sicher nicht wehtun.
Beim niedrigeren Einkommen wird die Gebühr auch niedriger sein.

(edit: wobei ich noch nicht verstanden habe, wozu ein OLG überhaupt eingebunden werden soll ... habe aber den Thread nur überflogen)
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jacques
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Antwort #4 - 29.01.2011 um 10:02:27
 
erne schrieb am 29.01.2011 um 02:19:56:
(edit: wobei ich noch nicht verstanden habe, wozu ein OLG überhaupt eingebunden werden soll ... habe aber den Thread nur überflogen) 


Hallo erne,

weil unser Standesbeamter gesagt hat, wenn wir heiraten wollen müssen wir sämtlich o.a Papiere besorgen und die müssen dann zum OLG zur Prüfung.
Das mit den 160.- € habe ich hier im Forum gelesen. Es ging mehr oder minder darum, das ja internationale Urkunden nicht nochmals übersetzt werden müssen, oder ?

Liebe Grüsse Jacques
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Blaise
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Antwort #5 - 29.01.2011 um 11:11:00
 
Hallo Jacques,

"internationale" Urkunden werden in Deutschland mehrsprachige Urkunden genannt. Die Ausstellung der Urkunden richtet sich nach diesem Abkommen und ist an Formvorschriften gebunden.

Diese mehrsprachigen Urkunden müssen nicht übersetzt oder legalisiert werden;  auch eine Apostille ist nicht erforderlich.

Das OLG muss vom Standesamt eingeschaltet werden, weil Frankreich kein "Ehefähigkeitszeugnis" ausstellt. Ausländische Staatsangehörige, die kein Ehefähigkeitszeugnis aus ihrem Heimatland erhalten, müssen deshalb vom zuständigen OLG von der Vorlage befreit werden (siehe § 1309 BGB). Das OLG braucht deine Einkommensnachweise, um die Gebühr für die Befreiung festzusetzen.

Nur am Rande, das OLG kann bei der Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis auf Übersetzungen englischer oder französicher Urkunden verzichten, so wie das OLG Köln das beschreibt (unsere Richter sprechen halt alle Latein, Englisch und Französisch ...).
Zwinkernd

Die Standesbeamten sind aber angehalten, von allen ausländischen Urkunden (außer mehrsprachige Urkunden nach dem CIEC-Abkommen) Übersetzungen von einem öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer verlangen. Nur wenn der Standesbeamten den Inhalt der fremdsprachigen Urkunde zweifelsfrei versteht, kann er auf die Vorlage einer Übersetzung verzichten.

Ansonsten lass dich aber nicht von der Vielzahl der vorzulegenden Urkunden abschrecken. Das Standesamt wird deine Eheschließung schon hinkriegen ...
Smiley

bonne chance,

Blaise
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Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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Saxonicus
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Antwort #6 - 29.01.2011 um 11:59:56
 
jacques schrieb am 28.01.2011 um 17:43:11:
und ich (F) 

In Deinem Profil schreibst Du aber, daß Du Deutscher bist.
Vielleicht solltest Du das mal richtigstellen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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jacques
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Antwort #7 - 29.01.2011 um 19:59:31
 
sorry, war ein Versehen, meine LP hat das Profil erstellt. Habe es jetzt geändert.

LG Jacques
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