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Scheidung Binationale (Gelesen: 1.841 mal)
Themen Beschreibung: Scheidung Binationale Deutsche und Itelienerin
simomo
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i4a rocks!


Beiträge: 7

koeln, Nordrhein-Westfalen, Germany
koeln
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsche
Zeige den Link zu diesem Beitrag Scheidung Binationale
27.01.2011 um 00:28:44
 
Hallo ich bin ein Bürger von Marokko. Ich heiratete einen italienischen Staatsbürger Frau in Dänemark.
5 Monate haben wir gemeinsam hier in Deutschland gelebt. Während dieser Zeit habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung §10 erhalten. Sie erzählte mir, dass sie nicht hier in Deutschland leben möchte und beschloss, nach Spanien mit ihren Eltern, wo sie vor der Heirat lebte zurückzukehren. Nun will sie die Scheidung einzureichen, und wir wissen nicht, wo müssen wir die Scheidung einzureichen. Was tun wir, um die Scheidung zu bekommen? eine einfache und kostengünstige Methode, die Sie empfehlen können?
Mein Ehepartner hat nicht hier in Deutschland gearbeitet. Und sie wollte die Deutsche Sprache nicht lernen und sie findet Deuschland zu streng für sie
Ich bitte Sie um Hilfe die Frau will nur zu Hause bleiben und auf meine Kosten und auf Staat leben. explo explo
Mit freundlichen Grüssen
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 27.01.2011 um 07:19:44
 
Habs hierher verschoben, denn es geht wohl in erster Linie um personenstandsrechtliche Fragen.

Daher sind Antworten in diesem Unterforum hier eher wahrscheinlich ...


=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.01.2011 um 16:50:22
 
Dann geht es möglicherweise um deutsches, italienisches und spanisches Recht.

Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000
Auch als "Brüssel II" bekannt.
Siehe vor allem §3.

Änderungen in diesem Gebiet sind m.W. geplant, ferner könnte es andere Rechtsquellen geben, die maßgebend sind. Die Sache müsste wohl mit einem Anwalt im Bereich Familienrecht besprochen werden. Evtl. könntest du auch das zuständige Land (Gericht) wählen, was beim Thema Unterhalt usw. unterschiedlich sein könnte.
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simomo
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i4a rocks!


Beiträge: 7

koeln, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsche
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Antwort #3 - 27.01.2011 um 21:12:38
 
Mutly schrieb am 27.01.2011 um 16:50:22:
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Antwort #2 - Heute um 16:50:22 Diesen Beitrag einem Forum Moderator melden! Markieren & Zitieren Zitieren
Dann geht es möglicherweise um deutsches, italienisches und spanisches Recht.

Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000
Auch als "Brüssel II" bekannt.
Siehe vor allem §3.

Änderungen in diesem Gebiet sind m.W. geplant, ferner könnte es andere Rechtsquellen geben, die maßgebend sind. Die Sache müsste wohl mit einem Anwalt im Bereich Familienrecht besprochen werden. Evtl. könntest du auch das zuständige Land (Gericht) wählen, was beim Thema Unterhalt usw. unterschiedlich sein könnte. 

Guten Tag
können sie mir weiter helfen bitte und so ein konkretes Antwort geben unentschlossen
MfG
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Mick
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Beiträge: 12.937

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #4 - 27.01.2011 um 21:23:47
 
simomo schrieb am 27.01.2011 um 21:12:38:
können sie mir weiter helfen bitte und so ein konkretes Antwort geben

Scheinbar nicht. Sonst hätte Mutly wohl kaum empfohlen,
dass Du Dich an einen Anwalt wenden sollst.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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