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Aufenthalt der Ehegattin in D während Visumsverfahren (Gelesen: 1.246 mal)
Themen Beschreibung: FZF EU Visum 90 Tage
cassinni
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Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthalt der Ehegattin in D während Visumsverfahren
26.01.2011 um 19:23:54
 
Hallo,

zur Situation:

Ich:
Deutscher Staatsbürger, spreche auch kroatisch und bin Student.
Lebe mit Eltern in einem Haus, kein Einkommen.

Verlobte:
Bosnische und Kroatische Staatsbürgerin, lebt bei ihren Eltern
und hat das A1 Zertifikat vom Göthe Institut.

Wir wollen bald in Bosnien heiraten und haben dafür alle Papiere zusammen (auch mein deutsches Ehefähigkeitszeugnis).
Dann wollen wir beim deutschen Konsulat ein Visum für Familienzusammenführung beantragen.
Das dauert 2-3 Monate.

1. Darf sie sich in der Zeit vom Antrag des Visums bis zur (hoffentlichen) Erteilung des Visums in Deutschland aufhalten?
Mit ihrem Pass darf sie 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland sein und in diesem Halbjahr war sie überhaupt nicht in der EU.

2. Ist es ein Problem, dass ich kein Einkommen oder Wohnung habe?
Habe da unterschiedliche Informationen bekommen.
Soweit ich weiß wird das bei mir nicht geprüft, da ich in Deutschland geboren bin und Deutscher Staatsangehöriger bin.

Danke
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.01.2011 um 19:39:35
 
Wenn Du nicht auch noch Kroate bist, sollte es kein Problem geben, wenn Du Deine Frau zumindest vorläufig bei Deinen Eltern unterbringen und dies in geeigneter Weise belegen kannst.

Das Visum müßte sich deine Frau aber im Heimatland abholen.

Gruß, ULF
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Daddy
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Beiträge: 1.960
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 26.01.2011 um 22:03:50
 
cassinni schrieb am 26.01.2011 um 19:23:54:
1. Darf sie sich in der Zeit vom Antrag des Visums bis zur (hoffentlichen) Erteilung des Visums in Deutschland aufhalten?
Mit ihrem Pass darf sie 90 Tage pro Halbjahr in Deutschland sein und in diesem Halbjahr war sie überhaupt nicht in der EU.

Sicherlich... sofern sie einen biometrischen Reisepass besitz und die Voraussetzungen des Art. 5 SGK erfüllt...

cassinni schrieb am 26.01.2011 um 19:23:54:
2. Ist es ein Problem, dass ich kein Einkommen oder Wohnung habe?
Habe da unterschiedliche Informationen bekommen.
Soweit ich weiß wird das bei mir nicht geprüft, da ich in Deutschland geboren bin und Deutscher Staatsangehöriger bin.

Hierzu Stichwort Regelausnahme (anklicken)... Zwinkernd

Daddy
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cassinni
Themenstarter Themenstarter
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 27.01.2011 um 15:48:08
 
Danke, für die Information Smiley
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reinhard
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Beiträge: 15.345

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 27.01.2011 um 16:05:40
 
Si esollte nur sicher stellen, dass eine Benachrichtigung des Konsulats sie auch erreicht – falls noch was fehlt oder falls das Visum fertig ist um abgeholt werden soll.
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