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Studienvisum von "Millionärssöhnchen" abgelehnt - was tun? (Gelesen: 1.270 mal)
sandman12
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20.01.2011 um 08:45:48
 
Hallo,
der Sohn eines Bekannten wollte in Deutschland seinen Master machen.

Die Details:
- Bachelor in Taiwan 2010 an Eliteuni mit Note 1,x absolviert.
- Lernt seit 3 Jahren Deutsch in Taiwan (Goethe), mittlerweile B2-Level (Punkte: sehr gut) erfolgreich abgeschlossen
- stammt aus sehr, sehr wohlhabender Familie, was auch der Botschaft anhand von Kontoauszügen etc. vorgelegt wurde.
- war seit 2006 jedes Jahr mindestens 1 x, teilweise auch 2 - 3 x eigenfinanziert in Deutschland und Europa, ...
++ zu privaten Reisen (ohne Verpflichtungserkärung sondern eigenfinanziert eingereist)
++ zu mehreren Summerschools in Deutschland
- dazu gibt es viele Visa im Pass (USA 3 x, GB 3 x, Kanada, ältere Schweiz, ...)
++ GRE - Test mit sehr gut

- Hat sich nun regulär bei Sprachschule angemeldet, bezahlt (für 6 Monate), Sperrkonto eingerichtet etc., etc., - alles so wie es sein soll.

- Während Visaverfahren Rückfrage: Er möge bitte Motivationsbrief erstellen sowie was er im (?) August 2008 in Deutschland gemacht habe ((warum nur dieser Monat? - er war schon viele Monate in D.))


vor wenigen Tagen die Überraschung: Die Botschaft Taipeh lehnt das Sprachkursvisum/Studienvisum ab.
Schockiert/Erstaunt
Begründung: Es lägen Zweifel an einem erfolgreichen Studienabschluss vor (wie gesagt, er hat einen Bachelor mit Auszeichnung aus dem Jahre 2010).

Am Rande: Weiterhin wurde seitens der Botschaft abgelehnt, dass er sich in diesem Fall durch mich bzw. einen Fachanwalt vertreten lasse - er müsse (!) alles allein machen.

Hat jemand bitte eine Idee?

Dank + Gruß
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Eduard
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Antwort #1 - 20.01.2011 um 10:24:06
 
sandman12 schrieb am 20.01.2011 um 08:45:48:
Am Rande: Weiterhin wurde seitens der Botschaft abgelehnt, dass er sich in diesem Fall durch mich bzw. einen Fachanwalt vertreten lasse - er müsse (!) alles allein machen.


Das kann die Botschaft m. E. gar nicht ablehnen, speziell den Fachanwalt. Jeder kann sich durch einen Anwalt vertreten lassen. Das wäre hier auch das Mittel der Wahl, denn...

sandman12 schrieb am 20.01.2011 um 08:45:48:
Begründung: Es lägen Zweifel an einem erfolgreichen Studienabschluss vor (wie gesagt, er hat einen Bachelor mit Auszeichnung aus dem Jahre 2010).


... ich denke nicht, dass die Botschaft an seiner fachlichen Qualifikation zweifelt. Wahrscheinlicher ist, dass sie Grund zur Annahme hat (oder meint so einen Grund zu haben), dass das Visum aus anderen Gründen beantragt wurde und die Studienvorbereitung in D nur ein Vorwand ist.

Hier wäre sicher eine Akteneinsicht durch den Anwalt sinnvoll.

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sandman12
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Antwort #2 - 20.04.2011 um 21:56:24
 
Oft sehe ich hier Anfragen, die beantwortet werden; leider erfährt man nicht, wie die Sache ausgeht.

Daher hier für alle Interessierten das Ergebnis: Nachdem bei der entsprechenden Botschaft mit Verweis auf einen Anwalt nocheinmal vorgesprochen wurde, kam das betreffende Ausländeramt zu einem anderen Ergebnis... das Visum wurde ohne weitere Auflagen o. ä. ausgestellt. Alles. o.k. in diesem Fall - aber mich stimmt bedenklich: Was, wenn man nicht reich ist ...?
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