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NE, Geringfügige Beschäftigung, etc. (Gelesen: 919 mal)
enchant
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Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Iran
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE, Geringfügige Beschäftigung, etc.
19.01.2011 um 23:22:45
 
Liebe Experte,

Ich lebe in Deutschland seit Oktober 2001 mit AE nach §16. Ich studierte (Bachelor und Master) in Mannheim bis September 2007. Während meiner Studiumzeit (6 jahre) habe ich als HiWi für 22 Monate gerarbeitet (400-Euro-Basis-Job). Ab November 2007 bis jetzt mache ich meine Doktorarbeit in München (LMU, auch nach AE §16). Seit November 2007 zahle ich auch ganz normale Rentenversicherung da ich als Doktorand eine BAT II/2 vertrag bekommen habe. Meine Doktorarbeit wird in September 2011 fertig sein und werde direkt einen Job im Oktober beginnen (Daher AE nicht mehr §16). Ich möchte gerne im Oktober 2011 für eine NE in München beantragen. Zusammenfassend im Oktober 2011 wird dies meiner Situation sein:

10 Jahre in Deutschland gemäß §16 (Studiumzeiten als Hälfte gezählt, 10/2: 5 Jahre)
Rente: 46 Monate +22 Monate von Geringfügige Beschäftigung (400-Euro-Basis-Job).

Konkret meine Frage ist, werden diese 22 Monate überhaupt für NE gezählt? Wenn nicht, gib es überhaupt eine Möglichkeit das  ich freiwillige beiträge für vergangenheit zahlen kann als ich noch Student war (2001-2007) bzw. Praktikumzeiten, oder sogar Gymnasium (im Heimat), so dass ich 60 Monate Rente sammeln kann?

Leider in München für Daueraufenthalts-EG braucht mann auch 60 monate Rente.

Danke!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: NE, Geringfügige Beschäftigung, etc.
Antwort #1 - 20.01.2011 um 07:36:38
 
enchant schrieb am 19.01.2011 um 23:22:45:
Konkret meine Frage ist, werden diese 22 Monate überhaupt für NE gezählt? 


Nur, wenn Du während dieser zeit freiwillig Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt hat - so eine Möglichkeit gibt es bei Minijobs.

enchant schrieb am 19.01.2011 um 23:22:45:
Wenn nicht, gib es überhaupt eine Möglichkeit dasich freiwillige beiträge für vergangenheit zahlen kann


Müsstest Du konkret mit Deiner Rentenversicherung bzw. der ABH klären.

enchant schrieb am 19.01.2011 um 23:22:45:
Leider in München für Daueraufenthalts-EG braucht mann auch 60 monate Rente.


Dann wird gegen die auch in und für München verbindlichen Aussagen in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des BMI zum AufenthG verstoßen - dort ist eindeutig davon die Rede, dass die 60 Monate im Fall der Entscheidung über die Erteilung eines Daueraufenthalt-EG lediglich als Obergrenze anzusehen sind.


=schweitzer=

P.S.:

Ich verschiebe den thread aus dem Unterforum "Einbürgerung" - denn es geht bei der Fragestellung hier ja um die NE - respektive Daueraufenthalt-EG - Erteilung.
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