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einbürgerung , frühere innlandauenthalte (Gelesen: 1.219 mal)
farranos
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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19.01.2011 um 16:29:41
 
hallo erstmal und danke für dieses interessante Forum,
zu meiner situatuion .
ich hab in deutschlan von 1999 bis 20005 gelebt und zwar als ausländischer student .dann bin ich zurück in mein heimatland , 2009 bin ich wieder nach deutschland eingereist diesmal aber wegen FZF , mittlerweile bin ich 2 jahre verheiratet und hab einen sohn .
zu meiner frage . kommt  bei mir jetzt eine einbürgerung in frage , werden die frühere innland aufenthalte angerechnet , ich wohne in nrw .
danke
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 19.01.2011 um 16:49:13
 
Da musst Du einen Beratungstermin mit Deiner Einbürgerungsbehörde vereinbaren und dort ganz konkret fragen. Frühere Zeiten können angerechnet werden, müssen aber nicht – das kommt auf den Einzelfall an, bei Dir zum Beispiel auf die Erfolge (Abschluss) beim Studium.
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farranos
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: marokkanisch
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Antwort #2 - 19.01.2011 um 17:00:38
 
also ich hab keinen anspruch auf Einbürgerung momrentan?
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.01.2011 um 17:44:30
 
farranos schrieb am 19.01.2011 um 17:00:38:
also ich hab keinen anspruch auf Einbürgerung momrentan?


Ich kann mich nur wiederholen: Vereinbare einen Beratungstermine mit Deiner Einbürgerungsbehörde. Die kann Deine Akte lesen und Dir eine Antwort geben, die sich genau auf Dich bezieht.

Einen Anspruch auf Anrechnung "alter" Aufenthaltszeiten gibt es nicht.
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