Also, ich versuche mal zusammenzufassen:
Wenn die
NE zu Recht erteilt worden ist, gibt es
IMHO keinen hinreichenden rechtlichen oder sonstigen Grund, dem Kind die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen.
Ob die
NE korrekterweise erteilt worden ist, können wir hier nicht nachvollziehen. Fakt ist, dass Studienzeiten bei der Berechnung der anrechenbaren rechtmäßigen Voraufenthaltszeiten nur zur Hälfte berücksichtigt werden können. Insgesamt benötigt man aber (unter Berücksichtigung dieses Fakts) 5 Jahre anrechenbare, rechtmäßige Voraufenthaltszeit. Außerdem hätten grundsätzlich zum Zeitpunkt der
NE - Erteilung 60 Monate Rentenversicherungsbeiträge nachgewiesen werden müssen.
Ist all das so passiert, ist nach dem, was wir von hier aus einzuschätzen vermögen, die
NE zu Recht erteilt worden und damit wäre das 2008 geborene Kind ein Deutsches.
Aber selbst, wenn die
NE seinerzeit nicht zu Recht erteilt worden sein sollte (eventuell wegen fehlerhafter Anrechnung der Studienzeit oder anderem), würde nun dem Kind nicht quasi automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit wieder entzogen werden können, insbesondere dann nicht, wenn der im Ergebnis rechtswidrige begünstigende Verwaltungsakt der
NE - Erteilung nicht etwa durch arglistige Täuschung von Seiten des Antragstellers hervorgerufen worden ist, selbst wenn die "Einbürgerung" per Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit mit Geburt dann auch rechtswidrig wäre.
Denn in § 35 (1)
StAG heißt es dazu recht unmissverständlich:
Zitat:(1) Eine rechtswidrige Einbürgerung oder eine rechtswidrige Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit kann nur zurückgenommen werden, wenn der Verwaltungsakt durch arglistige Täuschung, Drohung oder Bestechung oder durch vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben, die wesentlich für seinen Erlass gewesen sind, erwirkt worden ist.
Das müsste die Behörde dann erstmal beweisen!
Fazit:
Der Rat sich in dieser Sache an einen versierten Anwalt zu wenden, ist sicher nicht der schlechteste.
=schweitzer=
Änderung: Gerade habe ich deine Ergänzung gelesen, enischa -Tja, wenn der "Kollege seine Arbeit nicht gut gemacht hat" ist das zumindest bezogen auf den Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit für Euer Kind allein ein Problem der Behörde - die Rücknahme der deutschen Staatsangehörigkeit für Euer Kind ist dadurch rechtlich
nicht gedeckt. Ob die Rücknahme der
NE (noch) gerechtfertigt wäre, ist ein anderes Problem, aber auch diesbezüglich würde ich im Zweifel einen guten Anwalt einschalten. =schw.=