Erst mal, sorry, Dein Nickname hat mich wirklich etwas irritiert. -
Aber die Fakten, die ich zu der aufenthaltrechtlichen Frage gepostet habe, sind davon ja nicht berührt.
Zu Deiner neuen Frage noch etwas ausführlicher:
Dein Einkommen, das Du jetzt aus Deiner Beschäftigung erzielst, sollte zur Lebensunterhaltssicherung für Dich und Deine Verlobte reichen - ich gehe mal davon aus, dass Du keinen superteuren Palast als Wohnung hast.
Für den Nachzug Deiner Verlobten gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder, Ihr heiratet im Ausland , also z.B. in der Türkei, dann müsste Deine dann Ehefrau in der Folge bei der Deutschen Botschaft ein Visum zum Zwecke des Ehegattennachzugs beantragen. -
Wenn Ihr in Deutschland heiraten wollt und sie dann heir bei Dir bleiben soll, braucht sie ein Visum zum Zwecke der Eheschließung. Für die Zeit zwischen ihrer Einreise und Eurer Hochzeit in Deutschland müsste grundsätzlich durch Dich oder eine solvente dritte Person eine
VE (Verpflichtungserklärung) abgegeben werden. Die Verpflichtungen daraus entfallen mit der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis für Deine dann Ehefrau. Näheres erfährst Du bei Deiner
ABH. - Außerdem solltest Du Dich für den Fall, dass Ihr in Deutschland heiraten wollt, schon mal beim Standesamt informieren, welche Papiere in welcher Form Ihr zur Eheschließung benötigt. (Das wird nicht so ganz wenig ...)
Ich (ist aber nur meine bescheidene und ganz persönliche Meinung) würde Euch eher zur Eheschließung in der Türkei raten - wenn die Ehe dort rechtsgültig geschlossen wäre , bräuchtet Ihr die Ehe unmittelbar nach Einreise Deiner Frau nur noch unter Vorlage der legalisierten und übersetzten Eheurkunde und Eurer Pässe beim Einwohnermeldeamt anmelden. Außerdem entfiele die Sache mit der Verpflichtungserklärung
Weiterhin habe ich den § 29 (3)
AufenthG im Blick, in dem es heißt:
Zitat:(3) Die Aufenthaltserlaubnis darf dem Ehegatten und dem minderjährigen Kind eines Ausländers, der eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 22, 23 Abs. 1 oder § 25 Abs. 3 besitzt, nur aus völkerrechtlichen oder humanitären Gründen oder zur Wahrung politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden. § 26 Abs. 4 gilt entsprechend. Ein Familiennachzug wird in den Fällen des § 25 Abs. 4 bis 5, § 104a Abs. 1 Satz 1 und § 104b nicht gewährt.
Hier ist ausdrücklich vom Nachzug des Ehegatten (nicht der/des Verlobten) die Rede. - Außerdem wird deutlich, dass der Nachzug zu einem Ausländer mit einer
AE nach § 23 (1)
AufenthG, wie Du sie hast, noch einmal mit schärferen Rahmenbedingungen versehen ist als sonst sowieso schon.
Ich gehe aber davon aus, dass aufgrund Deines schon sehr langen Aufenthalts in Deutschland (schon als Minderjähriger beginnend), Deiner offenkundig erfolgreichen Integration und der Tatsache, dass Du ein den
LU sicherndes Einkommen hast, genügend Gründe für ein entsprechend zu berücksichtigende humanitäre Aspekte gegeben sind.
In jedem Fall gilt im Kontext der Visabeantragung noch Folgendes:
Deine Partnerin müsste zur Visabeantragung nachweisen, dass sie über Deutschkenntnisse der Stufe
A1 verfügt (regelmäßig durch Zertifikat des Goetheinstituts). Du müsstest über ausreichenden Wohnraum für Euch beide verfügen und Euer
LU müsste aus Deinem Einkommen gesichert werden können.
In der Folge würde sie hier in Deutschland eine
AE nach § 30
AufenthG erhalten und soweit zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigt sein, wie Du selbst.
Soweit das Wichigste. Im Zweifel erkundige Dich bitte auch immer wieder bei den entsprechenden Behörden bzw. informiert Euch auf den Webseiten der Deutschen Botschaft bzw. der deutschen Generalkonsulate in der Türkei.
Ggf. wäre es auch nicht schlecht, da der beabsichtige Nachzug aufgrund von § 29 (3)
AufenthG für Euch von einer gewissen gesetzlichen Spezifik geprägt ist, sich begleitend an eine gute Migrationsberatungsstelle zu wenden. - Wenn Du in Deiner Nähe keine kennst, dann wende Dich mal an die Wohlfahrtsverbände (Arbeiterwohlfahrt, Diakonisches Werk, Caritasverband, Paritätischer Wohlfahrtsverband oder DRK).
cici1999 schrieb am 18.01.2011 um 19:32:26:.mein Ziel war es immer hier in Deutschland ein Zukunft aufzubauen und hoch zu kommen....das wird ja nicht belohnt ...
Ja, der Eindruck entsteht manchmal - auch mir fällt es manchmal schwer, wirkliche Gerechtigkeit mit Blick auf den Einzelfall realisiert zu finden.
Aber die Gesetze sind, wie sie sind, wir können sie, zumindest hier und schnell, nicht ändern. Bleibt nur, das Beste aus den Rahmenbedingungen zu machen.
Dabei bist Du auf einem guten Weg. Und auch ein bisschen, um Dich zu ermutigen, diesen Weg weiter zu gehen, habe ich Dir versucht, im Rahmen des Möglichen zu helfen und die Dinge hier ein wenig ausführlicher zu erklären.
=schweitzer=