Hallo zusammen,
Meine Geschichte:
Ich habe seit Jan. 2005 eine rechtmäßige Aufenthaltserlaubnis.
Jan. 2005 - Jan. 2006 § 25 Abs. 5
AufenthG.
Jan. 2006 - (eigentlich) Jan. 2008 § 25 Abs. 5
AufenthG. (aber wg. erlass von Oben wurde dann folgende AE):
April 2007 - April 2009 § 23 Abs. 1
AufenthG.
April 2009 - April 2011 § 23 Abs. 1
AufenthG.
Ich lebe seit 1987 in DE. Aber wg. diverser Problemen wurden uns die Zeiten von 1987 - 2004 nicht angerechnet.
Wir sind eine 7 köpfige Familie.
Vater arbeitet seit 1994 ununterbrochen.
Wir Kinder ( 1985, 1987, 1989, 1991 und 2002) gehen ununterbrochen zur Schule.
Kinder (1985 und 1987) haben den Realschulabschluss erworben sowie das Fachabi. Haben die Ausbildung gut abgeschnitten. Und sind in den jeweiligen Fa. tätig.
Der Rest geht noch weiter zur Schule.
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Antrag auf die
NE habe ich Anfang 2008 gestellt, welches abgelehnt wurde.
Steht mir eine
NE nach §26 Abs. 4 S. 4 in Verbindung mit §35 Abs. 1 S. 2
AufenthG zu ja oder nein??
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Mich stört das einfach zu sehen wie Leute die nicht arbeiten gehen in die Nachbarstadt gezogen sind, diesen Antrag auf die
NE gestellt und auch genehmigt bekommen haben. Diese Leute hatten es auch hier versucht, diese Anträge wurden aber immer abgelehnt.
Ich habe noch einiges zu erfragen, aber nicht unter diesem Betreff.
Über Infos wäre ich sehr dankbar.