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Familienzusammenführung und die voraussetzungen (Gelesen: 3.974 mal)
Ceylan
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14.01.2011 um 15:49:37
 
Hallo, bin total verzweifelt wie mein Mann einen Visum bekommen soll habe gehört von bekannten das man da ein min. Lohn von 1100€- 1300€ verdienen muss arbeite aber teilzeit im gastronomiebereich im großhandel  und mir fehlt dann die hälfte vom lohn und wenn ich vom staat hilfe bekomme kann er nicht kommen. einige sagen auch das der papa Bürgen kann zur hilfe.
wollte eine wohnung von der GBG ist ja auch hilfe vom staat oder?
kann mir bitte jemand schreiben was die genauen voraussetzungen sind????? was ich machen muss????? unentschlossen

ich danke im vorraus und freue mich über antworten
bitte bitte hilft mir
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Saxonicus
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Antwort #1 - 14.01.2011 um 15:53:33
 
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Ceylan
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Antwort #2 - 14.01.2011 um 16:07:17
 
also schauen die nur auf mein Gehalt der muss ausreichen.... unentschlossen
und eine Wohnung von der GBG kann ich auch annehmen richtig?
ja, ok ihr denkt bestimmt ich wäre doof oder so, aber möchte alles richtig machen habe mein Mann sehr sehr vermisst  weinend
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janetm
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Antwort #3 - 14.01.2011 um 16:19:34
 
Ceylan schrieb am 14.01.2011 um 16:07:17:
also schauen die nur auf mein Gehalt der muss ausreichen.... unentschlossen
und eine Wohnung von der GBG kann ich auch annehmen richtig?


Wenn du deutsch bist und die Regelausnahme (blau-grünes bitte anklicken) bei dir nicht zutrifft ist dein Gehalt egal und du darfst auch wohnen wo du möchtest, Hauptsache du hat eine Wohnung.
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erne
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Antwort #4 - 14.01.2011 um 16:23:56
 
Du bist Deutsche.

Hast du noch eine andere Staatsangehörigkeit oder mal eine andere gehabt und dann aufgegeben?
HAst du mal in dem Lande deines Mannes gelebt? Sprichst du die Sprache seines LAndes?
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Ceylan
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Antwort #5 - 14.01.2011 um 16:27:17
 
VIELEN VIELEN DANK  Durchgedreht
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Ceylan
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Antwort #6 - 14.01.2011 um 16:30:43
 
ja hatte die türkische staatsangehörigkeit besitze aber jetzt die deutsche habe noch nie in der türkei gelebt bin hier in deutschland geboren und aufgewachsen die türkische sprache beherrsche ich auch gut.
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erne
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Antwort #7 - 14.01.2011 um 21:00:26
 
Ceylan schrieb am 14.01.2011 um 16:30:43:
ja hatte die türkische staatsangehörigkeit besitze aber jetzt die deutsche habe noch nie in der türkei gelebt bin hier in deutschland geboren und aufgewachsen die türkische sprache beherrsche ich auch gut.

dann kann die ABH auf die Idee kommen, genauer auf eine Regelausnahme zu prüfen, wenn der LU nicht gesichert ist.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 14.01.2011 um 21:17:38
 
Wenn sie noch nie in der Türkei gelebt hat, dürfte das
Ergebnis wohl klar sein:

keine Regelausnahme, also ist der FNZ auch ohne
gesichertem LU möglich.
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