Jemma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsche
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Hallo, ich bin neu hier im Forum, habe auch die Suchfunktion für mein Anliegen genutzt und bin nicht fündig geworden. Sollte das Thema trotzdem schon einmal angesproches sein worden, entschuldige ich mich.
Mein Lebensgefährte ist Venezolaner, wir sind seit fast 6 Jahren ein Paar und haben größtenteils in einer Fernbeziehung gelebt, da es aufgrund unserer Lebenssituation nicht anders ging. Er studiert zur Zeit in Spanien einen Master, beginnt bald einen zweiten Master und wird danach noch einen dritten anhängen (die sind dort nur ein Jahr lang), um eine Arbeitserlaubnis in Spanien zu bekommen. Vorher hat er in Venezuela bereits ein Informatikstudium abgeschlossen und auch schon praktische Erfahrungen sammeln können. Ich studiere selbst ebenfalls noch und frage mich nun, welche Wege er hat, in Deutschland arbeiten zu können (es geht mir hier um die rechtliche Komponente), damit er auch (dauherhaft) hier wohnen bleiben kann. Sind die Hürden, die er nehmen muss, sehr hoch? Wäre es demnach einfacher, zu heiraten (was wir eigentlich nur im äußersten Notfall tun wollten)? An welche Behörden wendet man sich am besten, um Auskunft zu bekommen (Arbeitsamt, Botschaft, Ausländerbehörde)? Ich stecke noch nicht so tief drin in der ganzen Materie und wurde von allem, was ich bisher gelesen habe, eher verwirrt, da sich viele Aussagen widersprochen haben.
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe schon einmal. Beste Grüße,
Jemma
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