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Ablehnungsbescheid - drei mal (Gelesen: 3.161 mal)
Labara
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14.01.2011 um 13:33:12
 
Hallo,
ich habe dritte mal Visumantrag in Izmir gemacht, und es hat nicht geklappt obwohl ich ein Stipendium von Schwarzkopf Stiftung bekomme. Was kann ich erst tun in dieser Situation? Kann jemand helfen?
Viele Grüße
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reinhard
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Antwort #1 - 14.01.2011 um 14:03:33
 
Was für ein Stipendium ist das denn?

Was für ein Visum hast Du beantragt?

Wurde bei der Ablehnung eine Begründung genannt? Hast Du remonstriert?
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Labara
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Antwort #2 - 14.01.2011 um 14:36:23
 
Im Antragsformular habe ich 'Sonstiges' markiert, und Forschung unterstützt bei Schwarzkopf-Stiftung geschrieben. Es ist ein Reisestipendium, und ich have schon einen Fragebogen über EU-Türkei vorbereitet. Sie haben in der Bescheid geschrieben : Sie haben zwar die vom Generalkonsulat geforderten antragsbegleitenden Unterlagen vorgelegt. Deren Auswertung hat jedoch Zweifel an dem von Ihnen angegebenen Reisezweck und damit an Ihrer Bereitscaht ergeben. Ihr Visumantrag war daher abzulehnen.

Ich habe dagegen noch nichts gemacht, keine Remonstration.
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Antwort #3 - 14.01.2011 um 15:16:46
 
Reisestipendium einer privaten Stiftung..

Wie lange ist der Aufenthalt in Deutschland? Was machst Du beruflich?

Man bezweifelt Reisegrund/Reisezweck und Rückkehrbereitschaft (Verwurzelung im Heimatland) da Du selbst wenig zu Dir und den Sachverhalt im allgemeinen sagt, kann man auch nur raten und wenig hilfreiche Infos geben..

Bitte mehr Infos..
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Labara
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Antwort #4 - 14.01.2011 um 15:38:00
 
Genau Private Stiftung.
Momentan studiere ich Englisch auf Lehramt an der Uni. Ich hadbe noch nicht deutschland besucht. In dem Formular für 'Dauer des geplanten Aufenthalts oder der Durchreise' habe ich '20 Tagen' geschrieben.
Eigentlich weiß ich das Problem: Also, ich habe eine 'Zurückschiebung' Erfahrung in 2008. Soll ich die Situation im Detail erzählen?
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Antwort #5 - 14.01.2011 um 15:51:48
 
Labara schrieb am 14.01.2011 um 15:38:00:
Eigentlich weiß ich das Problem: Also, ich habe eine 'Zurückschiebung' Erfahrung in 2008. Soll ich die Situation im Detail erzählen? 

Du bist ein Witzbold. Das ändert natürlich alles. Sowas ist
eine wesentliche Tatsache, die man wissen muss, um hier
sachgerecht antworten zu können.

Also jetzt erzähl mal den ganzen Hintergrund, sonst wird
das ein Ping-Pong Spiel.
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Labara
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Antwort #6 - 14.01.2011 um 16:46:20
 
In 2008 bin ich nach Slovakai mit einem Austausch Program gegangen. Während meines Aufenthates versuchte ich mal nach Deutschland bei meiner Tante zu gehen. In der Grenze war ein Inspektion, und ich musste zurückgeschoben nach Slovakai würden. Später habe ich dafür bezahlt, und die haben mir eine Unterlage geschickt. Da steht:  Das Einreiseverbot für die Bundesrepublik Deutschland wird grundsätzlich bis zum 25.10.2009 befristet.
Dieses Verbot is schon vorbei, und ich habe 'Selbstauskunft' nach Ausländerzentralregister geschikt, und die haben mir 'Auskunft an den Betroffenen nach 34 des AZR' Drin gibt es ein Lichtbild von mir, und diese Sätze:
Zu Ihrer Person bestehen im AZR unter den angegebenen Personalien folgende Speicherungen
Name, bla bla bla...
Zurückschiebung
Fristablauf: zurückgeschoben am 25.10.2008, Wirkung befristet bis 25.10.2009 AZ: S/54.... U/5....
meldende Behörde: Bundespolizeiinspektion in Waidhaus
Tel...

Passangaben
Art des Passes: Reisepass
Passnummer: ...
Bla bla...


Sollten Sie feststellen, dass unrichtige Daten im AZR gespeichert sind, wenden Sie sich zum Zweck der Korrektur bitte an die zuständige Ausländerbehörde.


Später habe ich auch nach SIS geschrieben, und die haben mir gesagt: 
derzeit besteht unter den oben aufgeführten Personalien keine Ausschreibung gemäß Art. 96 SDÜ zur Einreiseverweigerung im SIS.
Ich habe ein mal AZR angerufen, und die Frau da hat mir gesagt, dass ich für ein Visum beantragen. Aber es hat drei mal nicht geklappt. Kann ich eine Remostration selbsti also ohne Rechtsanwalt schreiben?
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Antwort #7 - 14.01.2011 um 19:17:06
 
Kann mich nur wiederholen..
man bezweifelt den Reisegrund/Reisezweck und die Rückkehrbereitschaft/Verwurzelung im Heimatland..

Die Rückkehrbereitschaft wird allgemein  an
-Beruf/Job/Einkommen und Arbeitgeber
(Aufenthalt in D zu beruflichen Zwecken oder zu Urlaub,
allgemein je besser der Job desto einfacher, arbeitslos bedeutet schwieriger)
-Familienstand, Familie im Heimatland (verheiratet mit Kindern (aber alleine reisend) oder ledig und jung)
- Vermögen, Grundbesitz, Eigentum im Heimatland
-frühere Visa, frühere Auslandsreisen
festgemacht..
Man versucht eine Risikobeurteilung und wägt die Wahrscheinlichkeit des Verbleibes in Deutschland/Rückkehr in die Heimat  ab.
Einfache Risikoanalyse..

Die geplante Aufenthaltsdauer in D und Reisegrund (jung ledig reist zu jung ledig für 3 Monate..) hat oft auch Einfluss auf die Entscheidung..

Bemerkung:
Dies ist eine pauschalierte und allgemeine Darlegung damit der TS die Problematik besser überblickt.
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Labara
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Antwort #8 - 14.01.2011 um 19:37:19
 
Ist diese Daten im AZR ein Hindernis für mich um ein Schengen Visum nach Polen, Österreich, usw. im Zukunft zu bekommen?

Ist eine Löschung diesen Speicherungen in AZR möglich im Prinzip?

Was ich mich besonders frage: Wie kann ich eine Remostration oder so genannte Widerspruch schreiben?


schweitzers Änderung:
@ Labara: Es ist nicht nötig und nicht erwünscht, den Modalarm zu betätigen, nur wenn es hier mal nicht so schnell eine Antwort gibt. (Oder war es nur ein Versehen Deinerseits?) Es ist Wochenende, da sind nicht immer und nicht soviele Stammuser hier auf dem Board, wie sonst. Alle machen das hier ehrenamtlich. Also bitte ein wenig Geduld! Danke.
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« Zuletzt geändert: 16.01.2011 um 10:16:09 von schweitzer »  
 
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