Mrkk schrieb am 14.01.2011 um 10:55:43:Nun zu meiner Frage:
wenn ich jetzt in CH ziehe und da eine Wohnung miete, es als Zweitwohnsitz anmelde und in DE meine alte Wohnung behalte, heißt es denn dann, dass ich weiterhin in Deutschland wohne? oder kann es sein, dass dadurch mein Aufenthalt in DE unterbrochen wird und ich all die Jahre die ich hier Verbracht habe verliere und bei Rückkehr von Vorne anfangen muss?
Wie Teri11 bereits sagte, kannst du keinen Zweitwohnsitz in der Schweiz haben.
Du wohnst nur in D wenn du hier auch wohnst, sich nicht abmelden (Ordnungswidrigkeit) und eine Wohnung mieten reicht nicht.
Sieh dir mal §51 Abs. 1 Punkt 6 & Punkt 7
AufenthG an, demnach verfällt deine
AE, selbst wenn nicht wird diese nicht verlängert werden können bei Ablauf wenn du dann immer noch im Ausland bist.
Zitat:§ 51 Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen
(1) Der Aufenthaltstitel erlischt in folgenden Fällen:
...
6. wenn der Ausländer aus einem seiner Natur nach nicht vorübergehenden Grunde ausreist,
7. wenn der Ausländer ausgereist und nicht innerhalb von sechs Monaten oder einer von der Ausländerbehörde bestimmten längeren Frist wieder eingereist ist,
..
Wenn du nur auf best. Zeit in die Schweiz möchtest kannst du auch eine Verlängerung der 6 Monatsfrist beantragen, die
ABH entscheidet ob du diese bekommst(imho ist "Arbeiten in der Schweiz" ohne entsendet zu werden kein Grund für so eine Fristverlängerung), aber auch da hätttest du keine Chance wenn du länger wegbleiben willst als deine
AE gültig ist.
Du müsstest dann wirklich "von vorne anfangen", aber erst brächtest du noch ein visum für D, und einen Aufenthaltszweck kann ich nicht erkennen.
Alles in allem würde ich dir raten deine NE/Einbürgerung hier zu regeln bevor du D verlässt.