Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visum für Künstler (dauerhafte Musikproduktion) (Gelesen: 753 mal)
AirFly
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline




Beiträge: 1

Cologne, Nordrhein-Westfalen, Germany
Cologne
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: MD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum für Künstler (dauerhafte Musikproduktion)
14.01.2011 um 08:13:11
 
Hallo Smiley

Ich habe versucht die Verordnung zu finden, die einem Künstler die Einreise und Tätigkeit erlaubt und einiges gefunden: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam...

Allerdings, ist dieses Merkblatt für die Verdienst-gezielte Künstler-Tätigkeit gedacht. Für so eine Einreise ist ein Vertrag erforderlich, wo die genaue Lohn-Summen stehen.

In meinem Fall ist die gemeinsame Musikproduktion geplant und es ist im Falle des Erfolgs - eine Partnerschaft oder gemeinsame Nutzung von den Ereignissen. Das bedeutet, es gibt keine Verdienst/Gewinn Summen die bei der Botschaft ausgewiesen werden könnten.

Gibt es etwas im Gesetz für solche Fälle, oder ist es einfacher in dieser Situation eine persönliche Einladung zu organisieren?

Besten Dank im Voraus für alle Antworte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
C_Devil
Moderator
*****
Offline


"Boardteufelchen"


Beiträge: 845
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Jobcenter
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum für Künstler (dauerhafte Musikproduktion)
Antwort #1 - 14.01.2011 um 08:30:17
 
Hey AirFly,

die einzige Möglichkeit einen drittstaatsangehörigen Künstler zur Arbeitsaufnahme (als Arbeitnehmer) nach Deutschland zu holen, ergibt sich aus § 23 BeschV.
Im Rahmen des Zustimmungsverfahrens ist gem. § 39 AufenthG zu prüfen:
1. ob es bevorrechtigte Bewerber auf dem deutschen Arbeitsmarkt gibt
und
2. ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmer entsprechen.

Vielleicht wendest du dich einfach mal an die ZAV (Kontaktdaten stehen auf dem von dir verlinkten Merkblatt.
Die dortigen Kollegen sind im Falle einer Anfrage durch die ABH auch für die Prüfung und Zustimmung zuständig.

Alternativ käme m.E. nur eine freiberufliche Tätigkeit in Betracht, sofern die ABH dem zustimmt.


Gruß
C_Devil
Zum Seitenanfang
  

Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
(Albert Schweitzer)

Manche Menschen haben einen Gesichtskreis mit dem Radius Null. Den nennen sie dann ihren Standpunkt.
(David Hilbert, Mathematiker, 1862-1943)

"Für nichts ist der Mensch so wenig geschaffen wie für das Glück, und von nichts hat er so schnell genug."
(Paul Claudel 1868-1955)
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema