Grüß Euch,
vor ziemlich genau einem Jahr habt Ihr mir schon mal geholfen. Nochmal Danke dafür!
Mein Kollege hat damals sein Visum bekommen (ca. 80 Tage) und ist selbstverständlich auch pünktlich wieder zurück in seine Heimat.
Da er sozusagen an einem „internationalen Ruf“ bastelt, um auch ausländische Gäste für seine Schule in Indien zu gewinnen, reist er demnächst nach Russland, um dort für ca. 2 Monate an einer Klinik zu arbeiten.
Während seines Aufenthaltes hier in D haben auch wir eine weitere Zusammenarbeit geplant und somit steht der nächste Visumsantrag an. Ich möchte „Blockunterricht“ anbieten, der dann insgesamt über mehrere Monate geht. D.h. der Visumsantrag müsste dieses Mal tatsächlich für ein „Nationales Visum“ über einen Zeitraum von 5 Monaten gehen.
Meine Frage und Bedenken:
Seine Rückkehrwilligkeit hat er ja dann zum Zeitpunkt der nächsten Antragsstellung mit der pünktlichen Rückkehr aus D und Russland bewiesen.
Aber:
Wenn er von 12 Monaten im Jahr ca. 7 Monate auf Reisen ist, wie bewertet dann ein Botschaftsmitarbeiter die „Verwurzelung im Heimatland“?
Nochmal zum Hintergrund: Er ist verheiratet, hat 2 Kinder und eben seine eigene Schule (die während seiner Abwesenheit von seiner Ehefrau und einem Angestellten geführt wird).
Oder mache ich mir da zu viele Gedanken und es ist für eine
AV völlig logisch, dass jemand beruflich weiterkommen möchte und eben so eine „Reisephase“ hinter sich bringt?
Wie sehr Ihr das?