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Freiberufler aus Indien länger als 3 Monate? (Gelesen: 9.619 mal)
frage4711
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 06.08.2011 um 14:32:30
 
Nochmal Hallo zusammen,

Dank Eurer Hilfe und haufenweise „Hausaufgaben“, wurde der Visumsantrag des Kollegen genehmigt.
Vielen Dank an die Experten!
Smiley
Alle an diesem Antrag beteiligten „amtlichen Personen“ in Deutschland und Indien waren ausgesprochen freundlich und hilfsbereit.

Was ich als an Erfahrungen für andere Forumsmitglieder weitergeben kann, deckt sich 100% mit den hier bereits vielfach gegebenen Ratschlägen:

Macht sozusagen „Hausaufgaben“, informiert Euch und befasst Euch wirklich mit dem Thema.
Seid ausführlich genug, damit sich die Beamten tatsächlich ein möglichst klares Bild des ja völlig fremden Antragstellers machen können.
Sollten die Umstände etwas kompliziert sein, bleibt bei den Tatsachen und erklärt deutlich die Gründe.

Ich war zwischendurch auch genervt davon, dass es Hürden gibt, um einen Drittstaatler nach D einzuladen. Inzwischen kann ich verstehen, dass es eben für die Beamten immer wieder schwierig ist, die Zuverlässigkeit eines Antragstellers einzuschätzen.

Vielen Dank noch mal an Euch, Ihr macht echt einen klasse „Job“ und viel Erfolg für alle, die hier Rat suchen.
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frage4711
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 01.02.2012 um 13:43:37
 
Grüß Euch,

vor ziemlich genau einem Jahr habt Ihr mir schon mal geholfen. Nochmal Danke dafür!
Mein Kollege hat damals sein Visum bekommen (ca. 80 Tage) und ist selbstverständlich auch pünktlich wieder zurück in seine Heimat.
Da er sozusagen an einem „internationalen Ruf“ bastelt, um auch ausländische Gäste für seine Schule in Indien zu gewinnen, reist er demnächst nach Russland, um dort für ca. 2 Monate an einer Klinik zu arbeiten.

Während seines Aufenthaltes hier in D haben auch wir eine weitere Zusammenarbeit geplant und somit steht der nächste Visumsantrag an. Ich möchte „Blockunterricht“ anbieten, der dann insgesamt über mehrere Monate geht. D.h. der Visumsantrag müsste dieses Mal tatsächlich für ein „Nationales Visum“ über einen Zeitraum von 5 Monaten gehen.

Meine Frage und Bedenken:
Seine Rückkehrwilligkeit hat er ja dann zum Zeitpunkt der nächsten Antragsstellung mit der pünktlichen Rückkehr aus D und Russland bewiesen.
Aber:
Wenn er von 12 Monaten im Jahr ca. 7 Monate auf Reisen ist, wie bewertet dann ein Botschaftsmitarbeiter die „Verwurzelung im Heimatland“?
Nochmal zum Hintergrund: Er ist verheiratet, hat 2 Kinder und eben seine eigene Schule (die während seiner Abwesenheit von seiner Ehefrau und einem Angestellten geführt wird).
Oder mache ich mir da zu viele Gedanken und es ist für eine AV völlig logisch, dass jemand beruflich weiterkommen möchte und eben so eine „Reisephase“ hinter sich bringt?

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frage4711
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Antwort #17 - 05.02.2012 um 13:01:15
 
Wäre klasse, wenn ein Botschaftsmitarbeiter hier eine Einschätzung aus dem Erfahrungsschatz geben könnte.
Danke Euch.
capwink9

frage4711 schrieb am 01.02.2012 um 13:43:37:
Grüß Euch,

vor ziemlich genau einem Jahr habt Ihr mir schon mal geholfen. Nochmal Danke dafür!
Mein Kollege hat damals sein Visum bekommen (ca. 80 Tage) und ist selbstverständlich auch pünktlich wieder zurück in seine Heimat.
Da er sozusagen an einem „internationalen Ruf“ bastelt, um auch ausländische Gäste für seine Schule in Indien zu gewinnen, reist er demnächst nach Russland, um dort für ca. 2 Monate an einer Klinik zu arbeiten.

Während seines Aufenthaltes hier in D haben auch wir eine weitere Zusammenarbeit geplant und somit steht der nächste Visumsantrag an. Ich möchte „Blockunterricht“ anbieten, der dann insgesamt über mehrere Monate geht. D.h. der Visumsantrag müsste dieses Mal tatsächlich für ein „Nationales Visum“ über einen Zeitraum von 5 Monaten gehen.

Meine Frage und Bedenken:
Seine Rückkehrwilligkeit hat er ja dann zum Zeitpunkt der nächsten Antragsstellung mit der pünktlichen Rückkehr aus D und Russland bewiesen.
Aber:
Wenn er von 12 Monaten im Jahr ca. 7 Monate auf Reisen ist, wie bewertet dann ein Botschaftsmitarbeiter die „Verwurzelung im Heimatland“?
Nochmal zum Hintergrund: Er ist verheiratet, hat 2 Kinder und eben seine eigene Schule (die während seiner Abwesenheit von seiner Ehefrau und einem Angestellten geführt wird).
Oder mache ich mir da zu viele Gedanken und es ist für eine AV völlig logisch, dass jemand beruflich weiterkommen möchte und eben so eine „Reisephase“ hinter sich bringt?

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frage4711
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Antwort #18 - 09.02.2012 um 11:45:01
 
Hallo miteinander,
... hat vielleicht jemand von Euch eine Einschätzung parat, oder ist meine Frage ein Fall für die berühmte "Glaskugel"???
Ihr würdet mir wirklich weiterhelfen bei meinen Vorbereitungen.
Danke an Euch!

frage4711 schrieb am 05.02.2012 um 13:01:15:
Wäre klasse, wenn ein Botschaftsmitarbeiter hier eine Einschätzung aus dem Erfahrungsschatz geben könnte.
Danke Euch.
capwink9


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Antwort #19 - 12.02.2012 um 17:56:02
 
nix weiß
hat wirklich keiner einen Tipp für mich??
Sanduhr

frage4711 schrieb am 01.02.2012 um 13:43:37:
Grüß Euch,

vor ziemlich genau einem Jahr habt Ihr mir schon mal geholfen. Nochmal Danke dafür!
Mein Kollege hat damals sein Visum bekommen (ca. 80 Tage) und ist selbstverständlich auch pünktlich wieder zurück in seine Heimat.
Da er sozusagen an einem „internationalen Ruf“ bastelt, um auch ausländische Gäste für seine Schule in Indien zu gewinnen, reist er demnächst nach Russland, um dort für ca. 2 Monate an einer Klinik zu arbeiten.

Während seines Aufenthaltes hier in D haben auch wir eine weitere Zusammenarbeit geplant und somit steht der nächste Visumsantrag an. Ich möchte „Blockunterricht“ anbieten, der dann insgesamt über mehrere Monate geht. D.h. der Visumsantrag müsste dieses Mal tatsächlich für ein „Nationales Visum“ über einen Zeitraum von 5 Monaten gehen.

Meine Frage und Bedenken:
Seine Rückkehrwilligkeit hat er ja dann zum Zeitpunkt der nächsten Antragsstellung mit der pünktlichen Rückkehr aus D und Russland bewiesen.
Aber:
Wenn er von 12 Monaten im Jahr ca. 7 Monate auf Reisen ist, wie bewertet dann ein Botschaftsmitarbeiter die „Verwurzelung im Heimatland“?
Nochmal zum Hintergrund: Er ist verheiratet, hat 2 Kinder und eben seine eigene Schule (die während seiner Abwesenheit von seiner Ehefrau und einem Angestellten geführt wird).
Oder mache ich mir da zu viele Gedanken und es ist für eine AV völlig logisch, dass jemand beruflich weiterkommen möchte und eben so eine „Reisephase“ hinter sich bringt?

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Antwort #20 - 13.02.2012 um 15:01:57
 
frage4711 schrieb am 01.02.2012 um 13:43:37:
Wenn er von 12 Monaten im Jahr ca. 7 Monate auf Reisen ist, wie bewertet dann ein Botschaftsmitarbeiter die „Verwurzelung im Heimatland“?


das muss der SB in der Botschaft beurteilen. Ich weiß auch nicht, welche konkreten Aussagen Du Dir jetzt hier im Forum erhoffst; es ist doch letztlich ein recht spezieller Einzelfall, den man nicht allgemeingültig klären kann.
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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frage4711
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Antwort #21 - 14.02.2012 um 18:35:14
 
alles klar. Vielen Dank auf jeden Fall.
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frage4711
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Antwort #22 - 28.06.2013 um 08:24:04
 
Liebe Experten,

seid Ihr so nett und helft noch mal bei folgendem Fall:

Der indische Yogalehrer war 2011 (für 81 Tage) und 2012 (für 76 Tage) jeweils mit Schengen Business-Visum in Deutschland. Jeweils alles gut und pünktlichst wieder zurück nach Indien.

Zudem war er 2012 für fast 3 Monate in Russland (Arbeitsvisum).

Seit Januar 2013 ist er für ein Jahr mit Arbeitsvisum in Russland.
Im Oktober diesen Jahres reist er kurzzeitig zurück in seine Heimat nach Indien.
Von dort aus möchte er gerne das Jahr 2014 vorbereiten.
Er wird auch 2014 wieder für ein knappes Jahr in Russland sein und möchte vorher von Indien aus einige Geschäftsreisen (u.a. nach Deutschland) 2014 planen.

Ist das der richtige Weg?:

Er geht im Oktober 2013 in Indien zur Deutschen Botschaft und beantragt dort ein „Jahresvisum“ mit einem beiliegenden persönlichen Schreiben, wozu er das braucht.

Wenn er ein Jahresvisum „Multiple Entry“ im Oktober 2013 beantragt, ist das ja (im Falle der Genehmigung) nur bis Oktober 2014 gültig. Er plant jedoch, vor seiner endgültigen Heimreise 2014 im November/Dezember nach Deutschland zu kommen.
Könnte er theoretisch auch in Russland ein Visum für den Schengenraum bekommen, oder ist es wie üblich, dass er es in seiner Heimat beantragen muss?

Sollte er das Schengenvisum bekommen, darf er beliebig oft in den Schengenraum reisen, so lange er nicht die 3-monatige Aufenthaltsdauer pro Halbjahr überschreitet, richtig?
Müssen zwischen den Einreisen in den Schengenraum bestimmte „Pausen“ eingehalten werden?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
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Antwort #23 - 28.06.2013 um 09:35:57
 
frage4711 schrieb am 28.06.2013 um 08:24:04:
Wenn er ein Jahresvisum „Multiple Entry“ im Oktober 2013 beantragt, ist das ja (im Falle der Genehmigung) nur bis Oktober 2014 gültig.

Es kann auch im Oktober 2013 für den Zeitraum Jan2014 bis Dez2014 ausgestellte werden.

frage4711 schrieb am 28.06.2013 um 08:24:04:
Könnte er theoretisch auch in Russland ein Visum für den Schengenraum bekommen, oder ist es wie üblich, dass er es in seiner Heimat beantragen muss?

Er kann es in dem Land beantragen, in dem sein Wohnsitz ist.
Wenn sein Wohnsitz  zu der Zeit in RU ist, kann er es dort benatragen.

frage4711 schrieb am 28.06.2013 um 08:24:04:
Sollte er das Schengenvisum bekommen, darf er beliebig oft in den Schengenraum reisen, so lange er nicht die 3-monatige Aufenthaltsdauer pro Halbjahr überschreitet, richtig? 

bei einem unechten Jahresvisum: ja (es muss "M"entries erlauben)

frage4711 schrieb am 28.06.2013 um 08:24:04:
Müssen zwischen den Einreisen in den Schengenraum bestimmte „Pausen“ eingehalten werden?

nein (eben 90 Tage pro Halbjahr, wobei das Halbjahr mit der ersten Einreise beginnt und somit nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt)

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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Antwort #24 - 30.06.2013 um 18:15:29
 
erne schrieb am 28.06.2013 um 09:35:57:
Es kann auch im Oktober 2013 für den Zeitraum Jan2014 bis Dez2014 ausgestellte werden.


prima - das war mir bisher nicht klar.

Danke für alle Deine Infos, erne!
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