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Heiratsvisum, Heirat in D und wie weiter? (Gelesen: 5.196 mal)
Leuchtfeuer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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13.01.2011 um 18:07:38
 
Hallo zusammen,

ich habe mich frisch angemeldet, da ich das Forum hier oft als Verweis gefunden habe und es schier unerschöpflich voll ist mit diversen Informationen und anscheinend fachkundigen Membern.

Zu meiner Frage (und ich hoffe, ich bin nicht der x-te, mit dieser):
Ich beabsichtige unter Umständen meine Partnerin aus Taiwan mit einem Heiratsvisum nach Deutschland zu holen und wenn es hier gut funktioniert mit uns sie auch gegebenfalls zu ehelichen.
Das mit dem A1-Test etc. ist mir bekannt und diese Hürde muss sie wohl vor Ort nehmen.
Nun habe ich gelesen, dass ich dafür Sorge tragen muss, dass ich nebst meinem, auch für ihren Lebensunterhalt sorgen kann. Wo liegt dort die Messlatte? Problem ist, dass ich Selbstständig bin und aus steuerlichen Gründen viel über die Firma mache um mein zu versteuerndes Einkommen auf dem machbar niedrigsten Niveau zu halten. Weiterhin ist für mich eine Grundvoraussetzung für die Heirat, dass meine zukünftige eigene Mittel erwirbt. Auf Dauer ist es für mich ausgeschlossen, sie dauerhaft und vollständig auszuhalten. Geld wird mit der Zeit immer zum Reizthema, dessen bin ich mir vollkommen bewusst. Nun kann sie versuchen, Arbeit zu bekommen, was sicher nicht ganz leicht wird (eher niedrigere Arbeiten sind dann angesagt). Da es dafür jedoch keine Garantie gibt, stellt sich mir die Frage, in wie weit und ab wann sie ggf. Anspruch auf ALGII hat. (Klar ist, dass wenn Anspruch besteht, mein Einkommen mit zur Bemessung herangezogen wird.)

Ich hoffe Ihr könnt mir kurz und bündig sagen, wie es hier in der Praxis so abläuft. Partnerschaft ist schön und gut, sollte aber am Thema Geld nicht zerbrechen und dem möchte ich möglichst vorbeugen.

Falls mehr Infos benötigt werden, ich liefer gerne.

Danke vorab...

Leuchtfeuer
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Antwort #1 - 13.01.2011 um 18:24:06
 
Heiratsvisum heißt das Ganze, weil die Hochzeit unmittelbar bevorsteht, bereits terminiert ist - daher ist Dein "gut funktionieren - dann heiraten" Illusion.

LU ist zu deutschen (künftigen) Ehepartnern im Regelfall kein Thema. Höchstens beim Heiratsvisum für die Zeit bis zur Hochzeit, aber da kann dann auch ein Dritter die VE abgeben.

Die anderen Dinge sind eher eine Frage Eurer Lebensgestaltung - dafür braucht Ihr kein Forum.
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Antwort #2 - 13.01.2011 um 18:39:35
 
Danke für die rasche Antwort. Soweit mir bekannt, und vielleicht liege ich damit falsch, ist ein Heiratsvisum nicht bindend mit einer Heirat verbunden, also heiraten kein Zwang. Dann läuft das Visum aus, ich melde mich beim Standesamt und sage, das war nix und fertig. Es kann ja sein, dass es hier in Deutschland überhaupt nicht funktioniert, ist ja für sie ein ganz anderes Pflaster und das kurz nach der Heirat festzustellen wäre eher porblematisch.
Besuchervisum etc vorab kommt auf Grund der damit einhergehenden Schwierigkeiten der Zusage eher nicht in Frage, zumal es auch dann ins Geld geht, nochmal nen Visum zu beantragen+erneuten Flug und was sonst noch dran hängt.
Für die Dauer des Visums, also für die 3 Monate sehe ich natürlcih keine Probleme für meine Liebste aufzukommen und soweit ich Dich verstanden habe, bestünde danach (vorausgesetzt es wird geheiratet) ein Anspruch auf Sozialleistung. Man hofft natürlich, dass sie schnell in Brot und Arbeit steht - macht ja auch nicht glücklich, den ganzen Tag einfach nichts zu tun.
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Antwort #3 - 13.01.2011 um 20:44:40
 
Leuchtfeuer schrieb am 13.01.2011 um 18:39:35:
Heiratsvisum nicht bindend mit einer Heirat verbunden, also heiraten kein Zwang.

selbstverständlich kannst du oder sie den Eheschliessungstermin platzen lassen oder einfach bei der Frage der Fragen einfach "nein" sagen.
Das Heiratsviusm bekommt sie aber erst, wenn
a) der Eheschlissungstermin unmittelaber bevorsteht
b) die ABH und AV keine Zweifel haben, dass Ihr tatsächlich eine eheliche LG in D führen wollt.

Besuchsvisum ist üblicherweise einfacher zu bekommen.
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Antwort #4 - 13.01.2011 um 20:45:05
 
Leuchtfeuer schrieb am 13.01.2011 um 18:39:35:
Danke für die rasche Antwort. Soweit mir bekannt, und vielleicht liege ich damit falsch, ist ein Heiratsvisum nicht bindend mit einer Heirat verbunden, also heiraten kein Zwang. Dann läuft das Visum aus, ich melde mich beim Standesamt und sage, das war nix und fertig.


Voraussetzung für das Visum ist, dass Ihr heiraten wollt und alles vorbereitet. Sie muss also die Beitrittserklärung unterschreiben und alle geforderten Dokumente herschicken, Du musst sie von einem ermächtigten Übersetzer übersetzen lassen und beim Standesamt enreichen. Für nicht erhältliche Dokumente musst Du die Befreiung beim OLG beantragen. Erst wenn alles für die Eheschließung vorbereitet ist, kann das Visum gegeben werden.

Sie braucht (voraussichtlich) eine VE (Garantie) für die 90 Tage, die das Visum gilt, von Dir oder jemand anderem. Diese VE verpflichtet den VE-Geber, alle Kosten bis zur Ausreise oder bis zur AE als Ehefrau abzusichern.

Sie muss das A1-Zertifikat vorlegen, bevor sie das Visum bekommt, sich also mit Kurs & Prüfung auf das Leben in Deutschland vorbereiten.

Zitat:
  Es kann ja sein, dass es hier in Deutschland überhaupt nicht funktioniert, ist ja für sie ein ganz anderes Pflaster und das kurz nach der Heirat festzustellen wäre eher porblematisch.


Klar, aber das Visum bekommt sie erst, wenn alles vorbereitet ist, und das kostet auch ein paar Euros.
Das Visum gilt nur 90 Tage.
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Antwort #5 - 13.01.2011 um 22:11:35
 
Leuchtfeuer schrieb am 13.01.2011 um 18:07:38:
Ich beabsichtige unter Umständen meine Partnerin aus Taiwan mit einem Heiratsvisum nach Deutschland zu holen und wenn es hier gut funktioniert mit uns sie auch gegebenfalls zu ehelichen.

Diese Formulierung ist nach meinem Verständnis ganz klar auf anderes gerichtet, als später kam.
unter Umständen ... wenn ... ggf.


Wenn Du sie nach Vorbereitung der Hochzeit und entsprechender Terminierung ca. 2 Monate vor dem Termin nach Deutschland holen willst um dann nach zwei Monaten lieber NEIN zu sagen ... das ist tatsächlich Eure Sache.
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Antwort #6 - 13.01.2011 um 22:29:00
 
Die Tatsache ist leider, dass ich die Sache nüchtern betrachten möchte. Liebestaumel hilft mir und ihr nicht, wenn wir kurz nach der Eheschließung feststellen, dass sie sich in Deutschland deplatziert fühlt. Darüber hinaus galten meine Bedenken immer auch der finanziellen Seite, die ein solches Unterfangen mit sich bringt - vor allem auf Dauer kann sowas schnell zu Spannungen führen und das wollte ich ausgeschlossen wissen, wenn es denn im äußersten Falle doch möglich ist, für sie einen Antrag beim Amt zu stellen (wie gesagt unter Einberechnung meines Einkommens und der Vermögenswerte). Denke diesbezüglich müsste ich ohnehin mal mit einem Sachbearbeiter sprechen, was im worst-case-Fall zu erwarten ist.

Ich sehe aber, dass Ihr mir ans Herz legt, lieber vorher ein Besuchervisum zu beantragen, auch wenn das unter dem Strich mehr kostet, da dann im Anschluss das Heiratsvisum folgen würde.

Was den A1-Test angeht, so habe ich schon recht genaue Informationen über die Kosten. Gibt es ein "Verfallsdatum" für die Ledigkeitsbescheinigung etc., da die meisten Papiere vorhanden sind.

Wisst Ihr, was relativ genau wie die weiteren Kosten bei einer Heirat ausgestaltet sind (Kosten Integrationskurs; Standesamt;...)?

Es ist ja bisher bei mir eine gedankliche Skizze die ich mit Eurer Hilfe mit Informationen ausbauen möchte, damit ich weiß, auf was man sich unter dem Strich einlässt.
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Antwort #7 - 14.01.2011 um 01:31:35
 
Leuchtfeuer schrieb am 13.01.2011 um 22:29:00:
Liebestaumel hilft mir und ihr nicht, wenn wir kurz nach der Eheschließung feststellen, dass sie sich in Deutschland deplatziert fühlt.

das werdet Ihr aber nicht in der kurzen Zeit mit Eheschliessungsvisum VOR der Eheschliessung feststellen.
Der Eheschliessungstermin muss ja feststehen, das Visum wird dann entsprechend gegeben.

Kommt Deine Verlobte aus einer großen Stand, etwa Taipei?
Wohnst du selber eher ländlich?
Die Asiaten, die ich kenne und die aus einer großen Stadt kommen (Taipei), werden in einer Kleinstadt nicht froh! Es sei denn, sie wollen einer Großstadt entfliehen!

Das "richtige Leben" fängt in der Regel sowieso erst nach der Eheschliessung an, erst da kriegt sie eine AE mit den entsprechenden Möglichkeiten. Davor ist es wie Urlaub.

Leuchtfeuer schrieb am 13.01.2011 um 22:29:00:
das wollte ich ausgeschlossen wissen, 

geht nicht, ausschliessen kann man sowas per se nicht.


Leuchtfeuer schrieb am 13.01.2011 um 22:29:00:
Gibt es ein "Verfallsdatum" für die Ledigkeitsbescheinigung etc., da die meisten Papiere vorhanden sind.

in der Regel 6 Monate

Leuchtfeuer schrieb am 13.01.2011 um 22:29:00:
Wisst Ihr, was relativ genau wie die weiteren Kosten bei einer Heirat ausgestaltet sind (Kosten Integrationskurs; Standesamt;...)?

Integrationskurs: 1€/Stunde oder nichts, wenn Bedürftigkeit festgestellt,
Standesamt? das ist der kleinste Brocken nach allem, was du für das Eheschliessungsvisum brauchen wirst.





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Antwort #8 - 14.01.2011 um 11:08:41
 
Ja, sie ist ein Großstadtkind und ich lebe in einer Kleinstadt. Mir scheint es so, als wenn doch alles mit vielen Unbekannten behangen und es ein einziges, großes Experiment ist. Da weicht die Euphorie des Gedankenspiels schnell der harten Realität und ich sehe mehr und mehr große und kleine Probleme. So ganz leicht wirds einen ja nicht gemacht Schockiert/Erstaunt
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Antwort #9 - 14.01.2011 um 14:36:26
 
Ja, das Gesetz sieht (leider) vor, dass sie kommt, Ihr heiratet und dann zusammenlebt.

Bei Deutschen ist es eher üblich, erst zusammen zu ziehen und nach zwei, fünf oder zehn Jahren zu heiraten (oder eben nicht), das ist ausländerrechtlich nahezu unmöglich.
Dazu müsste sie als Studentin herkommen, damit sie eine AE unabhängig vom Familienstand hat.
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Antwort #10 - 14.01.2011 um 19:15:23
 
Das wäre mal eine Idee, wobei dann der A1 wohl nicht mehr reichen dürfte...wisst Ihr, was für diese Variante im Groben notwenig wäre und was das für Kosten mit sich bringt? Sie muss ja KV-versichert werden und so weiter...
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Antwort #11 - 14.01.2011 um 21:25:04
 
Lebensunterhalt (noch) 638 EUR im Monat (demnächst wohl 660).
Das schließt eine studentische KV bereits mit ein.
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Antwort #12 - 14.01.2011 um 21:43:46
 
Gibt es neben den sicherlich nachzuweisenden Lebensunterhalt, dem sicherlich von der Hochschule geforderten Sprachkenntnissen und den Hochschulgebühren sonst noch bestimmte Sachen, wie benötigt werden, oder ist das im Grunde her einfacher als anderweitige Visa´s?

Die Sache klingt verlockend, da neben einer längeren Kennenlernphase ohne glich zu Heiraten auch ein gute Ausbildung als Hintergrund steht.
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Antwort #13 - 14.01.2011 um 21:57:10
 
Sie muß eine Bildung nachweisen, mit der sie an einer deutschen Hochschule immatrikuliert werden kann.

Grundsätzlich gilt aber auch bei AE: Der Reisezweck muß stimmen.
Studenten-AE sind keine Eheanbahnungs- oder gar Kennenlern-AE.
Bestehen dort Zweifel, kann das auch Ablehnungsgrund werden
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Antwort #14 - 14.01.2011 um 22:29:59
 
Sie muss wirklich studieren wollen, braucht auch die Zulassung einer deutscher Uni (ggf. eine Zulassung unter Vorbehalt, dass sie hier erst beim Studienkolleg die Deutschkurse absolvieren und Prüfungen bestehen muss).

Guckst Du hier:
http://access-frsh.de/hauptmenu/bildungsangebote/studium0.html

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