Hallo zusammen, ich bin jetzt relativ verwirrt,was die erteilung einer
AE für meine zukünftige frau angeht. ich habe hier jetzt einen post gelesen wo es um ein gerichtsurteil geht,
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1289943219 . ok meine frau ist keine russin aber es hat mich halt doch ein wenig verunsichert. deshalb nochmal einige fragen hierzu und ich hoffe ihr könnt mir helfen.
letztes jahr haben wir es endlich geschafft sämtliche papiere übersetzt,legalisiert und beglaubigt zu besorgen und einzureichen(beim standesamt).brasilianer brauchen ja soweit ich weiß seit 2009 kein heiratsvisum mehr.soweit so gut.leider haben wir es nicht geschafft in den 3 monaten zu heiraten,da es das oberlandesgericht nicht hinbekommen hat die papiere in dem zeitraum fertigzustellen,bzw sie vom ehefähigkeitszeugnis zu befreien.nun jetzt ist alles fertig und wir haben ein halbes jahr zeit zu heiraten(vom november 2010 gerechnet). sie kommt nun in knapp 2 wochen, der heiratstermin steht,alles klar soweit.nun zu meinen fragen,müssen wir nach der heirat erst zum einwohnermeldeamt bzw bürgerbüro oder erst zur abh? und hat sie ein recht auf die
AE? oder können sie sie zurückschicken?bisher bin ich davon ausgegangen das sie das recht darauf hat.habe es soweit ich weiß auf einer anwaltsseite gelesen,finde es aber nicht mehr.sie hätte auch gleich aussicht auf arbeit,darum hatten wir uns schon letztes jahr gekümmert,die vorraussetzung ist natürlich die
AE.ich bin im moment noch ALG2 empfänger,beginne aber spätestens im april mit einem existenzgründerseminar und werde mich dann selbstständig machen.vondaher ist noch eine frage offen ob es diesbezüglich probleme geben könnte?! vielen dank im voraus für eure hilfe
mfg primel