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Trennung Ausländerbehörde melden (Gelesen: 5.033 mal)
Maya2008
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13.01.2011 um 15:00:21
 
Hallo liebe Leute,

ich habe folgendes Problem.

Mein Mann wurde 2006 abgeschoben. Damals waren wir aber noch nicht verheiratet.

Wir haben dann 2007 geheiratet und nach langem Hin und er Her habe ich es dann geschafft, dass er 2009 wieder herkommen konnte. Er kam wegen der Familienzusammenführung.

Nun ist es so, wie es oftmals so ist.

Mein Mann hat mich vor kurzem betrogen und ich bin mir nicht sicher, ob ich ihm das verzeihen kann.

Zur Zeit wohnt er bei seiner Mutter (habe ihn erstmal rausgeschmissen).

Da ich aber noch nicht weiß, ob ich mich wirklich trennen will, bin ich unschlüssig ob ich das der Ausländerbehörde melden muss. Zur Zeit ist es keine wirkliche Trennung, eher ein Hin und Her.

Bitte um Antwort!

Danke
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janetm
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Antwort #1 - 13.01.2011 um 15:03:59
 
Maya2008 schrieb am 13.01.2011 um 15:00:21:
Da ich aber noch nicht weiß, ob ich mich wirklich trennen will, bin ich unschlüssig ob ich das der Ausländerbehörde melden muss.


Nein, selbst bei einer sicheren Trennung kannst du es der ABH melden, musst aber nicht soweit ich weiß.
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Maya2008
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Antwort #2 - 13.01.2011 um 15:05:37
 
Ich bin mir halt noch nicht 100%ig sicher.

Aber ich habe Angst, dass ich deswegen Konsequenzen habe. Er hat seinen befristeten Aufenthalt nur wegen mir.

Und wenn ich es melde, wird er wieder abgeschoben.

Aber wie kann man etwas melden, ohne sich wirklich sicher zu sein?
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schweitzer
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Antwort #3 - 13.01.2011 um 15:13:23
 
Maya2008 schrieb am 13.01.2011 um 15:05:37:
Aber wie kann man etwas melden, ohne sich wirklich sicher zu sein? 


Das musst Du nicht. Eine solche Verpflichtung ist nirgendwo verankert!

Versuche Dir erst klar zu werden, wie Du mit der Sache umgehst, ob Du meinst, dass Eure Beziehung noch eine Chance verdient hat oder eben nicht. - Eine kurzzeitige, vorübergehende "Auszeit" schadet dem Aufenthalt Deines Mannes noch nicht, sowas kann in vielen Ehen vorkommen.

Anders ist es, wenn die Trennung dann so ist, dass man nicht mehr davon sprechen kann, dass die Ehe noch in familiärer Gemeinschaft geführt wird.

Im Übrigen sind einige Deiner Befürchtungen:

Maya2008 schrieb am 13.01.2011 um 15:05:37:
Und wenn ich es melde, wird er wieder abgeschoben.


... unbegründet.

Im Falle einer dauerhaften Trennung würde Dein Partner zunächst zu einer Anhörung zur ABH geladen. In jedem Falle würde ihm in der Folge die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise (also ohne Abschiebung, nachfolgende Einreisesperre usw.) gegeben. Auch zeitlich würden ihm da Spielräume gewährt - er müsste also sicher nicht von heute auf morgen die Koffer packen.

Alles andere hätte er dann freilich selbst zu verantworten.


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Maya2008
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Antwort #4 - 13.01.2011 um 15:17:09
 

Vielen Dank für Deine Antwort.

Ist halt schwierig.

Ich habe das Gefühl, ich müsste mich gleich entscheiden. Er hat ja nicht die Möglichkeit, sich erstmal ne Wohnung zu nehmen und das man dann mal sieht. Und wie kann ich das so entscheiden?

Ist es aber so, dass er definitiv ausreisen muss, dass quasi sein befristeter Aufenhalt von noch 2 Jahren mit einer Trennung erlischt?

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Antwort #5 - 13.01.2011 um 15:21:18
 
Wann genau ist er denn wegen des Ehegattennachzugs nach Deutschland eingereist?

Wenn die Ehe in Deutschland vor einer dauernden Trennung seit mindestens zwei Jahren ununterbrochen rechtmäßig Bestand hatte, hat er bereits ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.

Er würde dann auf Antrag zunächst eine andere AE, die gemäß § 31 (1) AufenthG, zunächst für ein Jahr erhalten.


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Antwort #6 - 13.01.2011 um 15:26:24
 

Er ist im August 2009 eingereist. Noch keine 2 Jahre also. Und er hat 2009 erst einen befristeten Aufenhalt bis September 2010 erhalten. Und jetzt für 2 Jahre wieder einen befristeten Aufenthalt (also bis 2012).
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Antwort #7 - 13.01.2011 um 15:31:05
 
Hmm, dann ist das mit dem eigenständigen Aufenthaltsrecht noch nix. -

Maya, wann und wie Du Dich entscheidest, kann Dir niemand abnehmen.

Du musst zwar von Dir aus niemandem etwas melden, aber wenn der ABH irgendwann bekannt wird, dass eine Trennung dann eben nicht mehr nur eine vorübergehende ist oder wenn durch Wohnungsnahme (und damit verbundene notwendige Anmeldung) durch einen der Partner offenkundig wird, dass auch keine familiäre Gemeinschaft mehr besteht, dann ist es an dem, was ich vorhin schon geschrieben hatte.

Nutzt nichts, mach' Dir jetzt nicht zuviel Druck. ggf. such' mal eine professionelle Frauen- und/oder Familienberatungsstelle (häufig bei den Wohlfahrtsverbänden) auf.

Wünsche Dir, so oder so, die richtige Entscheidung und alles Gute!


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Antwort #8 - 13.01.2011 um 15:53:13
 

Ich danke Dir sehr, für Deine nette Antwort!!!
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