ak0511 schrieb am 13.01.2011 um 10:56:56:Was kann passieren wegen ihrer
AE bei Selbstanzeige ? Abschiebung ? Das alles möchte ich vermeiden.
Soweit wird es wohl nicht kommen. Einbeck hatte "Selbstanzeige" bei der
ABH nicht unbewusst in Anführungszeichen gesetzt. An sich ist die Angabe von falschen Daten im Visum- bzw. AE-Erteilungsverfahren strafbewährt und erfüllt auch den Tatbestand für eine Ermessensausweisung.
Aber ob es bei einem, ich nenne es mal "Selbstouting" bei der
ABH dann tatsächlich zur Erstattung einer Strafanzeige durch die
ABH kommt, steht auf einem anderen Blatt. Eigene "geständige Einlassungen" werden durchaus auch durch
ABH "gewürdigt". - Ebenso wäre es mit der Verfügung einer Ermessensausweisung, wobei noch zu berücksichtigen ist, dass Deine Frau als Ehegattin eines Deutschen besonderen Ausweisungsschutz genießt. -
Also, zu einer Ausweisung wird es sicher nicht kommen, soweit lehne ich mich mal aus dem Fenster.
maki schrieb am 13.01.2011 um 11:03:36:Nebenbei sei noch auf §82 Abs. 1
AufenthG verwiesen, auch Ausländer müssen sich nicht selber belasten.
Die Frage ist nur, was in einem Fall, wie diesem wirklich besser ist. - Wenn, was mir nicht so ganz unwahrscheinlich erscheint, die Tatsache, dass seinerzeit falsche Angaben gemacht wurden (warum eigentlich?), später doch ans Licht kommt, ohne, dass man selbst dazu beigetragen hat, dürfte zumindest eine Strafanzeige mit an 100% grenzender Wahrscheinlichkeit die Folge sein ...
=schweitzer=