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Frage: Heirat mit falschem Geburtsdatum .... (Gelesen: 8.921 mal)
ak0511
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12.01.2011 um 22:29:50
 
und falschem Mädchennamen.
Um es kurz zu machen. Ich habe vor 5 Jahren in Peru meine Frau geheiratet. Visa zur Familienzusammenführung gestellt, sehr schnell erhalten da ich persönlich in der deutschen Botschaft war. Vorteil war das ich Polizeibeamter war ( mittlerweile ausgeschieden wegen Unfall ). Nach gut 2 Jahren hat meine Frau mir gebeichtet ( aufgrund ihrer ständigen Alpträume und das ich wissen wollte was los ist, obwohl ich nie auf diese ursache gekommen wäre ) das sie mich unter einem falschen Geburtsnamen und Geburtsjahr geheiratet hat. Damals, bevor wir geheiratet haben, wollte sie es mir aus Angst mich zu verlieren nicht sagen. Jetzt weiß ich auch warum wir bei der Reisepasserstellung Bares in USD gezahlt haben. Dort wußte man ja aufgrund der Fingerprints das sie zwei ID Cards hat, nur mit unterschiedlichem Geburtsdatum und Geburtsnamen.
Naja und da ich zu dem Zeitpunkt kein Wort spanisch verstand kam es mir zwar komisch vor, aber das habe ich bewußt verdrängt, da ich meine Frau so schnell wie möglich in Deutschland haben wollte. Der normale Reisepass hätte sonst 3 Monate gedauert. Und mit den Daten haben wir dann auch das Visa beantragt.
Hintergrund ihrer Geschichte ist das sie selbst noch verheiratet ist, jedoch der Mann sie nie hätte heiraten dürfen, da er offiziell verheiratet war. Nur das wußte meine Frau erst nicht und als sie es erfuhr war eine Anullierung aufgrund der Frist nicht mehr möglich und sie ist deswegen lange Zeit seelisch fertig gewesen. Nur durch ärztliche Hilfe kam sie aus diesem Tief heraus. Das ganze war Jahre vor unserer Heirat. Auf jeden Fall hat sie sich damals einen Pass beim Amt geholt wo das Geburtsjahr und der Mädchenname nicht stimmt. Tja und jetzt sind wir ratlos wie wir es am einfachsten hinbekommen das unsere Ehe rechtlich haltbar ist und sie keine Probleme mit ihrer AE bekommt. Und da sie mich nicht des Geldes wegen geheiratet hat weiß ich. Ich hatte zu dem Zeitpunkt einen 6 stelligen Schuldenberg und sie hatte einen Topjob im öffentlichen Dienst in Peru. Nur wegen mir hat sie alles stehen und liegen lassen.

Danke für hilfreiche Antworten.
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ak0511
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Antwort #1 - 12.01.2011 um 22:57:12
 
ach ja, ich hatte vergessen zu erwähnen das sie keine deutsche Staatsbürgerschaft annehmen will. Uns geht es nur darum das unsere Ehe auf solide Füße kommt und das unter ihren echten Personendaten.
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Einbeck
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Antwort #2 - 13.01.2011 um 04:01:09
 
Falsche Personalien beeinflussen nicht die Haltbarkeit der Ehe.. keine Sorge dies liegt in Euren eigenen Haenden, Spass beiseite..

Heirat erfolgte in Peru, falsche Personalien fuer einen peruanischen Reisepass naja groesster Aerger und Problembereich duerfte  dort liegen..naja und Heirat als bereits Verheiratete.. was sagt peruanisches Recht???
Hast Du  auf Basis peruanischer Heirat oder Heiratsurkunde in Deutschland ein Familienbuch anlegen lassen?

Bleibt fuer Deutschland nur falsche Angaben und Personalien im Visumsverfahren und bei Beantragung der AE.. empfehle Vorsprache und "Selbstanzeige" bei der ABH..
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ak0511
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Antwort #3 - 13.01.2011 um 10:56:56
 
Tja in Peru ist das Problem wegen der Verjährung gelöst. Zumindest was den Pass angeht. Scheidung von ihrem Ex, auch wenn die Heirat schon damals iregulär war, aber aufgrund der Zeit/Dauer nicht mehr annuliert werden kann. Also Scheidung in Peru. Dauer ca. 2 Monate.

Ja, unsere Heirat ist in Berlin im Register eingetragen worden.

Was kann passieren wegen ihrer AE bei Selbstanzeige ? Abschiebung ? Das alles möchte ich vermeiden.
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maki
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Antwort #4 - 13.01.2011 um 11:03:36
 
Die Frage ist, ob die Ehe nach peruanischem Recht gültig ist, wenn ja sollte sie auch in D gültig sein.

Nebenbei sei noch auf §82 Abs. 1 AufenthG verwiesen, auch Ausländer müssen sich nicht selber belasten.
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Antwort #5 - 13.01.2011 um 11:45:17
 
ak0511 schrieb am 13.01.2011 um 10:56:56:
Was kann passieren wegen ihrer AE bei Selbstanzeige ? Abschiebung ? Das alles möchte ich vermeiden. 


Soweit wird es wohl nicht kommen. Einbeck hatte "Selbstanzeige" bei der ABH nicht unbewusst in Anführungszeichen gesetzt. An sich ist die Angabe von falschen Daten im Visum- bzw. AE-Erteilungsverfahren strafbewährt und erfüllt auch den Tatbestand für eine Ermessensausweisung.

Aber ob es bei einem, ich nenne es mal "Selbstouting" bei der ABH dann tatsächlich zur Erstattung einer Strafanzeige durch die ABH kommt, steht auf einem anderen Blatt. Eigene "geständige Einlassungen" werden durchaus auch durch ABH "gewürdigt". - Ebenso wäre es mit der Verfügung einer Ermessensausweisung, wobei noch zu berücksichtigen ist, dass Deine Frau als Ehegattin eines Deutschen besonderen Ausweisungsschutz genießt. - 

Also, zu einer Ausweisung wird es sicher nicht kommen, soweit lehne ich mich mal aus dem Fenster.

maki schrieb am 13.01.2011 um 11:03:36:
Nebenbei sei noch auf §82 Abs. 1 AufenthG verwiesen, auch Ausländer müssen sich nicht selber belasten. 


Die Frage ist nur, was in einem Fall, wie diesem wirklich besser ist. - Wenn, was mir nicht so ganz unwahrscheinlich erscheint, die Tatsache, dass seinerzeit falsche Angaben gemacht wurden (warum eigentlich?), später doch ans Licht kommt, ohne, dass man selbst dazu beigetragen hat, dürfte zumindest eine Strafanzeige mit an 100% grenzender Wahrscheinlichkeit die Folge sein ...


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Antwort #6 - 13.01.2011 um 13:10:29
 
ak0511 schrieb am 13.01.2011 um 10:56:56:
Tja in Peru ist das Problem wegen der Verjährung gelöst.


Nicht wirklich.. strafrechtlich wahrscheinlich durch Verjährung ja..
habe den Sachverhalt weniger als strafrechtliches Problem gesehen..

wie @maki schon sagt..
Sie heiratete jemanden der bereits verheiratet war und war nicht geschieden als sie Dich heiratete
Gültigkeit Deiner Ehe, ist Deine Eheschliessung rechtsgültig
hast Du dies im peruanischen Recht mal checken lassen..

Die AE hat Deine Ehefrau ja auf Basis einer gültigen Ehe und ehelichen Lebensgemeinschaft..

Trotzdem empfehle ich dies zu lösen.. aus Erfahrung viel schlimmer wenn so etwas in zig Jahren bei evtl. Rentenanträgen oder Ähnlichen mal auffällt...

Allgemein gesagt:
Das "Verständnis" von Behörden hat auch seine Grenzen.
warum sage ich dies.. weil wir Konsulate dann öfter bei der Lösung solcher Probleme helfen sollen.. man schreit gern nach unserer Hilfe vorallem  wenn "Not am Mann" ist.


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ryka
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Antwort #7 - 13.01.2011 um 14:56:20
 
Wieso sollte denn die Ehe mit einem verheirateten, nicht geschiedenen Mann gültig sein? In Peru gibt es doch keine Vielehe.

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Antwort #8 - 13.01.2011 um 15:25:43
 
ryka schrieb am 13.01.2011 um 14:56:20:
Wieso sollte denn die Ehe mit einem verheirateten, nicht geschiedenen Mann gültig sein? In Peru gibt es doch keine Vielehe.


In Deutschland gibt es auch keine Vielehe, was passiert wenn ein Deutscher 2 mal heiratet?
Schaue mal ins BGB §§ 1306,1313,1314 ff
Eheverbot und Aufhebungen. macht die geschlossene "verbotene" Ehe nicht automatisch ungültig oder rechtsunwirksam...
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ak0511
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Antwort #9 - 13.01.2011 um 17:05:48
 
hm, danke für die Vielzahl der Antworten.
Vielleicht habe ich das gestern nicht klar dargelegt. Wir haben ja auch in Peru mit den falschen Personendaten von ihr geheiratet. Demnach kann die Ehe normal nicht rechtsgültig sein. Zumindest nach meinem Rechtsverständnis. Und aus dieser ganzen Misere wollen wir ja raus. Und das ohne großen Kostenaufwand. Denn sonst würde ich vielleicht folgendes machen: Scheidung hier in Deutschland. Rüberfliegen mit meinen Dokumenten zwecks neuer Heirat und dort unter ihrem richtigen Namen erneut heiraten. Nur ist dann da wieder das Problem mit dem Visa. Denn garantiert sind ihre alten Daten in der Botschaft hinterlegt und was dann wenn man es sieht ? Es ist ja nur das Geburtsjahr und der Familienname anders. Beispiel orginal: Liesel Maria Vasquez de Bora, geb. 1.1.1965.
Heirat und Visa/Pass unter: Liesel Maria Vasquez de Hinze, geb. 1.1.1969
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Antwort #10 - 13.01.2011 um 17:34:27
 
Bitte mal mit peruanischen Rechtsanwalt zu peruanischen Recht reden
--Verheiratet sein ist Ehehindernis in Peru nach Art. 241 Nr. 5

--Nach Art 274 Nr. 5 ist eine solche Ehe nichtig
allerdings muss eine Nichtigkeitsklage und Feststellung erfolgen und dies können nach Art 275 alle mit berechtigten Interessen tuen (Du als Neuer Ehemann fällst da evtl drunter??)
274 Nr 3 nennt Frist von einem Jahr nach Kenntnisnahme..
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 14.01.2011 um 00:11:15
 
Einbeck und andere Experten,

Der Pass wurde mit falschen Personalien ausgestellt. Ist nicht auch zu prüfen, ob es sich gemäß dem persuanischen Recht um einen gültigen Pass handelt? Falls ja wäre er wohl in Deutschland anerkannt, also kein Problem diesbezüglich, sonst Visumantrag, Einreise und AE mit einem ungültigen Pass.
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Antwort #12 - 14.01.2011 um 00:56:24
 
ak0511 schrieb am 13.01.2011 um 17:05:48:
Wir haben ja auch in Peru mit den falschen Personendaten von ihr geheiratet. Demnach kann die Ehe normal nicht rechtsgültig sein.

Würde da nicht so sicher sein, wie Einbeck bereits sagte, sollte man da jemanden befragen der sich berufl. mit peruanischem Recht auskennt.

Zitat:
Der Pass wurde mit falschen Personalien ausgestellt. Ist nicht auch zu prüfen, ob es sich gemäß dem persuanischen Recht um einen gültigen Pass handelt? Falls ja wäre er wohl in Deutschland anerkannt, also kein Problem diesbezüglich, sonst Visumantrag, Einreise und AE mit einem ungültigen Pass.

Unrechtmässige Einreise ist eine Sache, lässt sicht relativ leicht "korrigieren", die Frage ob die Ehe nach peruanischem Recht gültig ist, ist wichtiger.

Wenn nicht, wird die Ehe in D wohl auch nicht gültig sein, und dadurch enstehen dann die eigentlichen Probleme, oder eben auch nicht.
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Antwort #13 - 14.01.2011 um 01:33:31
 
Mutly schrieb am 14.01.2011 um 00:11:15:
Der Pass wurde mit falschen Personalien ausgestellt. Ist nicht auch zu prüfen, ob es sich gemäß dem persuanischen Recht um einen gültigen Pass handelt? 


Peru,  bitte kläre dieses Problem in Peru.

Für Deutschland ist dies ein gültiger Pass, der Pass ist ja nicht gefälscht oder verfälscht wurden (echte Sicherheitsmerkmale, Unterschrift und Siegel der Behörden)  "nur" falsche Personalien verwendet für einen richtigen echten Pass verwendet...

Du musst Deutschland nicht verlassen, so ich richtig las war im peruanischen Recht auch eine Bevollmächtigung möglich d.h. Vertretung bei der Nichtigkeitsklage..

Auch die deutsche AE würde ja erstmal weiterhin gültig bleiben, wäre damit auch zunächst mal keine Visafrage...

Wegen D wende Dich in Deutschland an Anwalt und in Peru suchst Du Dir auch einen guten Anwalt..

Solange in Deutschland kein deutsche Heiratsurkunde oder Urkunde erstellt wurde, sehe ich hier erstmal für Deutschland  "nur" falsche Angaben im Visumsverfahren..

Wichtig ist und davon hängt dann das weitere zukünftige Handeln ab wie es rechtlich mit Eurer Ehe aussieht..

da war die erste Ehe Deiner Frau schon "nichtig" da der Gatte verheiratet war, also erste Ehe für nichtig erklären...

siehe Näheres in meinen vorherigen Posting..
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Antwort #14 - 15.01.2011 um 11:05:25
 
danke Einbeck. Ihre erste Ehe muß aufgrund der Einjahresregeln normal geschieden werden. Unsere Ehe dürfte, aber da bin ich nicht sicher, aufgrund der falschen Personendaten in Peru auch nicht gültig sein. Aber wie gesagt das ist reine Vermutung.
Wir werden sehen wie wir es am einfachsten lösen. Es ist auf jeden Fall eine große Belastung für meine Frau der ganze Murks, aber nicht mehr rückgängig zu machen.
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