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EU Bürgerin (Gelesen: 1.267 mal)
Themen Beschreibung: Freizügigkeitbescheinigung EU
Mokus
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Dortmund, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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12.01.2011 um 20:19:35
 
sehr geehrte Damen und Herren,
im voraus danke ich allen hier in diesem Forum für die grosse Hilfe,
also ich will mal für meine Frau einpaar Fragen stellen, dafür muss ich auch einpaar Sachen Ihnen erklären damit Sie wissen, worum es geht .
ich bin in Deutschland als Student ( status §16aufth ).und meine frau kommt aus Ungarn.also meine frau ist bei mir in D seit 9 Monaten angemeldet.bei Ausländerbehörde sagen uns,dass sie muss Arbeit finden und durch Arbeitsamt genehmigt werden,und Arbeitsamt sagt ,sie braucht eine Anerkennung ihres Diplomms ,für Anerkennung des Abschlusses braucht sie wieder Freizügigkeitsbescheinigung.
das heisst alles läuft in einem Kreis.
" leider Behörden in D mögen solche Sachen ,anderen leiden sehen "
also meine Fragen :
1) meine Frau als Ungarin darf ohne Aufenthltbescheinigung  in D bis zu 3 Monaten aufhalten,aber meine Frau schon fast 9 Monate bei mir in D , ist sie Illegal in D ,wenn nicht warum hat sie keinen Schreiben von Stadt (bzw Ausländerbehörde) ?

2) ab welchem Datum darf meine Frau direkt arbeiten, ich meine direkt ohne so oder so ,das heisst wann darf meine frau endlich eine Freizügigkeitbescheinigung erhalten,damit sie ruhig ihr Diplomm anerkennen lassen und inzwischen einen Job üben.?

3) wenn meine Frau die Freizügigkeitbescheingung bekommt , unter welchen Voraussetzungen kann ich mein Aufenthaltstitel als Student auch ändern lassen.?

ich danke Ihnen im voraus  Smiley
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"And He it is Who has created the night and the day, and the sun and the moon, each in an orbit floating." Koran / Surah: 21   Aya: 33
 
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C_Devil
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Antwort #1 - 12.01.2011 um 21:12:22
 
Mokus schrieb am 12.01.2011 um 20:19:35:
bei Ausländerbehörde sagen uns,dass sie muss Arbeit finden und durch Arbeitsamt genehmigt werden

Richtig.

Mokus schrieb am 12.01.2011 um 20:19:35:
und Arbeitsamt sagt ,sie braucht eine Anerkennung ihres Diplomms

Wer bei der Agentur sagt das ??
Geht es da um die Vermittlung eines entspechenden Jobs oder um die Arbeitsgenehmigung-EU ??

Mokus schrieb am 12.01.2011 um 20:19:35:
" leider Behörden in D mögen solche Sachen ,anderen leiden sehen "

Das ist ausgemachter Unsinn, das will niemand.

Mokus schrieb am 12.01.2011 um 20:19:35:
2) ab welchem Datum darf meine Frau direkt arbeiten, ich meine direkt ohne so oder so und inzwischen einen Job üben?

Deine Frau darf ab dem 01. Mai 2011 arbeiten und braucht dann keine Arbeitsgenehmigung mehr.

Die anderen Fragen kann ich dir auch nicht beantworten, da nicht meine Baustelle. Hab ein bisschen Geduld, du wirst sicher auch die noch fehlenden Antworten bekommen.


Gruß
C_Devil
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 13.01.2011 um 22:22:59
 
Mokus schrieb am 12.01.2011 um 20:19:35:
1) meine Frau als Ungarin darf ohne Aufenthltbescheinigungin D bis zu 3 Monaten aufhalten,aber meine Frau schon fast 9 Monate bei mir in D , ist sie Illegal in D


Kommt darauf an, ob ein Freizügigkeitstatbestand vorliegt. Sie darf ohne weiteres studieren und/oder sich selbstständig machen und/oder Arbeit suchen, sie könnte auch eine Person mit ausreichenden Mitteln sein. Krankenversicherung nötig.

Mokus schrieb am 12.01.2011 um 20:19:35:
wenn nicht warum hat sie keinen Schreiben von Stadt (bzw Ausländerbehörde) ?


Weil das (noch) nicht geprüft wurde. Außerdem kann die ABH kaum wissen, ob sie alle 89 Tage über die Grenze fährt und zurück kommt, was sie auch dürfte.

(Für die Anrechnung dieser Zeit für das Daueraufenthaltsrecht wird geprüft, ob ein Freizügigkeitstatbestand vorliegt.)

Mokus schrieb am 12.01.2011 um 20:19:35:
wann darf meine frau endlich eine Freizügigkeitbescheinigung erhalten


Sofort wenn ein Freizügigkeitstatbestand vorliegt (siehe oben), sonst wenn sie eine Arbeitserlaubnis bekommt oder nach dem 1.5.2011 arbeitet.

Mokus schrieb am 12.01.2011 um 20:19:35:
damit sie ruhig ihr Diplomm anerkennen lassen und inzwischen einen Job üben.?


Die Annerkennung des Diploms, wenn nötig, ist etwas anderes und eine Arbeitserlaubnis ist dafür nicht nötig.

Mokus schrieb am 12.01.2011 um 20:19:35:
3) wenn meine Frau die Freizügigkeitbescheingung bekommt , unter welchen Voraussetzungen kann ich mein Aufenthaltstitel als Student auch ändern lassen.?


Sofern deine Frau nachweislich freizügigkeitsberechtigt ist (Bescheinigung hin oder her, die ist deklaratorisch) hast du ein Aufenthaltsrecht durch sie und kannst eine (ebenfalls deklaratorische) Aufenthaltskarte beantragen.

Dass du damit arbeiten könntest wenn sie noch keine Arbeitserlaubnis hat, wird in Deutschland in Frage gestellt. Wenn sie also in einer anderen Weise als Arbeitnehmerin freizügigkeitsberechtigt ist und du noch studierst, wäre deine aktuelle AE bis zum 1.5.2011 wohl besser, da du problemlos im Rahmen der 90/180 Regel des AufethG arbeiten kannst.

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Mokus
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Antwort #3 - 15.01.2011 um 19:35:09
 
danke Ihnen für die Antwort,das hat mir sehr geholfen ,danke allen im Forum
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