in der Hoffnung, dass es nicht als Erfahrungsbericht auf dem Schrottplatz landet...
Lissy70 schrieb am 11.01.2011 um 16:31:25:mein Mann hat heute in der Botschaft sein Antrag zur Familienzusammenführung abgegeben , die zuständige Botschaftsangestellte gab ihm nun die File Nummer des Antrages die er mir geben sollte und ich solle damit zur Ausländerbehörde .
Exakt das gleiche hatte mir (Deutsche) mein Mann (neg. Drittstaat) nach seiner Antragstellung gesagt. Prinzipiell gilt - wie erne geschrieben hat - du solltest abwarten bis sich die
ABH bei dir meldet und die Akte auf dem Tisch hat. Ich hatte mich per Mail nach anderthalb Monaten unter Angabe der Fallnummer meines Mannes bei der
ABH gemeldet, um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Die Antwort war, dass die Akte eingetroffen ist und bearbeitet wird und die Bitte sich noch zu gedulden. Eine spätere, weitere Nachfrage beinhaltete die gleiche Auskunft.
Kurz darauf bekam ich eine Mail von der
ABH, dass die SB der Einreise zugestimmt hat und eine Vorsprache meinerseits nicht notwendig war. Zu keiner Zeit hatte ich irgendeinen Brief von der
ABH bekommen, noch wurden irgendwelche Unterlagen verlangt. Es wurde nicht mal gefragt, ob ich der Einreise zustimme o.ä. (ich meine, dass ging wohl aus meinen Nachfragen hervor
)
Auch ich hatte mir damals Sorgen gemacht, da ich (wenn auch mit 2Räumen zu Verfügung) in einer WG lebte, als Studentin gerade mal so mich selbst absichern kann und die
ABH hier als heillos überfordert gilt.
Gerade im Hinblick auf die Schwangerschaft solltest du dir keine Sorgen machen, selbst wenn eben Einkommensnachweise verlangt werden.
Wenn du lange Zeit nichts von der
ABH hörst, solltest du dich aber unter Angabe der Fallnummer und Hinweis auf die baldige Geburt melden.
Alles Gute!