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Familienzusamenführung und Ausländerbehörde (Gelesen: 1.953 mal)
Lissy70
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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11.01.2011 um 16:31:25
 
Hallo alle zusammen
,


Ich bin neu hier, da dieses Seite so umfangreich ist habe ich nun nicht direkt ein Thema gefunden was meiner Frage wiederspiegelt  Zwinkernd


Ich  habe da eine frage zur FZF , mein Mann hat heute in der Botschaft sein Antrag zur Familienzusammenführung abgegeben , die zuständige Botschaftsangestellte gab ihm nun die File Nummer des Antrages die er mir geben sollte und ich solle damit zur Ausländerbehörde .


Nun meine eigentliche Frage :
Muss Ich von alleine zur Ausländerbehörde oder muss Ich warten bis diese mich anschreibt und mir einen Termin mitteilt , Ich bin da son ein bischen unsicher da Ich schwanger bin und das ganze recht zügig verlaufen sollte damit mein mann bei der Geburt dabei sein kann .

Und die Frage die mich auch noch beschäftigt wäre wie es mit dem Einkommen aussieht was Ich  vorweisen sollte , da ich jetzt nun mehrere male gelesen habe das es bei einen Nachzug des Ehegatten zum deutschen Partner  keine Rolle spielen darf , aber jedoch andere wiederum sagen es muss so und so viel Einkommen vorhanden sein , gibt es dafür nun eine klare Regel es verwirrt mich ein wenig  Laut lachend

ich bedanke mich schon mal für ein paar antworten 
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.01.2011 um 18:47:58
 
Lissy70 schrieb am 11.01.2011 um 16:31:25:
Muss Ich von alleine zur Ausländerbehörde oder muss Ich warten bis diese mich anschreibt und mir einen Termin mitteilt 

Üblicherweise gibt die ABH einen Termin und bittet um Vorsprache an diesem Termin.
Lissy70 schrieb am 11.01.2011 um 16:31:25:
da Ich schwanger bin und das ganze recht zügig verlaufen sollte damit mein mann bei der Geburt dabei sein kann . 

Wenn die Zeit bereits knapp ist, würde ich aber deshalb bei der ABH anrufen und um einen nahen Termin bitten.

Lissy70 schrieb am 11.01.2011 um 16:31:25:
Nachzug des Ehegatten zum deutschen Partnerkeine Rolle spielen darf , aber jedoch andere wiederum sagen es muss so und so viel Einkommen vorhanden sein , gibt es dafür nun eine klare Regel es verwirrt mich ein wenig

naja, die Regel sagt klar, dass der LU keine Rolle spielt.
Es gibt aber eine Regelausnahme (d.h. es ist dir zumutbar mit deinem Mann im Ausland zu leben, das ist regelmässig dann der Fall, wenn du selber Migrantin oder Doppelstaatlerin bist), wenn sie für dich zutrifft oder die ABH annimmt, dass sie zutreffen könnte, dann wird der LU geprüft. Bei einem dt. Kind mehr als unwahrscheinlich.
Lass dich also nicht abschrecken, wenn die ABH Dein Einkommen wissen will.
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Lissy70
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.01.2011 um 19:41:22
 
Danke für die schnelle Antwort  Smiley

bin nun ein bischen beruhigter  Zwinkernd
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paulienchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 11.01.2011 um 19:57:55
 
in der Hoffnung, dass es nicht als Erfahrungsbericht auf dem Schrottplatz landet...

Lissy70 schrieb am 11.01.2011 um 16:31:25:
mein Mann hat heute in der Botschaft sein Antrag zur Familienzusammenführung abgegeben , die zuständige Botschaftsangestellte gab ihm nun die File Nummer des Antrages die er mir geben sollte und ich solle damit zur Ausländerbehörde .


Exakt das gleiche hatte mir (Deutsche) mein Mann (neg. Drittstaat) nach seiner Antragstellung gesagt. Prinzipiell gilt - wie erne geschrieben hat - du solltest abwarten bis sich die ABH bei dir meldet und die Akte auf dem Tisch hat. Ich hatte mich per Mail nach anderthalb Monaten unter Angabe der Fallnummer meines Mannes bei der ABH gemeldet, um nach dem Stand der Dinge zu fragen. Die Antwort war, dass die Akte eingetroffen ist und bearbeitet wird und die Bitte sich noch zu gedulden. Eine spätere, weitere Nachfrage beinhaltete die gleiche Auskunft.
Kurz darauf bekam ich eine Mail von der ABH, dass die SB der Einreise zugestimmt hat und eine Vorsprache meinerseits nicht notwendig war. Zu keiner Zeit hatte ich irgendeinen Brief von der ABH bekommen, noch wurden irgendwelche Unterlagen verlangt. Es wurde nicht mal gefragt, ob ich der Einreise zustimme o.ä. (ich meine, dass ging wohl aus meinen Nachfragen hervor Zwinkernd)
Auch ich hatte mir damals Sorgen gemacht, da ich (wenn auch mit 2Räumen zu Verfügung) in einer WG lebte, als Studentin gerade mal so mich selbst absichern kann und die ABH hier als heillos überfordert gilt.

Gerade im Hinblick auf die Schwangerschaft solltest du dir keine Sorgen machen, selbst wenn eben Einkommensnachweise verlangt werden.
Wenn du lange Zeit nichts von der ABH hörst, solltest du dich aber unter Angabe der Fallnummer und Hinweis auf die baldige Geburt melden.

Alles Gute!
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Petersburger
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Antwort #4 - 11.01.2011 um 20:11:15
 
paulienchen schrieb am 11.01.2011 um 19:57:55:
Wenn du lange Zeit nichts von der ABH hörst, solltest du dich aber unter Angabe der Fallnummer und Hinweis auf die baldige Geburt melden.

Ich würde - sonst nicht meine Art - eher zum Gegenteil raten: Kontaktaufnahme mit der ABH möglichst bald.

Muß ja nicht unbedingt persönlich sein, email hilft da auch.
Mit Angabe des Aktenzeichens und dem eingescannten Mutterpaß.

Oft genug ist es so, daß die Schwangerschaft im Antrag gar nicht erwähnt wird und dann irgendwelche - im Nachhinein unsinnigen - Prüfungen vorgenommen werden.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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