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Familiennachzugs-regelungen (Gelesen: 2.095 mal)
frank.b
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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11.01.2011 um 15:54:42
 
Hallo zusammen,
ich heiße Frank, bin vor kurzem hier auf das Board gestossen, also noch neu hier,,
Ich habe am 12.12.10 in HK meine Thailändische Verlobte geheiratet, die für HK eine permanent-Id- card besitzt..
Ich war jetzt 4 Wochen drüben, bin aber nun wieder zuhause,leider alleine, weil die deutschen Behörden von ihr Verlangen, das sie deutsch-kenntnisse haben muss,bevor sie zu mir zieht nach Germany,,
da diese A1 aus mehreren Lehrgängen besteht (A1-1,-A1-4) dauert es in der Regel 10 monate, bis sie eine Prüfung machen kann und diese auch bestehen kann dann.
Meine Fragen: gibt es Ausnahmen von der Regel, so das sie das lernen hier in Germany machen kann?
Was ist, wenn sie schwanger ist?kann sie einreisen ohne A1?
irgentwann habe ich mal sowas gelesen, das die Behörden eine einreise nicht verweigern dürfen,,
Um Antworten wäre ich sehr dankbar
glg von uns beiden...
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dete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #1 - 11.01.2011 um 16:06:49
 
Sie muss nicht A1 bis A4 machen,sondern nur A1.Wäre sie schwanger braucht sie A1 nicht,dann beantragt sie FZF zum deutschen Kind.
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mcgrasi
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Antwort #2 - 11.01.2011 um 17:21:04
 
frank.b schrieb am 11.01.2011 um 15:54:42:
Was ist, wenn sie schwanger ist?kann sie einreisen ohne A1?
irgentwann habe ich mal sowas gelesen, das die Behörden eine einreise nicht verweigern dürfen,,


Wenn sie schwanger von dir ist, kann sie eine FZF zum ungeborenen Kind beantragen.
Soll aber nicht heißen, dass das der Königsweg und die Lösung aller Probleme ist. Ein Kind sollte man nicht kurz nach der Hochzeit wegen ein paar Papieren in die Welt setzen!

Und prinzipiell hat das Kind als dt. Staatsangehöriger ein Recht auf ein Leben in D - soweit die Theorie.
In der Praxis heißt das für euch FZF beantragen mit Schwangerschaftsnachweis - erst mit einem Visum kann deine Frau ins Land.
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Alacrity
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Antwort #3 - 11.01.2011 um 18:48:23
 
A1 könnte auch unnötig sein, wenn davon ausgegangen werden kann, dass Deine Frau geringen Integrationsbedarf hat, weil sie z.B. einen Dr. in Molekularbiologie hat oder einen M.Sc. in Computerwissenschaften etc.
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bibimal
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Antwort #4 - 11.01.2011 um 19:32:47
 
....was aber keineswegs einfach durchzusetzen ist! Der Abschluß muß anerkannt sein (www.anabin.de) und die ABH KANN davon absehen, dass A1 erforderlich ist. Checke am besten mal die Liste der anerkannten Abschlüsse.
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Alacrity
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Antwort #5 - 11.01.2011 um 20:07:57
 
dete schrieb am 11.01.2011 um 16:06:49:
Sie muss nicht A1 bis A4 machen,sondern nur A1.Wäre sie schwanger braucht sie A1 nicht,dann beantragt sie FZF zum deutschen Kind.
Der TS meinte nicht A4 (es gibt sowieso nur A1 und A2), sondern wohl vier aufeinander aufbauende Kurse, die dann zu A1 führen. Das kann schon sein, dass das 10 Monate dauert, wenn nur wenige Stunden pro Woche gelernt werden, vor allem, wenn die Sprachschüler vielleicht erst noch das lateinische Alphabet  lernen müssen, aber mit einem Intensivkurs geht es bestimmt auch in weniger als 10 Monaten, allerdings müsste sie dann vielleicht den Job aufgeben, um zu lernen.

Wenn Sie schwanger wäre, wäre es übrigens egal von wem, da sie mit dem TS verheiratet ist, ist das Kind dann sowieso dessen.
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frank.b
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Antwort #6 - 11.01.2011 um 22:42:19
 
mcgrasi schrieb am 11.01.2011 um 17:21:04:
Wenn sie schwanger von dir ist, kann sie eine FZF zum ungeborenen Kind beantragen.
Soll aber nicht heißen, dass das der Königsweg und die Lösung aller Probleme ist. Ein Kind sollte man nicht kurz nach der Hochzeit wegen ein paar Papieren in die Welt setzen!
Wir wollen Kinder nicht wg. der Papiere,sondern weil wir uns einfach so sehr lieben,ich glaube, das wird hier wohl jeder verstehen,oder?

Und prinzipiell hat das Kind als dt. Staatsangehöriger ein Recht auf ein Leben in D - soweit die Theorie.
In der Praxis heißt das für euch FZF beantragen mit Schwangerschaftsnachweis - erst mit einem Visum kann deine Frau ins Land. 


Tippi Änderung:
Ich füge dein Folgeposting ein, bitte nutze die
15-minütige Änderungszeit. Danke


dete schrieb am 11.01.2011 um 16:06:49:
Sie muss nicht A1 bis A4 machen,sondern nur A1.Wäre sie schwanger braucht sie A1 nicht,dann beantragt sie FZF zum deutschen Kind. 

A1 besteht aus 4 Teilen, Lektion 1-3, 4-6, 7-9, 10-12, wobei jeder Kurs 91 Tg. dauert und 2200 HKD kostet beim Goehte-Institut in HK, wenn man es sich Recht überlegt, eine feine Sache,so sein Geld zu verdienen  devil
Noch etwas in eigener Sache, natürlich ist das Kind von mir, wenn sie denn schwanger wäre, ihr würde nie im Traum einfallen, mit jemanden anderen was anzufangen, es ist True-love, nur soviel am Rande
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« Zuletzt geändert: 11.01.2011 um 23:02:56 von Tippi »  
 
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mcgrasi
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Antwort #7 - 12.01.2011 um 18:11:51
 
frank.b schrieb am 11.01.2011 um 22:42:19:
Wir wollen Kinder nicht wg. der Papiere,sondern weil wir uns einfach so sehr lieben,ich glaube, das wird hier wohl jeder verstehen,oder?

Das sollte auch der einzige Beweggrund sein - der Wunsch nach Familie...

Zwecks A1 - ob Intensivkurs oder Abendkurs, ob Luxusanbieter oder Billiganbieter - ich glaube Preise und Dauern sind nur bedingt aussagekräftig.
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ischer_Referenzrahmen -> welche Kenntnisse entsprechen welchem Level?
http://www.goethe.de/z/50/commeuro/303.htm -> das Ganze noch etwas ausführlicher
http://www.berlin.de/vhs/kurse/sprachen/kompetenzstufea1.html -> Umfang ca 120 Unterrichtsstunden. (Dafür 4*91 Tage?)
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