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NE bei ALG 2- Bezug? NE damals bei ALG 1 verweigert... (Gelesen: 2.015 mal)
keithmoris
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Zeige den Link zu diesem Beitrag NE bei ALG 2- Bezug? NE damals bei ALG 1 verweigert...
11.01.2011 um 14:33:12
 
Hallo Liebe Forenfreude,

ein Freund von mir war 4Jahre mit einer Deutsche verheiratet, nach dem Trennung vor ca. 6jahre, ist er in besitzt ein AE gemäß § 31 (1) AufenthG seit 2005.

Kurz bevor er sein Arbeit durch einer Betriebliche Kündigung in 2007 verloren hat, hat er ein NE beantragt mit ALG I.
In der Zeitpunkt hat er noch mehr als 180 Tage Anspruch auf ALG I und seit 5Jahre in besitzt ein AE gemäß § 31 (1) AufenthG.
Dafür wurde sogar die Hälfte der Gebühr in Höhe von 42,- € für die bearbeitung des Antrages in Voraus abkassiert, durch eine Prognoseentscheidung wegen sicherung des LU nach dem Kündigung, hat er damals kein NE bekommen.

Paar Monate später kommt es raus dass der Beweilligungsbescheid vom Agentur für Arbeit in begleitung seinem Antrag, fehlerhaft berechnet war was Anspruchdauer auf ALG I angeht (ob diese absichtlich vom Agentur für Arbeit gemacht wurde, das kann niemand beantworten)!

Auf jeden Fall, seit 2Jahre ist er immer noch Arbeitslos und lebt er der Zeit nunmehr nur von ALG II.

Nach 8Jahre Rechtmäßigen Aufenthalt in Bundesgebiet und mehr als 120 Monate Beitragszahlungen in Deutsche Rentenkassen, hat er immer noch kein NE.

Neulich beim verlängerung seinem AE gmäß § 31 (1) AufenthG, hat er ein "Fiktionsbescheinigung" für 3Monate erhalten zum Zweck ein neuer Antrag auf Erteilung ein NE zu stellen.

Ich habe in diesem Fall einige Fragen und bedanke mich im Voraus für eure Antworte die ihn sicher sehr hilfreich sein werden:

1- Was bedeutet diese 3Monatige "Fiktionsbescheinigung"?
2- Warum hat er damals kein NE erteilt bekommen als ALG I ohne jegliche Sozial Leistunge in Anspruch genommen zu haben?
3- Ist die Negative-Prognoseentscheidung vom 2007 noch anfechtbar, nachdem alle Voraussetzungen in diesem Zeitpunkt erfüllt waren?
4- welche Gericht ist Zuständig um solche Fälle zu klagen?
5- Was musst er jetzt machen nach 8Jahre Rechtmäßigen Aufenthalt in Bundesgebiet ein NE zu bekommen bzw. sein AE zu verlängern wenn die 3Monate "Fiktionsbescheinigung" abgelaufen sind?

Herzlichen Dank für eure Hilfe!
keith


Daddys' Änderung:
Wie immer... eigene Frage(n) = eigener Thread! Und da es nicht um Ehe & Familie geht, findet sich dein Thema in diesem Unterforum wieder... ;)
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« Zuletzt geändert: 11.01.2011 um 18:48:54 von Daddy »  
 
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Antwort #1 - 11.01.2011 um 18:36:16
 
keithmoris schrieb am 11.01.2011 um 14:33:12:
Nach 8Jahre Rechtmäßigen Aufenthalt in Bundesgebiet und mehr als 120 Monate Beitragszahlungen in Deutsche Rentenkassen

hmm ... wie kann man in 8Jahren 120 Monatsbeiträge zusammenbekommen? vor allem wenn man da mind 2Jahre arbeitslos war?
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keithmoris
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Antwort #2 - 12.01.2011 um 05:24:20
 
Nein nicht in 8Jahre mit 120 Monatsbeiträge, sondern hat er einige Jahre zuvor in Deutschland gearbeitet, die ihm danach anerkannt wurde als er ein AE bekommen hat.
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ryka
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Antwort #3 - 12.01.2011 um 08:46:56
 
keithmoris schrieb am 11.01.2011 um 14:33:12:
1- Was bedeutet diese 3Monatige "Fiktionsbescheinigung"?


Fiktionsbescheinigung ist ein Zwischenbescheid, weil die alte AE abgelaufen ist und die neue AE noch nicht erteilt.

keithmoris schrieb am 11.01.2011 um 14:33:12:
2- Warum hat er damals kein NE erteilt bekommen als ALG I ohne jegliche Sozial Leistunge in Anspruch genommen zu haben?


ALG 1 (Arbeitslosengeld)  sind Sozial Leistungen oder Transferleistungen

keithmoris schrieb am 11.01.2011 um 14:33:12:
3- Ist die Negative-Prognoseentscheidung vom 2007 noch anfechtbar, nachdem alle Voraussetzungen in diesem Zeitpunkt erfüllt waren?


Wie willst du etwas anfechten was ja eingetroffen ist? Abgesehen ist die Widerspruchsfrist abgelaufen. Also: NEIN

keithmoris schrieb am 11.01.2011 um 14:33:12:
4- welche Gericht ist Zuständig um solche Fälle zu klagen?


Sozialgericht

keithmoris schrieb am 11.01.2011 um 14:33:12:
5- Was musst er jetzt machen nach 8Jahre Rechtmäßigen Aufenthalt in Bundesgebiet ein NE zu bekommen bzw. sein AE zu verlängern wenn die 3Monate "Fiktionsbescheinigung" abgelaufen sind?


Arbeiten gehen, Ausbildung mit Erfolg abschließen und dann arbeiten, sonst bekommt er nicht mal mehr eine AE sondern eine Duldung
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Antwort #4 - 12.01.2011 um 09:04:32
 
ryka schrieb am 12.01.2011 um 08:46:56:
Sozialgericht



Das stimmt nicht, liebe ryka.

Anfechtungen gegen Entscheidungen der ABH unterliegen der Verwaltungsgerichtsbarkeit - also wäre das Verwaltungsgericht zuständig.

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Antwort #5 - 12.01.2011 um 16:02:44
 
ryka schrieb am 12.01.2011 um 08:46:56:
ALG 1 (Arbeitslosengeld)sind Sozial Leistungen oder Transferleistungen


Meiner Kenntnis nach ist Arbeitslosengeld 1 keine Sozialleistung, sondern eine Versicherungsleistung aufgrund gezahlter Beiträge.

Arbeitslosengeld 2 hingegen ist eine Sozialleistung, weil sie nicht auf Betragszahlungen beruht.
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