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Ehegattennachzug - Regelfall tel. angekündigt - Verpflichtungserklärung verlangt (Gelesen: 5.013 mal)
TheB0
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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10.01.2011 um 11:21:36
 
Hallo zusammen

bin gerade etwas kopflos und hilflos. Ich selbst bin vor einiger Zeit arbeitslos geworden, arbeite mittlerweile aber wieder geringfügig. Entsprechendes Einkommen muss ich beim Amt angeben und dann wird entsprechend abgezogen oder- wenn es zu wenig ist - quasi der Ausgleich ausgezahlt.

Ich habe nun im letzten Jahr meine Frau - Mexikanerin - geheiratet. Da sie noch ihr Studium abschliessen sollte, haben wir erst jetzt den Antrag auf Ehegattennachzug gestellt. Ich dachte bisher, dass sie generell kein ALG beantragen kann, da sie ja nie etwas eingezahlt hat. Da meine Eltern uns freiwillig unterstützen, bis sie einen Job gefunden hat oder ich in Vollzeit arbeiten kann und sie zudem auch über eigene Ersparnisse verfügt (Eltern sehr wohlhabend), war also von Anfang an klar, dass wir sowieso keinerlei Anträge auf ALG für sie stellen.

Ich bin nun zur Ausländerbehörde, nachdem meine Frau an der Botschaft das Visum beantragt hat. Ich habe sämtliche Unterlagen die mir einfielen mitgenommen und man wollte dort nicht mal mit mir reden. Ich habe den Fragebogen und freiwillig auch die zusätzlichen Bögen ausgefüllt und angegeben, dass wir ihren Lebensunterhalt durch Hilfe der Eltern und das eigene Vermögen meiner Frau bestreiten. Man wollte sich bei mir melden, wenn es doch noch Fragen gäbe.

Nun erhielt ich am WE einen Brief aus der nächst größeren Stadt - die Ausländerbehörde hier ist wohl nur sowas wie eine Zweigstelle - und bat um Terminvereinbarung wegen einem Gespräch. Am Telefon teilte mir der Sachbearbeiter dann direkt mit, dass meine Arbeitslosigkeit das Problem wäre. Auf meine Rückfrage, ob der Lebensunterhalt nicht unberücksichtigt ist bei Ehegatten teilte er mir mit, dass wir ja, wenn meine Frau eingereist ist, für sie Hartz4 beantragen könnten und das würde er nicht einsehen. Dann wollte er wissen, woher ich die Info hätte, dass das Einkommen beim Ehegattennachzug keine Rolle spielt. Ich teilte ihm mit, dass ich mich natürlich im Vorfeld u.A. im Internet informiert hätte. Er sagte mir dann, dass es sich in meinem Fall um einen "Regelfall" handeln würde. Ich solle nun meine Eltern fragen, ob sie eine Verzichtserklärung unterschreiben. Er selbst wäre so nicht einverstanden, ich hätte jedoch die Möglichkeit, dagegen zu klagen und das würde dann irgendwo in Berlin ablaufen.

Ich bin ganz höflich und verständnisvoll geblieben und habe vereinbart, dass ich zunächst Mal mit meinen Eltern spreche und mich dann nochmal melde. Jetzt bin ich aber doch ziemlich überrascht und völlig ratlos. Ich weiss jetzt nicht, was ich tun soll. Was genau sollen meine Eltern denn unterschreiben und was bedeutet das? Hat irgendwer einen Rat für mich? Ich bin wie gesagt jetzt einfach hilflos und ratlos.

Vielen Dank für eure Hinweise.

PS: Es war von uns nie geplant, für meine Frau ALG zu beantragen und ich weiss zudem nicht, ob meine Eltern einfach so etwas unterschreiben ,was sie finanziell in die Pflicht nimmt.
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Antwort #1 - 10.01.2011 um 11:37:55
 
Ich rate erstmal zur Vorsicht und Besonnenheit.

Lies bitte zunächst einmal, was Du nach Anklicken des Wortes Regelausnahme findest.

Wenn das auf Dich nicht zutrifft, sollte erst einmal niemand etwas in der Art einer VE (wieder anklicken!) unterschreiben. - Für diesen Fall wäre dem Ehegattennachzug nämlich auch dann zuzustimmen, wenn der Lebensunterhalt nicht (vollständig) gesichert ist (sofern alle übrigen Voraussetzungen erfüllt werden), egal ob in der Folge ALG/ALG II beantragt wird oder nicht.

Zumindest für diesen Fall wäre die Aussage TheB0 schrieb am 10.01.2011 um 11:21:36:
teilte er mir mit, dass wir ja, wenn meine Frau eingereist ist, für sie Hartz4 beantragen könnten und das würde er nicht einsehen.
, gelinde gesagt, eine Unverschämtheit.


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Antwort #2 - 10.01.2011 um 11:46:31
 
TheB0 schrieb am 10.01.2011 um 11:21:36:
.unberücksichtigt ist bei Ehegatten teilte er mir mit, dass wir ja, wenn meine Frau eingereist ist, für sie Hartz4 beantragen könnten und das würde er nicht einsehen.


Einsehen tue ich das auch nicht, wenn direkt in den Hartz-IV-Bezug eingereist ist... die rechtliche Seite ist jedoch eine andere und sofern, wie Schweitzer bereits schrieb, dass das einzige ist... dann wäre auch zuzustimmen.

Ob man dann kleinbeigibt und lieber eine VE abgibt oder mal ein Gespräch mit dem dortigen Vorgesetzten führt... ist dann wieder dir überlassen.


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Antwort #3 - 10.01.2011 um 11:51:49
 
Schon Mal vielen Dank

Wenn ich das nun richtig verstanden habe, trifft das Ganze auf mich nicht zu, da ich nun Mal nicht in Mexiko leben kann/könnte. Ich war einmal für 14 Tage zu Besuch dort und die ganzen restlichen Jahre war meine Frau immer hier in Deutschland. Sie spricht mittlerweile gutes Deutsch (A1 mit 95/100 bestanden) und wir haben von Anfang an (bis sie gut deutsch konnte) nur englisch miteinander gesprochen. Ich habe also - abgesehen davon dass es das Herkunftsland meiner Frau ist - keinen Bezug nach Mexiko, sie aber einen großen Bezug zu Deutschland. Sie hat viele Freunde hier, ist mit allen Nachbarn befreundet, usw während ich lediglich ihre verwitwete Mutter und paar nahe Angehörige kennen.

Ein Leben in Mexiko wäre also völlig unmöglich und würde schon am Fehlen jeglicher Sprachkenntnisse scheitern. Ich habe nun etwas Angst, dass wenn wir den Visumsantrag trotzdem aufrecht erhalten und keine VE erbringen, uns plötzlich auf anderem Wege Steine in den Weg geworfen werden. Ich weiss einfach nicht, welche Mittel und Wege ein Sachbearbeiter hätte um nun andere Gründe für eine Ablehnung zu finden. Ich weiss auch nicht, wieso er plötzlich so reagiert. Alle anderen Sachbearbeiter, mit denen ich bei der Abgabe der Unterlagen, Fragebogen ,etc zu tun hatte waren allesamt sehr hilfsbereit und freundlich. Und hier erfahre ich nun direkt am Telefon, dass er es nicht einsieht, sich einen "neuen Hartz 4 Empfänger" ins Land zu holen??! Und er sagte wortwörtlich, "das sehe ich dann natürlich nicht ein".

Zkai: Es geht uns wie gesagt garnicht darum, hier Hartz 4 zu bekommen. Das war nie ein Thema für uns. Meine Frau ist sogar - trotz Studium - bereit, bsw in einem Supermarkt Regale einzuräumen oder ähnliches, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ich selbst nutze neben meiner geringfügigen Arbeit eine Vermittlungsmaßnahme, um schnell wieder Arbeit zu finden. Also Hartz4 spielt keinerlei Rolle. Meine Eltern unterstützen uns zudem ja auch noch finanziell, wenn es eng wird. Aber darum unterschreiben sie mir ja noch lange keine VE
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Antwort #4 - 10.01.2011 um 11:59:16
 
TheB0 schrieb am 10.01.2011 um 11:51:49:
Ich habe nun etwas Angst, dass wenn wir den Visumsantrag trotzdem aufrecht erhalten und keine VE erbringen, uns plötzlich auf anderem Wege Steine in den Weg geworfen werden. Ich weiss einfach nicht, welche Mittel und Wege ein Sachbearbeiter hätte um nun andere Gründe für eine Ablehnung zu finden.


Der Sachbearbeiter der ABH entscheidet nicht abschließend über die Visaerteilung - das ist Sache der Botschaft. So ist es auch denkbar, dass die Botschaft das Visum erteilt, auch wenn die ABH nicht zugesteimmt hat. - Gut, das ist sehr selten und etwas konstruiert -

Dennoch: Ich würde das Visaverfahren weiter betreiben, ohne dass jemand eine VE unterschreibt, denn rechtlich seid Ihr auf der sicheren Seite. Eine Ablehnung auf der Basis, wie sie der Sachbearbeiter in Eurem Fall ggf. vorzunehmen gedenkt (was ja aber noch nicht fest steht), würde einer juristischen Überprüfung nicht standhalten.

Eine einmal unterzeichnete VE könnte allerdings "Langzeitfolgen" haben - denn sie würde gelten und eben auch im Zweifel so lange verpflichten, so lange sich der Aufenthaltszweck Deiner Frau nicht ändert, und das würde nach Lage der Dinge (hoffentlich  Zwinkernd ) lange der Fall sein.


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Antwort #5 - 10.01.2011 um 12:00:41
 
Ihr solltet erst mal darauf setzen, dass die Behörde sich an Recht und Gesetz hält.
Das heißt: Sie beantragt das Visum, die Ausländerbehörde führt das Visumverfahren (mit Dir) durch und stimmt ohne VE zu, weder Du noch Deine Eltern unterschreiben irgend einen Verzicht oder was auch immer.

Jeder Sachbearbeiter wird vor einer schriftlichen Ablehnung (mit der Folge einer Klage von Deiner Frau & Dir) dreimal überlegen und den Chef fragen und sich dann doch an die gesetzlichen Bestimmungen halten, also dem Visum zustimmen.
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Antwort #6 - 10.01.2011 um 12:16:11
 
Ich danke euch ganz herzlich, liebe Forenmitglieder.

Alleine die Tatsache, dass man hier Hilfe bekommt und ihr euch mit meinem Anliegen beschäftigt, hat mir doch Mut gemacht und mich wieder etwas aufgebaut.

Ich habe nun soeben den Sachbearbeiter angerufen und ihm mitgeteilt, dass ich keine VE vorlegen werde. Seine Antwort war nur: "Dann kommen sie morgen hier her und wir müssen das dann anders machen". Was genau er nun damit meint, weiss ich leider nicht. Ich habe jedoch eben einfach Mal meine Rechtsschutz angerufen und der Anwalt riet mir, das Gespräch mal abzuwarten und bei weiteren Einwänden auf §28 1 3 zu verweisen. Sollte trotzdem eine mögliche Ablehnung im Gespräch sein, solle ich keinesfalls den Antrag zurückziehen und auf eine Klage am Verwaltungsgericht hinweisen.

Ich finde es ehrlich gesagt aber schade, dass es hier so Probleme gibt. Aus Unwissenheit hatte ich im Vorfeld ja mit Problemen gerechnet und war dann wirklich von der Freundlichkeit der Sachbearbeiter überrascht. Vielleicht hat mich darum auch dieses Verhalten jetzt so erschreckt. Oder aber die Sachbearbeiter in der größeren Stadt sind etwas gestresster als hier in der Kleinstadt und er hatte einen schlechten Tag. Vielleicht sieht es morgen ja wieder ganz anders aus.
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Antwort #7 - 10.01.2011 um 12:33:55
 
TheB0 schrieb am 10.01.2011 um 12:16:11:
das Gespräch mal abzuwarten und bei weiteren Einwänden auf §28 1 3 zu verweisen


Für Deine Frau ist § 28 (1) Nr. 1 AufenthG einschlägig, Nummer 3 bezieht sich auf den Nachzug zum Zwecke der Ausübung der Personensorge über ein deutsches Kind. - Aber das ändert an sich nichts - ich würde es auch so machen, wie der Anwalt geraten hat.

Alles Gute - ich wünsche Erfolg und, dass Deine Frau bald bei Dir sein kann.


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Antwort #8 - 10.01.2011 um 14:11:33
 
TheB0 schrieb am 10.01.2011 um 11:51:49:
Zkai: Es geht uns wie gesagt garnicht darum, hier Hartz 4 zu bekommen. Das war nie ein Thema für uns. Meine Frau ist sogar - trotz Studium - bereit, bsw in einem Supermarkt Regale einzuräumen oder ähnliches, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ich selbst nutze neben meiner geringfügigen Arbeit eine Vermittlungsmaßnahme, um schnell wieder Arbeit zu finden. Also Hartz4 spielt keinerlei Rolle. Meine Eltern unterstützen uns zudem ja auch noch finanziell, wenn es eng wird. Aber darum unterschreiben sie mir ja noch lange keine VE


Mein Kommentar war auch nicht wirklich auf deinen Fall gemünzt. Das hab ich schon verstanden, dass ihr gar nicht die Absicht habt ALG-II zu beziehen. Es ist halt nicht relevant was ich oder der Sachbearbeiter toll findet oder nüscht wenn die Rechtslage was anderes vorsieht. 

Auf den Punkt: Eine VE seh ich auch nicht als notwendig an und brauch nicht abgegeben zu werden und trotzdem wäre zuzustimmen (wenn das alles ist).
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TheB0
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Antwort #9 - 10.01.2011 um 15:27:23
 
Was könnte denn noch kommen? Also weil du schreibst "(wenn das alles ist). Soweit ich weiss könnte ja die Geschichte mit Regelfall kommen, wobei ich wie gesagt bis auf einen kurzen ersten Besuch von wenigen Tagen nie in Mexiko, meine Frau aber jedes Jahr zweimal für 2-3 Monate hier war. Ich spreche kein Wort spanisch und wir haben uns anfangs in englisch und jetzt in deutsch unterhalten. Ich habe also keinerlei Bezug zu Mexiko, abgesehen von meiner Frau. Leben und arbeiten wäre dort also nicht möglich.

Der zweite Punkt wäre ja die Geschichte mir Scheinehe. Aber hier können wir glaube ich mehr als aussagefähig belegen, dass dem nicht so ist. Es gibt mehr als 1000 Fotos von uns, wir haben insgesamt schon 10 Tickets für die Flüge kaufen müssen und wir waren die letzten 3 Jahre stets so lange zusammen, wie es das Touristenvisa zugelassen hat. Sie hat Freunde hier gefunden, alle Nachbarn kennen und lieben sie und verbringen Zeit mit uns. Wir haben ein extra Brautkleid schneidern lassen, kirchlich und standesamtlich geheiratet und stets aus Liebe gehandelt. Für die Hochzeit dann sogar ein Restaurant gemietet (Geschlossene Gesellschaft). Freunde und Familie waren da und sogar ihre Mutter hat sich Urlaub genommen und ist aus Mexiko eingeflogen, um dabei zu sein. Also da könnte ich aus dem Stand 50 Leute nennen, die das alles bestätigen können.

Was könnte denn sonst noch auf uns zukommen? Bin halt ziemlich aufgeregt wegen dem Termin morgen. Aber schon Mal vielen Dank für alle eure Antworten hier.
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Antwort #10 - 10.01.2011 um 15:36:47
 
TheB0 schrieb am 10.01.2011 um 15:27:23:
Was könnte denn noch kommen? Also weil du schreibst "(wenn das alles ist).


Damit meint Zkai wahrscheinlich, dass man nicht alle Fälle in einem Forum so detailiert behandeln kann, wie eine ABH bzw. die Botschaft das kann, da hier immer nur Kurzversionen behandelt werden der Fälle.

Für mich (als Laie) hört sich das bei euch doch alles sehr gut an und es wird schon gutgehen. Think positive Smiley

Toi toi toi

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Antwort #11 - 10.01.2011 um 15:36:51
 
Hallo
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Nehm Baldrian und eine Person deines Vertrauens als Zeuge mit. Zur Not kannst du auch noch schriftlich für den SB mitnehmen, Erklärung das keine VE abgegeben wird mit der Bitte die Anforderung schriftlich auszusprechen.
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Antwort #12 - 10.01.2011 um 15:37:12
 
TheB0 schrieb am 10.01.2011 um 15:27:23:
Was könnte denn sonst noch auf uns zukommen? Bin halt ziemlich aufgeregt wegen dem Termin morgen. Aber schon Mal vielen Dank für alle eure Antworten hier.


Jo, sowas wie Scheineheverdacht oder sowas... das kann ich ja von hier aus nicht beurteilen. Es wird schon gerne auch mal das Einkommen angesprochen und Wohnraum, aber dazu hast du ja schon Angaben gemacht. Solange du nicht noch unter der Brücke lebst, ist das auch nebensächlich.

Was du hier schilderst, ist ansich ein einfacher Fall... da mach dir keinen Kopp.
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Antwort #13 - 10.01.2011 um 15:39:10
 
TheB0 schrieb am 10.01.2011 um 15:27:23:
Was könnte denn sonst noch auf uns zukommen?


Mehr eigentlich nicht, und ob wirklich wegen eines Scheineheverdachts was kommt, ist ja erstmal ganz spekulativ.

Ich denke Zkai hat nur andeuten wollen, dass eben alle Voraussetzungen, z.B. auch der Nachweis von deutschen Sprachkenntnissen der Stufe A1, insgesamt gegeben sein müssen - und wenn das so ist, kann es an der LU -Frage nicht scheitern.

Versuch's entspannt anzugehen, höflich zu bleiben (auch, wenns doch noch mal kribbelig werden sollte) und schreib uns, wenn Du magst, wie's gelaufen ist bzw. wenn sich dann noch mal Fragen ergeben.

Glück auf den Weg -


=schweitzer=


Änderung:
Zwischendurch hat Zkai sogar noch mal selbst gepostet ...
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Antwort #14 - 11.01.2011 um 11:31:06
 
Hallo zusammen

habe soeben meinen Termin in knapp 45min hinter mich gebracht. Obwohl ich hier und da gerne etwas mehr gesagt hätte oder das Gefühl hatte, mich zu verteidigen oder  zu rechtfertigen, bin ich freundlich und sachlich geblieben und habe das ganze mit einem Lächeln durchgezogen.

Was soll ich sagen... hier mein subjektiver Eindruck. Ich kam in das Büro und mein erster Kontakt war für mich eher positiv. Der Sachbearbeiter schaute mich mit großen Augen an und war irgendwie ganz anders, als ich ihn mir vorgestellt habe Durchgedreht Er schaute mich mit großen Augen an (habe Glatze, bin nicht ganz klein und jenseits der 120kg Marke) und habe so vielleicht einen Eindruck hinerlassen  Laut lachend

Aber Spass beiseite.... Also ca. 95% des Gespräches drehten sich nur um das Finanzielle. Er konnte garnicht verstehen, warum meine Eltern denn die VE nicht unterschreiben würden und ob nicht sonst jemand das machen kann. Er ging dann über Freunde, Onkel und sogar meinen Bruder (als mögliche Unterzeichner) und sagte mir klipp und klar erneut, dass ihm die Tatsache, dass meine Frau Unterstützung beantragen könnte überhaupt nicht passt. Seine Worte waren: "Ich weiss genau, dass direkt nach der Landung der erste Weg zur ARGE führt und das passt mir natürlich überhaupt nicht"! Auch meine Einwände, dass wir überhaupt nicht geplant hätten, etwas zu beantragen bzw nicht einmal drüber nachgedacht haben, waren ihm egal. Es ging die ganze Zeit nur um die VE und er hat es wieder und wieder betont.

Er meinte dann, "Sie wissen ja, dass ich auch ablehnen kann". Statt ihm nun mit §28 oder so zu kommen, antwortete ich nur mit "Ich hoffe halt nicht, dass es abgelehnt wird". Er fragte zudem nach, ob wir es nicht später nochmal versuchen wollen, wenn ich einen Vollzeit-Job hätte und die Probezeit rum wäre.  Er nutzte immer wieder die Begriffe "Ablehnung" und "Ausnahme von der Regel", allerdings nur als Druckmittel. Aufgeklärt darüber hat er mich in keinem Satz. Hier wurde also ein Amtsdeutsch genutzt, um Druck auf mich auszuüben. Aber ich bin wie gesagt sehr freundlich geblieben. Wütend oder so ist der Mitarbeiter allerdings auch nicht geworden. Er zeigte halt nur deutlich, dass ihm die Angelegenheit so garnicht passt.

Ziemlich zum Ende des Gespräches führte er dann nochmal die Möglichkeiten der VE auf und sagte zudem beiläufig: "Ich weiss ja net (Hessen^^), ob vielleicht auch die Möglichkeit besteht, dass sie Mal mit ihrer Frau in Mexico leben wollen oder so." Darauf erwiderte ich dann, dass dies für mich unmöglich wäre, da ich nur einmal für einige Tage zum Urlaub da war. Ich erzählte zudem, dass es ja als Urlaubsland ganz schön ist, aber die Unterschiede im täglichen Leben schon erheblich anders sind. Zudem spreche ich kein Wort spanisch, da meine Frau gut Deutsch kann und wir zuvor alles komplizierte im englischen besprochen haben. Damit war das Thema dann auch erledigt. Er schaute lediglich in den Sprachtest meiner Frau und lobte dann die hohe Punktzahl von 95 /100 Punkten und meinte, dass das ja gut wäre. "Da ham wir hier ja schon ganz andere gehabt".

Es folgten noch ein paar Infos seinerseits, ein paar Sätze über die Chance eines Integrationskurses mit (ich glaube) 600 Stunden. War etwas aufgeregt, daher weiss ich die Zahl nicht mehr 100%ig. Nun ja, zum Schluss des Gesprächs ging es dann nochmal um die VE und er drückte mir ein Exemplar davon in die Hand, zusammen mit einer angehefteten Erklärung. Vielleicht würde ich ja doch noch jemanden finden, der mir die unterschreibt und das würde die ganze Sache dann beschleunigen.

Mein Fazit:

Er hat vehement nur auf das Thema Geld/Leistungen gepocht. Es ging wirklich (fast) ausschließlich darum. Zudem wurden verschiedene Begriffe wie "Ablehnung" und "Regelausnahme" ausschliesslich als Druckmittel verwendet, ohne mich wirklich aufzuklären. Was die Ausnahme von der Regel wirklich bedeutet, hat er mir nicht verraten. Er hat mich offen spüren lassen, dass ihm die Angelegenheit nicht passt.

Positiv würde ich aber dennoch erwähnen, dass er zwar vehement und fordernd, jedoch nicht unhöflich oder sogar beleidigend oder laut war. Er hat ruhig mit mir gesprochen und hin und wieder auch mal ein Lächeln gezeigt Durchgedreht

Trotz allem bin ich froh, dass der Termin rum ist. Ich werde ihn im Laufe der Woche noch über die VE informieren, welche er mir mitgegeben hat und dann einfach mal das weitere Geschehen abwarten. Ich denke, ich habe von meiner Seite alles getan und meine Frau und ich können hoffentlich in Kürze zusammen leben. Denn nur darum geht es uns.

Euch danke ich nochmals ausdrücklich für euren Support, die Hilfe und vor allem die aufbauenden Worte. Ich habe gesehen, dass einige hier ja selbst Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde sind und das finde ich richtig super von euch! Da hat man wirklich das Gefühl, dass es die Jungs auf "der anderen Seite" auch als verständnisvolle Menschen gibt und nicht nur Büromaschinen, die streng nach Vorschrift arbeiten und das Menschliche völlig außer Acht lassen. Das nenne ich Nähe und Hilfe am Bürger. Ein extra Dankeschön dafür!  Smiley Sowas gibt uns Betroffenen echt ein gutes Gefühl.
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