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Prüft der Zoll Gültigkeit der NE (Gelesen: 3.968 mal)
Cosmo76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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05.01.2011 um 22:05:53
 
Guten Abend, an alle Leser.
Ein Bekannter weiß nicht, ob seine NE erloschen ist. Er ist seit fast 1,5 Jahren im Ausland und wollte nun wieder einreisen. In seinem Reisepass ist die NE ja drinn. Sollte sie erloschen sein, wüsste dies dann auch der Zoll? Oder überprüft der Zoll die Gültigkeit bzw. das Erlöschen der NE nicht bzw nicht immer.
Weiss das eine(r)?
Das man sich durch die Einreise ggf. strafbar machen kann, weiss dieser "Bekannte"
Außerdem wünsche ich noch einen schönen Feiertag.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 05.01.2011 um 22:15:17
 
Cosmo76 schrieb am 05.01.2011 um 22:05:53:
Ein Bekannter weiß nicht, ob seine NE erloschen ist. Er ist seit fast 1,5 Jahren im Ausland


Ist er mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet und/oder wurde eine Verlängerung vorher bei der ABH beantragt und/oder hat er mit der NE fünfzehn Jahre in Deutschland gelebt?
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Cosmo76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 05.01.2011 um 22:29:35
 
Nein, nein und noch mal nein. Wenn die Ausländerbehörde seinen "Wegzug" bemerkt hat, werden Sie sicherlich das Erloschen festgestellt haben. Die Frage für ihn ist aber nur, ob am Flughafenzoll dies weiter überprüft wird oder ob er durchgewunken wird.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.01.2011 um 22:37:43
 
Die NE scheint erloschen zu sein, §51 AufenthG.

Cosmo76 schrieb am 05.01.2011 um 22:29:35:
Die Frage für ihn ist aber nur, ob am Flughafenzoll dies weiter überprüft wird oder ob er durchgewunken wird. 


Es wird (im Regelfall) überprüft, zumal der Inhaber seit mehr als sechs Monaten außerhalb Deutschlands war.
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Antwort #4 - 05.01.2011 um 23:32:35
 
Eins kann ich mir nicht verkneifen:
Nein, der Zoll überprüft das nicht - dafür sind die Grenzbeamten da.  Zwinkernd

Außerdem ist die Frage - sei mir nicht böse - eine aus der Reihe: Werde ich erwischt, wenn ich bei Rot über die Straße gehe.

Wenn die NE tatsächlich erloschen ist, ist die Einreise illegal.
Sie ist eine Straftat, die bis zum Ende der Verjährungsfrist verfolgt werden kann.
Wer so etwas wissend um die Strafbarkeit versucht, begeht diese Straftat auch noch vorsätzlich.

Daher sollte es Deinem Bekannten völlig egal sein, ob nun Zoll oder BPOL oder sonstige Schengen-Grenzbeamte es bei der Einreise (beim Versuch) bemerken könnten.

Das Erlöschen der NE ist das Wesentliche.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.01.2011 um 00:00:59
 
Am Rande des Geläners . . .

Petersburger schrieb am 05.01.2011 um 23:32:35:
Nein, der Zoll überprüft das nicht - dafür sind die Grenzbeamten da


Dass sowas (genau wie Visum <-> AE) oft verwäxelt wird,
sollte man hier doch schulterzuckend hinnehmen!
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Cosmo76
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 06.01.2011 um 15:13:10
 
Ok, der Grenzbeamte ist es. Tut mir leid, dass ich mich da nicht genau ausgedrückt habe oder eben nicht besser gewusst habe.
Wenn es dann so ist, dann sollte sich mein Bekannter einen anderen Weg suchen.
Besten Dank an Alle
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Petersburger
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Antwort #7 - 06.01.2011 um 15:48:31
 
Der einfachste Weg wäre sicher, ein Visum zu beantragen.
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mikel
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Antwort #8 - 06.01.2011 um 16:13:32
 
Die Grenzbeamten können es dann nur feststellen wie lange der jenige ausserhalb Deutschland weg war. wenn der jenige in seinem Pass ein ausreisestempel hat können sie es aufgrund des Stempels feststellen.

Ansonsten wird nur überprüft ob der Reisepass echt oder gefaellscht ist und ob der jenige gesucht wird.

Da kannst du dir sicher sein.
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Antwort #9 - 06.01.2011 um 17:11:41
 
mikel schrieb am 06.01.2011 um 16:13:32:
Ansonsten wird nur überprüft ob der Reisepass echt oder gefaellscht ist und ob der jenige gesucht wird.

Da kannst du dir sicher sein. 


Petersburger schrieb am 05.01.2011 um 23:32:35:
Wenn die NE tatsächlich erloschen ist, ist die Einreise illegal. 


Das können die Beamten bei der Einreise auch prüfen. Stellen sie fest, dass die NE erloschen ist, kann die Person nicht einreisen.

(Oder wenn es sich um einen Positivstaatler handelt, nur als Besucher wenn die Rückkehrbereitschaft klar ist.)

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Daddy
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Antwort #10 - 07.01.2011 um 12:10:58
 
Ich mach mal einen Knopf an die Geschichte...

1.
Pässe von NE- Inhabern werden durch deutsche Grenzbehörden nicht gestempelt.

2.
Interessiert das die Grenzbehörden des Heimatstaates (z. B. Türkei) reichlich wenig, die stempeln "auf Teufel komm raus".

3.
Sollte die ABH das Erlöschen der NE festgestellt haben, wird das mit Sicherheit im AZR vermerkt sein, die AZR- Abfrage ist zwar nicht Standard, wird aber regelmäßig, in Zweifelsfällen immer durchgeführt.

4.
Haben wir bei der Einreisekontrolle einigermaßen Zeit, so dass eine eingehender Überprüfung in einer separaten Kontrolllinie erfolgen kann.

5.
Ist die Einreise und der Aufenthalt von visumspflichtigen Drittstaatsangehörigen und erloschener NE unerlaubt / illegal.

6.
Aus der Praxis: Wir haben mehr wie eine/n NE- Inhaber/in zurückgewiesen, nachdem das Erlöschen festgestellt wurde.

Noch Fragen...?

Daddy
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mikel
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Antwort #11 - 07.01.2011 um 16:58:55
 
Das können die Grenzbeamten nicht feststellen solange keine Stempel im Pass vorhanden sind.

Nur zu İnfo

Wenn mann in der Türkei den Wehrdienst geleistet hat und mann kann es nachweisen am Zoll.(Entlassungsschein vom Wehrdienst) bekommt mann auf Wunsch auch kein Stempel.

So ist es bei mir und meinen Bekannten und bei jeden anderen auch.

İch habe in mein Pass keine Ausreise und Einreisestempel aufgrund dessen. Zwinkernd

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Antwort #12 - 08.01.2011 um 00:26:24
 
wirklich sehr interessante infos. danke euch. der bekannte wird sich übrigens jetzt bei der botschaft melden.
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