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Brauche dringend Dolmetscher für Anmeldung zur Heirat (Gelesen: 7.926 mal)
Andi.
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i4a rocks!


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05.01.2011 um 08:23:42
 
Hallo Alle,

nun wird's ernst. Und das in mehrerlei Hinsicht Griesgrämig

Eigentlich sollte eine Heirat ein schönes Event werden. Doch dank deutscher Bürokratie artet schon der erste Behördengang in puren Stress aus.
Nicht nur, dass es deutlich an Freundlichkeit gefehlt hat, die Dame hat für uns nicht nachvollziehbare Bedingungen aufgestellt.

Mein zukünftiger Mann, US-Bürger, und ich, Deutsche, wollten gestern alle Papiere für die Anmeldung zur Eheschließung abgeben.

Die Dame war deutlich nicht begeistert. Aber egal, wir werden hier in diesem Ort die Anmeldung vornehmen, aber nicht die Eheschließung.

Nun verlangt sie für die ein Gesetz dazu finden. Alles was ich fand waren Erfahrungsberichte, wonach andere Paare einen Übersetzer brauchten, der aber weder beruflich, noch vereidigt sein muss. Nur durfte es nicht die zukünftige Ehefrau sein. Das wäre durchaus nachvollziehbar. Der zukünftig Ehegatte sollte schon wissen was er da tut, und die zukünftige Ehefrau könnte ihm ja gottweiswas erzählen  Zwinkernd

So ein vereidigter Dolmetscher kostet einen Haufen Geld, und dann gleich 2x.

Hat bitte jemand für mich das dazu gehörige Gesetz? Hoffentlich nur mit übersetzendem Normalbürger?

Hoffe sehr auf Eure Hilfe

Gruß
Andi
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schweitzer
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Antwort #1 - 05.01.2011 um 08:31:31
 
Da direkt die "Prozedur" der Eheschließung betroffen ist, tangiert die Frage eher das Personenstandrecht als den ausländerrechtlichen Familiennachzug.

Daher habe ich hierher verschoben. Die Frage betreffende kundige Experten werden sich in diesem Unterforum eher zu Wort melden ...


=schweitzer=
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Stefan-TR
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Antwort #2 - 05.01.2011 um 08:58:53
 
Sorry, zwecks gesetzlicher Grundlage fuer die Forderung kann ich dir leider nicht weiter helfen. Aber wenn ihr dringend einen Dolmetscher braucht, dann schaut mal bei http://www.justiz-dolmetscher.de/ nach. Das ist die Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen.
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Eduard
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Antwort #3 - 05.01.2011 um 09:04:00
 
Andi. schrieb am 05.01.2011 um 08:23:42:
Nun verlangt sie für die ein Gesetz dazu finden. 


Gesetz wozu? Irgendwie fehlt da was (außerdem fehlt noch ein "zu"...). OK, aber aus dem Rest kann man ableiten was wohl gemeint ist.

Zunächst einmal möchte ich mein Unverständnis äußern, dass eine Beamtin von einem Bürger verlangt, nach Gesetzen zu suchen.

Aber Google hilft auch hier ...

§23 Verwaltungsverfahrensgesetz (Bund):

(1) Die Amtssprache ist deutsch.

(2) Werden bei einer Behörde in einer fremden Sprache Anträge gestellt oder Eingaben, Belege, Urkunden oder sonstige Dokumente vorgelegt, soll die Behörde unverzüglich die Vorlage einer Übersetzung verlangen. In begründeten Fällen kann die Vorlage einer beglaubigten oder von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer angefertigten Übersetzung verlangt werden. Wird die verlangte Übersetzung nicht unverzüglich vorgelegt, so kann die Behörde auf Kosten des Beteiligten selbst eine Übersetzung beschaffen. Hat die Behörde Dolmetscher oder Übersetzer herangezogen, erhalten diese in entsprechender Anwendung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes eine Vergütung.


Ich kenne das auch so, dass Behörden durchaus auch "Laien-Dolmetscher" akzeptieren. Ein Recht darauf besteht aber wohl nicht, wenn ich den Gesetzestext richtig interpretiere.
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Andi.
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Antwort #4 - 05.01.2011 um 09:08:50
 
Danke, Dolmetscher möchte die Dame auch noch nur von Nürnberg zugelassene. Ich glaube sie hat alle Register ihres Könnens gezogen.

Mir geht es darum ihre Forderungen widerlegen zu können. Ich halte Teile der Aussagen für Behördenwillkür.

Die Standesbeamtin hatte sogar am Telefon vor ein paar Wochen gemeint, mein Verlobter müsse nach der Anmeldung wieder in die USA fliegen. Sie würden ihm dann später die Einreise zu Hochzeit "genehmigen" müssen. Diese Aussage ist wundersamerweise inzwischen nicht mehr wiederholt worden, obwohl sie damals mit Klauen und Zähnen darum gekämpft hat.

Die Behandlung von bis dahin glücklichen Paaren ist hier zum Abschrecken geeignet.

Gruß
Andi

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Eduard
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Antwort #5 - 05.01.2011 um 09:12:26
 
War noch nicht ganz fertig...

Für die Anmeldung ist die Anwesenheit Deines Verlobten nicht erforderlich und damit auch kein Dolmetscher. Es reicht, wenn eine Beitrittserklärung Deines Verlobten vorlegst. Eventuell muss seine Unterschrift von einem (des Englischen mächtigen) Notar beglaubigt werden, dies dürfte aber deutlich billiger sein. Und am Ort der Heirat können wieder andere Bedingungen gelten.


Andi. schrieb am 05.01.2011 um 09:08:50:
Die Standesbeamtin hatte sogar am Telefon vor ein paar Wochen gemeint, mein Verlobter müsse nach der Anmeldung wieder in die USA fliegen. Sie würden ihm dann später die Einreise zu Hochzeit "genehmigen" müssen. Diese Aussage ist wundersamerweise inzwischen nicht mehr wiederholt worden, obwohl sie damals mit Klauen und Zähnen darum gekämpft hat.


"Never attribute to malice that which you can attribute to stupidity."

Und mir hat eine Urkundsbeamtin vom Jugendamt (das sind die, die Vaterschaftsanerkenntnisse abnehmen) mal erzählt, auch mit Vaterschaftsanerkenntnis würde mein Kind noch lange kein deutscher Staatsbürger ... was soll man sagen.
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Andi.
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Antwort #6 - 05.01.2011 um 09:14:20
 
Die für den Ehegatten notwendigen Unterlagen sind vollständig und von einem vereidigten Übersetzer mit Stempel und Unterschrift übersetzt worden.

Es geht "nur" um die Anmeldung und die Heirat. Da brauche einfach einen dazu gehörigen Paragraphen, den ich der Dame vorlegen kann. Was sie fordert kostet uns zwischen 120,- € und 160,- € (Anfahrtsweg kommt noch dazu).
Englischsprachige Personen kennen wir allerdings genug. Das wäre kein Problem.

Gruß
Andi

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Andi.
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Antwort #7 - 05.01.2011 um 09:16:19
 
Ähm, was ist denn eine "Beitrittserklärung"? Bin da völlig unbedarft...
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Eduard
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Antwort #8 - 05.01.2011 um 09:16:27
 
Beitrittserklärung = Vollmacht des abwesenden Verlobten zur Anmeldung zur Eheschließung.

§28 Personenstandsverordnung:
1) Die Eheschließenden sollen die beabsichtigte Eheschließung persönlich beim Standesamt anmelden. Ist einer der Eheschließenden hieran verhindert, kann er den anderen Eheschließenden schriftlich bevollmächtigen.


Dein Ehemann muss einfach dringend in die USA...

P. S.:
Bitte nach dem Stellen einer Frage erst eine Zeitlang warten und dann die Antworten lesen, dann vielleicht wieder weiterfragen. Das ist hier kein Chat.

P.P.S.:
Was die Dame fordert, ist wohl doch nicht so ungewöhnlich. Z. B. Bremen hat auch diese Anforderung:
http://www.hochzeitsmagazin-bremen.de/hm_bremen-mitte.pdf
(Seite 24)
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Antwort #9 - 05.01.2011 um 10:49:29
 
@Andi.

Wir hatten damals (2009) Glück. Der Standesbeamte hat den Bekannten meines Mannes "vereidigt" dieser hat unterschrieben das er "vereidigt" wurde und es wurde alles von ihm ins Englische übersetzt. Nicht die Dokumente sondern eben nur alles mündliche!
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Andi.
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Antwort #10 - 05.01.2011 um 12:03:07
 
waren gerade wieder auf dem Standesamt.
Die Beamtin dort hat einen flotten Rückzieher gemacht und allerdings darauf hingewiesen, dass die Übersetzung korrekt sein muss.

Heute morgen habe ich mit Gott und der Welt als höhere Instanzen telefoniert, mag sein, dass sie Rückmeldung bekam.

Vielleicht will sie uns ja dann so dran kriegen. Vielleicht sehe ich auch Gespenster. Aber ich werde das Gefühl einer deutlich feindseeligen Grundstimmung nicht los.


Jedenfalls wird uns diese Dame nicht trauen.

Jetzt gilt es den genauen Text der Anmeldung zu finden, damit sich unser Übersetzer vorbereiten kann.

Gruß
Andi
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Antwort #11 - 05.01.2011 um 12:27:12
 
Andi. schrieb am 05.01.2011 um 08:23:42:
Alles was ich fand waren Erfahrungsberichte, wonach andere Paare einen Übersetzer brauchten, der aber weder beruflich, noch vereidigt sein muss. 


Nur damit du nicht denkst du wärst die einzige bei der es verlangt wird.

Wir brauchten auch sowohl für die Anmeldung zur Eheschliesung, als auch für die Eheschliesung eine vom Landgericht zugelassene Dolmetscherin. Die Kosten für beide Termine zusammen waren bei uns aber so zwischen den von dir erwähnten 120 bis 160 Euro (inkl. Fahrtkosten, 4 Jahre her).

Viel Erfolg
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Antwort #12 - 05.01.2011 um 14:14:49
 
Andi. schrieb am 05.01.2011 um 09:08:50:
Danke, Dolmetscher möchte die Dame auch noch nur von Nürnberg zugelassene.


Vereidigt ist vereidigt – jede Vereidigung gilt bundesweit (siehe Gerichtsverfassungsgesetz § 189, Abs. 2)

Wenn ein/e vereidigte/r DolmetscherIn verlangt wird, ist jede/r aus der Liste geeignet.
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Andi.
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Antwort #13 - 05.01.2011 um 15:16:21
 
Weiss eventuell jemand was ein Standesbeamter offiziell beim Anmelden einer Eheschließung von sich gibt? Ich kann keinen Text finden.
Ich dachte immer wir geben die Papiere ab, unterzeichnen, dass wir die Absicht haben zu heiraten und gut ist.

Was will sie denn noch sagen? Bleibt ja nichts mehr für die Heirat ....
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Lisa2014
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Antwort #14 - 05.01.2011 um 15:25:48
 
Wir hatten ein Interview?
Eigentlich eine Befragung wie die der ABH.
Wie lange man sich kennt, etc. Dokumente abgegeben und sonst nichts.

Bei der Anmeldung direkt zum Termin, nach OLG Befreiung wurde nur gefragt, wann wir heiraten möchten. Wir haben 2 Stunden später geheiratet.

Warum heiratet ihr nicht in USA? Ist er in der Army??
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