Eduard schrieb am 03.01.2011 um 09:52:25:Geht zu Eurem zuständigen Standesamt und beantragt die Nachbeurkundung Eurer Eheschließung im Ausland. Im Rahmen des Nachbeurkundungsverfahrens wird dann auch die Gültigkeit der fraglichen Scheidung überprüft. Hier wäre es sicher ratsam, das Gutachten aus Nigeria mit vorzulegen. Falls die Nachbeurkundung abgelehnt wird, könnt Ihr dagegen beim Amtsgericht klagen.
Vielen vielen Dank für die guten Tips! Ich habe jedoch noch zwei Fragen.
Wir haben den Vergleich angenommen (warten noch auf die endgültige Bestätigung), kein weiteres Gutachten mehr zu einer durchführen zu lassen.
D.h., unser Gutachten, das in Nigeria von einer Anwältin erstellt wurde besagt ja, dass mein Mann rechtlich geschieden ist und dies steht entgegen zwei früheren Urkundenüberprüfungen der Botschaft.
Da die Botschaft sich jedoch ein weiteres Gutachten zur Überprüfung unseres Gutachtens sparen will, es bleibt es mit Annahme des Vergleichs offen, ob mein Mann rechtmäßig geschieden ist.
Dem Standesamt kann ich lediglich unser Gutachten vorlegen. Von den Schilderungen der Botschaft gibt es nur die Ablehnungsbegründung und ein paar handschrifliche Notizen, aus der Akte der Ausländerbehörde.
Darf ich denn rechtlich gesehen den Fall wieder Aufwickeln und schlimmstenfalls bis zum Amtsgericht gehen?
Vielen Dank