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asyl (Gelesen: 3.229 mal)
Themen Beschreibung: aufenthaltserlaubnis nach der heirat
nuira123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag asyl
29.12.2010 um 13:58:35
 
hallo zusammen,
ich wollte hier Fragen stellen für einen Bekannter von mir.
kurz zu seiner Geschichte: er ist marokkaner,einhereist im April 2010 nach Deutschlan,hat Asyl beantagt im oktober 2010, dafür hat er erst mal eine Fiktionsbescheinigung bekommen für 3 Monate und eine Unterkunft im Asylheim in NRW, und musste sein Reispass bei der ABH abgeben.
nun hat er eine deutsche Frau kennengelernt und die werden soger anfang januar 2011 heiraten(Termin beim Standesamt ist schon vereinbart).

meine fragen sind: kann er das Beantragen vom asyl zurückziehen? darf er dann seine pass wieder bekommen? kann er dann ganz normal zu seiner Frau ziehen,bei der anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?

für eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar
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reinhard
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Beiträge: 15.358

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 29.12.2010 um 14:31:10
 
Ja, grundsätzlich kann er den Asylantrag zurückziehen – das ist auch sinnvoll, wenn er keine besonders guten Chancen hat.

Ich vermute mal, dass Deine Information falsch ist: Er hat vermutlich keine "Fiktionsbescheinigung", sondern eine "Aufenthaltsgestattung" - oder?

Wenn er seinen Asylantrag zurückzieht, verliert er diese und hat kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland, muss also sofort ausreisen. Am besten ist es, die beiden gehen zur Ausländerbehörde (bzw. der Behörde, die den Pass verwahrt, es könnte auch die Außenstelle des BAMF sein) und besprechen dort den geplanten Heiratstermin.

Er sollte erst heiraten und dann den Asylantrag zurückziehen. Wenn er einen Anwalt für das Asylverfahren hat, sollte er das mit diesem besprechen. Ansonsten geht doch zu einer Beratungsstelle (Migrationsberatung) vor Ort, eine Adresse könnt Ihr beim Flüchtlingsrat NRW erfragen.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 03.01.2011 um 12:18:46
 
nuira123 schrieb am 29.12.2010 um 13:58:35:
kann er dann ganz normal zu seiner Frau ziehen,bei der anmelden und eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Dazu müßte er allerdings erst einmal verheiratet sein und es ist kaum anzunehmen, daß eine Heirat von jetzt auf gleich möglich sein wird. Da müßten wohl zunächst noch einige Dokumente besorgt werden.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 03.01.2011 um 13:31:59
 
Saxonicus schrieb am 03.01.2011 um 12:18:46:
es ist kaum anzunehmen, daß eine Heirat von jetzt auf gleich möglich sein wird. Da müßten wohl zunächst noch einige Dokumente besorgt werden. 


Offenbar ist das Erforderliche bereits vorhanden und die Eheschließung steht hier unmittelbar bevor - der TS hatte im Ausgangspost entsprechend geschrieben:

nuira123 schrieb am 29.12.2010 um 13:58:35:
die werden soger anfang januar 2011 heiraten(Termin beim Standesamt ist schon vereinbart).



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