Zitat:eine Zweitschrift der Geburtsurkunde
Ich will ja nicht den Spielverderber geben...
aber Zweitschriften der Geburturkunde in Ru sind normalerweise gar nicht zu bekommen. Man erhält bei der Geburt eine russische (ggf. war es sogar noch eine sowjetische??) Urkunde (Ein Büchlein), das Original!
Nur wenn dieses Original offiziell verloren geht, kann man (vor Ort
) mit Verlustanzeige nach viel Aufwand eine "neue" Urkunde erhalten. Das (teuere) Spiel hat meine Frau vor einigen Jahren auch hinter sich gebracht.
Für die Einbürgerung brauchte sie auch eine apostollierte Geburtsurkunde..
Es ist ein anderes System als bei uns. Meines Wissen sind deutsche Geburtsurkunden immer beglaubigte Abschriften des "Originals" , eben des Eintrages beim Standesamt. Und solche Kopien kann man in D. eben gegen eine kleine Gebühr vom Standesamt beliebig oft bekommen.
Die russische Urkunde kann man aber eben nicht mehrfach erhalten...
Ansonsten gibt es natürlich noch den nicht so gern gesehen Tipp mit der Heirat in Dänemark...