Daniels schrieb am 29.12.2010 um 13:48:31:but ich normal Flüchtling ausweiss jener Zeit haben.
Was stand auf dem normalen Flüchtlingsausweis? (Übrigens kann ich Englisch, wenn das für dich einfacher wäre.)
Daniels schrieb am 29.12.2010 um 13:48:31:Die EU-Aufenthaltserlaubnis ist eine Karte, weil einige Länder nicht gesetzt Aufenthaltserlaubnis Aufkleber auf dem Paß.
und dies gilt in allen europäischen Ländern, darunter Großbritannien und Irland.
Nicht die spanische Aufenthaltskarte, sondern was wurde durch die deutsche Ausländerbehörde erteilt? Was steht darauf?
Daniels schrieb am 29.12.2010 um 13:48:31:sie machen im November abanmeldung und der Ausländerbehörde sagte mein Anwalt am Telefon, dass ich gehen und einen anderen anmeldung wo ich arbeiten und wo ich leben möchte, damit sie mein Dokument auf die neue Ausländerbehörde schicken, und ich kann meine Aufenthaltserlaubnis dort haben müssen.
Deine Frau hat dich abgemeldet, also die Trennung der Ausländerbehörde bekannt gemacht?
Wenn du umziehst wird deine Akte von der alten zur neuen Ausländerbehörde geschickt. Die Behörde am neuen Wohnort ist dann für dich zuständig. Das heißt aber nicht, dass du wegen des Umzugs eine Aufenthaltserlaubnis bekomme kannst.
Grundsätzlich kommt es mit der nationalen Aufenthaltserlaubnis darauf an, dass ihr zwei Jahre lange als Ehepaar zusammen gelebt habt.
Liegt ein Aufenthaltsrecht nach EuGH Singh vor (deine Frau müsste in Spanien Arbeitnehmerin gewesen sein als ihr dort zusammen gelebt habt), so spielt die Trennung alleine keine Rolle, EuGH Diatta. Es könnte aber in der Praxis schwierig sein, das durchzusetzen. Dein Anwalt soll um diese Entscheidungen des Euriopäischen Geriuchtshofs wissen und sie dir erklären können und prüfen, ob sie in deinem Fall relevant sein könnten.
Wichtig zu wissen, falls die Situation im Forum geklärt werden könnte, wäre, welche Aufenthaltserlaubnis du jetzt hast, seit wann, und wenn Anträge gestellt wurden, welche, also was auf dem Formular steht. Auch was deine Frau der
ABH mitgeteilt hat. Ferner wäre der Flüchtlingsstatus zu prüfen.