Hallo liebe Forenfreunde,
ich habe ein "kleines Problem" und zwar geht es um meine Frau (Vietnamesin, vietnamesische Staatsangehörigkeit).
Ich bin z.Zt. aus gesundheitlichen Gründen nicht erwerbstätig (also kein eigenes Einkommen) und meine Ehefrau bezieht ALG I , da ihr vor ein paar Wochen gekündigt worden ist.
Außerdem beziehen wir noch Wohngeld.
Letzte Woche bin ich zur
ABH um die Niederlassungserlaubnis zu beantragen, den Antrag hatten wir schon Zuhause ausgefüllt und meine Ehefrau unterschrieben.
Hier fingen die Probleme schon an, die Dame von der
ABH teilte mir mit, dass meine Ehefrau persönlich anwesend sein muss, dass ich eine Generalvollmacht von meiner Ehefrau dabei hatte, interessierte sie nicht sonderlich, auch auf Nachfrage konnte sie mir keinen konkreten Paragraphen mitteilen, wo dies steht. Ist es korrekt dass beide Ehepartner zur Beantragung der Niederlassungerlaubnis anwesend sein müssen und eine Generalvollmacht nicht ausreicht?
Die Unterlagen hat sie sich dann trotzdem angeguckt und teilte mir eben mit dass das ALG I kein Problem (unschädlich) für die Niederlassungserlaubnis ist, aber das Wohngeld wohl schädlich ist, da es als Sozialleistung angesehen wird. Ist das korrekt, wir beziehen keine anderen Leistungen wie
SGB II etc.pp, sondern nur ALG I und Wohngeld (Wohngeldbezug schließt schließlich
SGB II Leistungen wie Sozialhilfe aus)?
Eine andere Sache, worauf ich keine Antwort finden kann, ist die Frage ob die Abfindung meiner Ehefrau (ca. 25000 Euro) nicht auch berücksichtigt werden muss, bei der Prüfung der Niederlassungserlaubnis, da eben schon alleine die Abfindung den Lebensunterhalt für mindestens ein Jahr sichert für uns beide?
Laut Aussage der Dame von der
ABH ist die Abfindung nämlich überhaupt nicht relevant bei der Berechnung zur Sicherung des eigenen Lebensunterhalt....
Rainer